Härtefall Scheidung?!?

2. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Michaela D.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Härtefall Scheidung?!?

Hat jemand Erfahrung mit der Härtefall-Scheidung auf Grund eines Alkoholikers?
Meine Mutter wird regelrecht tyrannisiert, sofern er mal wieder zuviel getrunken hat; und das ist fast schon Dauerzustand. Er wird nicht gewalttätig, aber die verbale Beleidigungen und Angriffe meiner Mutter und manchmal auch mir gegenüber sind nicht mehr auszuhalten.
Schon vor ca. 6 Jahren war die Scheidung ein Thema (wg. Alkohol) und auch fast durch. Leider hat Sie sich wieder bequatschen lassen.
Jetzt ist Schluss, Sie kann nicht mehr und will endlich wieder Ihr eigenes Leben leben.
Dazu kommt, sämtliche Arbeitsstellen die er beginnt sind nicht von langer Dauer. Sie muß ihn "durchfüttern", tilgt die Schulden...
Ersparnisse sind mau, der monatl. Anteil zum Leben liegt vielleicht bei ca. 300EUR. Muß davon auch noch Unterhalt an den nicht Arbeits- und Gesellschaftsfähigen Mann gezahlt werden?
Kann das Armenrecht greifen?

Wäre super, wenn jemand Erfahrung mit dieser doch komplizierten Sache hätte.
DANKE! :)

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

@Michaela D.
Hatten soetwas Anfang des Jahres in der Nachbarschaft.Der Mann wurde seiner Frau gegenüber auch Handgreiflich.Es ging wohl schon über Jahre so,bis sie dann genug hatte und die Scheidung eingereicht hat.Es war ein Härtefall und sie ist auf dem schnellsten Weg geschieden worden,ich glaube nach über 30Jahren Ehe.ich denke mal,Deiner Mutter wird PKH gewährt werden und warum sollte sie Unterhalt zahlen???

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#2
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Ja was ist denn das jetzt ????
Ich habe gedacht die Schuldfrage gibt es seit den 70er nicht mehr ??
Wenn Richter es nicht als Härtefall anerkennen wenn ein Mann sich scheiden lassen will weil seine Frau permanent fremdgeht dann kann der Alkoholismus eines Mannes wohl auch kein Härtefall sein.
Oder werden da doch vor Gerichten Unterschiede zwischen Mann und Frau gemacht ??? Natürlich ist in einem solchen Fall auch Frau unterhaltspflichtig !!!!!
Jetzt gehts aber los, wenn schon Gleichberechtigung dann aber richtig !!!!
Vielleicht hat ihn Frau ja zum Alkoholismus getrieben, das wär nicht das erstemal so.

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#3
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Richtig.
Und die Kosten für Entziehungskur sollten als
Sonderbedarf geltend gemacht werden!

Grüße,
nachgefragt

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#5
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

Es ging in diesem Fall nicht um Alkolismus,sondern das der Mann seine Frau geschlagen hat und nicht nur einmal,das wurde dann vom Gericht als Härtefall behandelt und die Scheidung erfolgte ziemlich schnell.

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#6
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Bei körperlichen Gewalt kann ich das noch nachvollziehen. Aber was ist mit der Psychischen Gewalt mit der viele Frauen auf den Mann eindreschen ? Oft kann der sich ja gar nicht mehr anderst wehren und die Körperliche überlegenheit liegt nunmal in der Natur des Mannes. Dafür muß er bei Auseinandersetzungen kriegerischer Natur den Kopf hinhalten und nicht die Frau. Genauso wird Mann auch niemals Kinder kriegen. Das sind Naturgesetze die Frau einfach ignorieren will und alle Dinge auf die Intelektuelle Schiene versucht zu ziehen wo sie eher gewinnen kann.
Ich bin durchaus der Meinung das wir inzwischen in einer Gesellschaft leben in der der Mann von Frau unterdrückt wird.

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#8
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Ich muss hier einigen Beitragsschreibern widersprechen. Alkohol ist ein Scheidungsgrund. Erlebe ich gerade. Ich kann nur wiederholen. Wer noch nie einen Alkoholiker erlebt hat, kann NICHT mitreden.
Und zwar täglich, 24 Stunden lang, Die Stimmungsschwankungen, das irre Lachen, das irre Weinen, ständig Angst haben, dass er sich verletzt in seinem Suff. Ich glaube, vielen ist überhaupt nicht klar, wie krank ein Alkoholiker eigentlich ist. Wer mit einem Alkoholiker zusammenlebt, geht durch die Hölle. Eine Härtefallscheidung wird nur durchgeführt, wenn mit dem Alkohol auch Gewalt einhergeht, ist ja meistens der Fall.
Ich kann nur appellieren: Verharmlost den Alkohol nicht und nehmt die Alkoholiker nicht in Schutz. Jeder Alkoholiker, der geschieden ist oder in Scheidung lebt, weist jede Schuld von sich. Immer sind die anderen Schuld.
Schuld sind nur sie selber. Sie greifen zur Flasche, sie saufen und nicht die anderen.
Seht Euch die Obdachlosen mal an und fragt Euch, ob Ihr mit so einem zusammenleben wollt mit allen Konsequenzen und dann überlebt, ob Ihr Euch nicht auch scheiden lassen würdet in so einer Situation. Also erst nachdenken!!!!

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#9
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

das ist ja das Übel!!!
Alkoholiker sind "krank" - sie wollen krank sein, denn sie greifen selbst nach der Flasche!
Wenn jemand zuckerkrank ist hat er es nicht in der Hand, wieder "trocken" zu werden,
Jeder der meint dass ein Alkoholiker arm dran ist sollte dieses Spektakel mal 1 Woche mitmachen!

Als Härtfall kann ich das jedoch für eine Scheidung nicht sehen, die Mutter könnte sich ja trennen, ganz normal das Scheidungsjahr einhalten und die Scheidung durchziehen. Aber ich denke dass sie ein sog. "Co-Alkoholiker" ist, sonst würde sie das nicht so lange mitmachen. Und was den Unterhalt betrifft, würde ich das in Naturalunterhalt erledigen, jeden Tag soviel Alk wie reinpasst. Dann erledigt sich das Problem von selbst.

Ich hab keine Ahnung obs dann noch Witwenrente gibt, wenn Ehepaare getrennt leben.

Datoli

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#10
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#11
 Von 
Laetitia
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 25x hilfreich)

Nicht nur bei Schläge und Gewalt ist eine Härtefall-Scheidung möglich.
Ich selbst wurde nach nur 6 Monaten geschieden...
und ich trinke nicht und konsumiere keine Drogen!!!
Auch wenn die Fortsetzung der Ehe eine unzumutbare Härte bedeutet liegt es trotzdem immer noch im Ermessen des Richters einem solchen Antrag auf Härte-Scheidung zuzustimmen.
In diesem Sinne
Laetitia

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