Bitte entschuldigt wenn ich hier etwas chaotisch schreibe,
Die Situation ist für mich nicht leicht, und ich bin total durch den Wind.
Ich möchte ein Härtefall Scheidung und sehe es nicht ein das ich meiner Frau Trennungsunterhalt zahle.
Ich hatte online nachgelesen, das dies nur im Ausnahmeall möglich wäre.
Bevor ich jetzt jedoch hohe kosten, habe und es eh nichts bringt, erhoffe ich mir hier eine erste Einschätzung.
Meine Frau War schwanger und hat ein Kind bekommen, wir hatten es jahrelang versucht, jedoch ohne Erfolg.
Laut Arzt bin ich fast Unfruchtbar, daher sind die Chancen sehr gering.
umso höher war die freue das es gekappt hatte.
Alleedings ist das Kind Dunkelhäutig, und werde ich noch meine Frau haben entsprechende vorfahren.
Ich weis das es auch schon fälle gab wo es trotzdem so war,
Zugegeben ich war überzeugt das sie Fremdgengagen ist, dennoch hoffte ich das es nicht so war.
Sie verweigerte zunächst auch den Vaterschaftstest, dann lenkte sie ein, und es stelle sich her aus ich zu 99 % nicht der Vater bin.
Ich war wirklich am Boden zerstört, und habe ich nun von ihr getrennt.
Das ist nun 3 Wochen her.
Nun hat sie auch das gemeinsame Konto leer geräumt, und eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt, da ich die angeblich geschlagen hätte.
Das stimmt natürlich nicht, klar bin ich sauer und enttäuscht, jedoch würde ich nie zuschlagen.
Nun würde ich mich gerne im Härtefall von ihr scheiden lassen, und möchte ihr auch keinen Trennungsunterhalt bezahlen.
Härtefall Scheidung und kein Trennungsunterhalt ?
28. Dezember 2020
Thema abonnieren
Frage vom 28. Dezember 2020 | 16:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Härtefall Scheidung und kein Trennungsunterhalt ?
#1
Antwort vom 28. Dezember 2020 | 17:28
Von
Status: Unbeschreiblich (39600 Beiträge, 6491x hilfreich)
Wer verlangt denn das?Zitat :sehe es nicht ein das ich meiner Frau Trennungsunterhalt zahle.
Du solltest dich von einem Anwalt vertreten lassen.
Bevor kein Scheidungsantrag eingereicht ist, geht es weder hart noch weich voran.
#2
Antwort vom 28. Dezember 2020 | 18:02
Von
Status: Unbeschreiblich (42088 Beiträge, 14676x hilfreich)
Bitte suche SOFORT einen Anwalt auf. Das bekommst Du allein nicht gebacken. Das sprengt auch den Rahmen des Forums. Ohne Dir die Hoffnung zu nehmen, Härtefallscheidungen kommen sehr selten vor. In der Regel langt die Trennung.
Es muss aber jetzt schnell die Vaterschaftsanfechtung kommen, in diesem Zusammenhang kann dann das Gericht auch überprüfen, welche Unterhaltsansprüche bestehen. Dann haben wir schon ein Verfahren in der Welt, auch das muss überprüft werden. Also, ab zum Anwalt.
wirdwerden
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 28. Dezember 2020 | 20:12
Von
Status: Lehrling (1312 Beiträge, 186x hilfreich)
Für die Scheidung wird ohnehin ein Anwalt benötigt, also sollte dies schnellstens angegangen werden.
Ggf. kommt auch eine Scheidung ohne Abwarten des Trennungsjahres in Betracht.
#4
Antwort vom 28. Dezember 2020 | 20:15
Von
Status: Unparteiischer (9319 Beiträge, 3019x hilfreich)
Zitat :Also, ab zum Anwalt.
Kein anderer Rat wäre aktuell sinnvoll.
Aber Härtefallscheidung? Da bist du doch meilenweit von entfernt.
Ein Ausbruch aus intakter Ehe der i.d.R aber nur Auswirkungen auf den nachehelichen Unterhalt hat ist von Dir nicht beschrieben.
Fremdgehen ist dem nicht gleichzusetzen. Und es kann auch Fremdbefruchtung in Frage kommen.
Kein Trennungsunterhalt; die Chance dafür sehe ich mit oder ohne Anwalt als gegen 0 tendierend an.
berry
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
299.496
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
21 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten