Hallo zusammen,
im Internet wird mehrfach die körperliche Unversehrtheit eines Ehepartners bedroht (für Außenstehende sichtbar und in einer fantasierenden Weise, deren Umsetzung durchaus zum Tode führen könnte). Reicht das dann, einen Härtefall in der Scheidungsangelegenheit zu rechtfertigen? Die bedrohende Seite ist mehrfach diagnostiziert psychisch krank und es gab in der Vergangenheit schon die Gefahr der Selbstverletzung.
Freue mich über Meinungen.
-- Editiert von User am 13. April 2024 23:57
Härtefall in der Scheidung
13. April 2024
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Frage vom 13. April 2024 | 23:56
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 0x hilfreich)
Härtefall in der Scheidung
#1
Antwort vom 14. April 2024 | 07:57
Von
Status: Unbeschreiblich (42236 Beiträge, 14706x hilfreich)
Nach meiner Meinung reicht das nicht aus. Es gibt ja schon keinen Anhaltspunkt dafür, dass allein die Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens den Ex davon abhält, weiter zu machen. Und, selbst wenn man einen Härtefall akzeptiert, heißt es ja nur, dass die Scheidung eher bei Gericht angenommen wird, nicht, dass schneller geschieden wird. Ein Eilverfahren gibt es insoweit nicht. Es wird also nach Rechtshängigkeit wie in jedem anderen Verfahren auch, erst dann geschieden, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, der Fall also entscheidungsreif ist.
Wie lange lebt man denn schon getrennt?
wirdwerden
#2
Antwort vom 14. April 2024 | 10:25
Von
Status: Unbeschreiblich (129082 Beiträge, 41186x hilfreich)
Zitat :Reicht das dann, einen Härtefall in der Scheidungsangelegenheit zu rechtfertigen?
Nö.
Denn wie sollten ein paar Buchstaben auf Papier welche nur die Ehe aufheben den psychisch Kranken von Weiterungen abhalten?
Da wird man - bei ernsthafter Indikation - andere Mittel ergreifen müssen.
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#3
Antwort vom 14. April 2024 | 12:28
Von
Status: Unbeschreiblich (39842 Beiträge, 6506x hilfreich)
Was soll das heißen?Zitat :im Internet
Vermutlich nicht. Aber dazu wird der Anwalt erklären, wie, ob und warum das möglich wäre. Ggfl. tut er dann das Nötige.Zitat :Reicht das dann, einen Härtefall in der Scheidungsangelegenheit zu rechtfertigen?
Handelt es sich um deine psychisch kranke Ehefrau?
Das allerdings halte ich für kein verwertbares Argument im Sinne einer (schnelleren) Scheidung.Zitat :es gab in der Vergangenheit schon die Gefahr der Selbstverletzung.
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