Härtefall in der Scheidung

13. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
Baumkrone123
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Härtefall in der Scheidung

Hallo zusammen,

im Internet wird mehrfach die körperliche Unversehrtheit eines Ehepartners bedroht (für Außenstehende sichtbar und in einer fantasierenden Weise, deren Umsetzung durchaus zum Tode führen könnte). Reicht das dann, einen Härtefall in der Scheidungsangelegenheit zu rechtfertigen? Die bedrohende Seite ist mehrfach diagnostiziert psychisch krank und es gab in der Vergangenheit schon die Gefahr der Selbstverletzung.

Freue mich über Meinungen.

-- Editiert von User am 13. April 2024 23:57




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42236 Beiträge, 14706x hilfreich)

Nach meiner Meinung reicht das nicht aus. Es gibt ja schon keinen Anhaltspunkt dafür, dass allein die Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens den Ex davon abhält, weiter zu machen. Und, selbst wenn man einen Härtefall akzeptiert, heißt es ja nur, dass die Scheidung eher bei Gericht angenommen wird, nicht, dass schneller geschieden wird. Ein Eilverfahren gibt es insoweit nicht. Es wird also nach Rechtshängigkeit wie in jedem anderen Verfahren auch, erst dann geschieden, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, der Fall also entscheidungsreif ist.

Wie lange lebt man denn schon getrennt?

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129082 Beiträge, 41186x hilfreich)

Zitat (von Baumkrone123):
Reicht das dann, einen Härtefall in der Scheidungsangelegenheit zu rechtfertigen?

Nö.
Denn wie sollten ein paar Buchstaben auf Papier welche nur die Ehe aufheben den psychisch Kranken von Weiterungen abhalten?

Da wird man - bei ernsthafter Indikation - andere Mittel ergreifen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39842 Beiträge, 6506x hilfreich)

Zitat (von Baumkrone123):
im Internet
Was soll das heißen?
Zitat (von Baumkrone123):
Reicht das dann, einen Härtefall in der Scheidungsangelegenheit zu rechtfertigen?
Vermutlich nicht. Aber dazu wird der Anwalt erklären, wie, ob und warum das möglich wäre. Ggfl. tut er dann das Nötige.
Handelt es sich um deine psychisch kranke Ehefrau?
Zitat (von Baumkrone123):
es gab in der Vergangenheit schon die Gefahr der Selbstverletzung.
Das allerdings halte ich für kein verwertbares Argument im Sinne einer (schnelleren) Scheidung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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