Häusliche Gewalt - Wie bekomme ich sie aus dem Haus das ich Eigenständig aufgebaut habe?

8. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
zockbruder
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 10x hilfreich)
Häusliche Gewalt - Wie bekomme ich sie aus dem Haus das ich Eigenständig aufgebaut habe?

Sehr geehrtes Forum,
ich bitte um Hilfe in meiner Angelegenheit.
Ich habe meine Frau vor drei Jahren verheiratet. Im Oktober 2012 habe ich Sie zu 15 % ins Grundbuch
eintragen lassen, daraufhin hat sie einen Kredit von 25.000 € bewilligt bekommen um den Innenausbau fertig zu stellen.
am 27.12.2012 hat sie einen streit mit mir angefangen der so endete das ich polizeiliches Hausverbot für 10 Tage bekommen habe, als ich nach den 10 Tagen wieder ins Haus wollte hat sie Zwichenzeitlich eine einstweilige Verfügung beim Richter eingeholt der besagt, das ich erst am 30.06.2013 mein Haus erst wieder betreten darf.
Ich vermute das dies alles von Ihr geplant war!
Jetzt meine Frage?
Ich möchte mich von dieser Frau scheiden lassen!
Wie bekomme ich Sie aus dem Haus das ich Eigenständig aufgebaut habe.
Kann ich den Notarvertrag 15% eintrag ins Grundbuch rückgängig machen wegen arglistiger Täuschung.

Wie komme ich an meine persönlichen Sachen z.B Rechnungen vom Haus und Dokumente, was mache ich wenn sie die Dokumente verschwinden lässt.

Wie gehe ich jetzt am besten vor.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
... das ich polizeiliches Hausverbot für 10 Tage bekommen habe


Na, da bist du aber ganz schön ausgerastet! Das war dann keine so gute Aktion!

quote:
Kann ich den Notarvertrag 15% eintrag ins Grundbuch rückgängig machen wegen arglistiger Täuschung.


Nö ... worüber bist du denn beim Vertragsabschluss getäuscht worden. Und solange das Darlehen offen ist, wird die Bank bei allen Angelegenheiten, die diesen Eintrag betreffen ein Wörtchen mitreden!

quote:
Wie komme ich an meine persönlichen Sachen


Am einfachsten, indem du deine Frau freundlich darum bittest, dass du deine persönlichen Sachen abholen darfst.

quote:
Wie gehe ich jetzt am besten vor.


Offensichtlich ist die Immobilie deiner Frau zur alleinigen Nutzung zugesprochen worden. Wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, kannst du dagegen Widerspruch einlegen. Ob das allerdings Erfolg hat, das kann ich nicht sagen - wenn du massiv gewaltätig geworden bist, dann wohl eher nicht.


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#2
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Marcus,

Deine Antworten sind so daneben!

Der Fragesteller hat doch eindeutlich geschrieben, dass er davon aus geht, dass seine Frau das alles genau geplant hat.
Dafür spricht das ziemlich zielgerichtete Vorgehen der Frau.

Tipps wie die Frau freundlich zu bitten, sind daher blanker Unsinn!

Ich kann hier dem Fragesteller nur raten, sich selbst einen guten Anwalt zu suchen, denn hier ist offensichtlich, dass die Frau sehr gut beraten ist und genau weiß, was sie tut. Und dem kann man nicht mit einem Laien-Vorgehen begegnen. Hier kann nur ein Anwalt helfen, und zwar ein guter!

Was das Haus angeht:

Wenn es der Frau zu 15% gehört, ist unwahrscheinlich, dass sie das gesamte Haus für sich geltend machen kann.
Hier ist zu erwägen, die Frau auszuzahlen.
Ggf. müsstest du dafür selbst einen Kredit aufnehmen - die Zinsen sind ja derzeit günstig!

Noch etwas:
Ich vermute, die 25.000 aus dem Kredit sind noch nicht fürs Haus eingesetzt worden (?)
Hier würde ich versuchen, mit einem Anwalt das Geld irgendwie "festzuhalten", wenn die Immobilie als Sicherheit dafür dient.
Könnte es sein, dass sie "nur" das Geld haben wollte und nun plant, sich damit abzusetzen?

Gruß,
capitano


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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

In Ergänzung: die Entscheidungs des Gerichts, die Immobilie der Frau zur alleinigen Nutzung zuzuweisen, hat nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun. Da geht es schlicht und ergreifend darum, wer im Falle der Trennung die vormals gemeinsame eheliche Wohnung nunmehr nutzen darf.

Und das mit dem die Sachen persönlich abholen, das ist bei der Vorgeschichte wohl keine so gute Idee. Ich würde auflisten, was im Augenblick benötigt wird. Darauf hinweisen, dass es keine abschliessende Liste für die Hausratsaufteilung ist und die Frau auffordern, Vorstellungen hinsichtlich der Übergabe zu entwickeln. Wenn es keine Person des (gemeinsamen) Vertrauens gibt, dann wäre vielleicht eine Spedition die Lösung.

@ capitano: hier hat doch offensichtlich massive Gewalt vorgelegen. Nicht nur mal ne kleine Ohrfeige oder so. Anders ist diese heftige Reaktion der Polizei und auch des Gerichts nicht zu erklären.Vielleicht sollte man bei dieser Konstellation eher flache Bälle spielen, damit es nicht noch zu einem Strafverfahren, Schmerzensgeldverfahren u.s.w. kommt. Denn dann wird es richtig teuer.

Sowohl die Polizei als auch das Gericht haben die maximalen gesetzlich gesetzten Fristen voll genutzt. Das ist nur bei sehr schweren Verfehlungen möglich.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 09.01.2013 08:40

-- Editiert wirdwerden am 09.01.2013 08:47

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#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Liege ich so daneben mit meiner Antwort? Ohhh ... das tut mir aber leid ...!

quote:
Dafür spricht das ziemlich zielgerichtete Vorgehen der Frau.


Das mit dem zielgerichteten Vorgehen hat der Fragesteller behauptet. Ob es sich wirklich so verhält, das kann ich nicht sagen.

Für mich ist zunächst nur klar, das der Fragesteller wohl offensichtlich seine Frau zwischen den Jahren ganz massiv vermöbelt hat. Und in Folge hat jetzt die Frau die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen bekommen. Das sind die Fakten und daran halte ich mich erst mal.

Wie das nun weitergeht, hängt insbesondere davon ab, ob es gemeinsame Kinder gibt. Denn das wissen wir ja gar nicht!

Die Sache mit dem Kredit wird man vermutlich im Rahmen der Ehescheidung klären müssen. Wenn der Innenausbau vorgenommen wurde, dann hat die Immobilie einen Wertzuwachs erfahren und der gehört hälftig der Ehefrau. Ob sie nun im Grundbuch steht oder nicht, ist dabei vollkommen unerheblich.

Andererseits wird das Endvermögen der Ehefrau um den Kredit verringert. Das muss der Ehemann ausgleichen, wenn er die Immobilie übernehmen will.

Alles in allem kann das für den Fragesteller sehr dumm ausgehen. Nach der Prügelattacke noch eine dicke Backe zu machen und anwaltlich gegen die Frau vorzugehen, halte ich deshalb für keine gute Idee. Deeskalation und vor allem eine Entschuldigung wären m.E. viel eher angebracht!

Deshalb schließe ich mich mal dem Rat von wirdwerden an, den Ball flach zu halten ... *grins*

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#5
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ wirdwerden

ich will nicht bestreiten, dass massive Gewalt vorgelegen hat. Dennoch kann ich mir auch vorstellen,
dass etwas aufgebauscht wurde oder dass der Fragesteller provoziert wurde. Das muss er selbst wissen.

Wie auch immer: in beiden Fällen hilft ihm in dieser Situation ein Anwalt am besten weiter.
Er wäre schlecht beraten, die Sache allein lösen zu wollen.

Gruß,
capitano





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#6
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Marcus

mit Deinen Hinweisen lässt du den Fragesteller ins offene Messer laufen!

Ihm in dieser Situation zu raten, auf anwaltlichen Rat zu verzichten, ist ja unglaublich!

Der Mann benötigt seine persönlichen Dinge, und darauf hat er ein Anrecht!
Was glaubst du, wie er da rankommen soll?

wie wirdwerden schon schrieb, ist dein Rat, die Frau freundlich darum zu bitten, höchst gefährlich, da die Gefahr besteht, dass sie ein weiteres persönliches Treffen nutzt, um es wieder eskalieren zu lassen (sei as tatsächlich oder fiktiv).
Ein guter Anwalt dagegen ist in der Lage, die Dinge auf sachliche Ebene zu bringen und gemäß den Rechten auch des Mannes zu regeln!

Gruß,
capitano


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-- Editiert Capitano am 09.01.2013 09:08

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ capitano: wenn ich mich von meinem Arbeitgeber provoziert fühle, dann darf ich ihn vermöbeln? Wenn mein Nachbar mich ärgert, weil er immer laute Musik hört, dann vermöble ich ihn? Ist das wirklich Deine Haltung?

Wenn sowohl Gericht als auch Polizei an die Obergrenze des Möglichen gehen, dann ist da wirklich was Gravierendes passiert. Und es besteht Wiederholungsgefahr. Die Verletzungen sind vor Gericht glaubhaft gemacht worden, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch ärztliche Atteste. Oder aber die Frau war so vermöbelt, dass der Augenschein bei Gericht ausreichte. Da ist nichts mit ein paar dramatisierenden Behauptungen.

Da wird sich auch noch die Krankenkasse an ihn wenden, das ist eine ganz heisse Kiste. Da würde ich mir andere Gedanken machen als über ein paar Dokumente, die möglicherweise dann nicht mehr da sind. Dokumente lassen sich ersetzen!

Jetzt geht es um Schadensbegrenzung. Ich bin ganz ausnahmsweise mal mit marcus einer Meinung.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Ich habe nicht geschrieben, dass ich Gewalt toleriere!
Überhaupt nicht.
Aber gerade in einer Situation, die so weit eskaliert ist, ist doch dringend anzuraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ich nehme doch nicht an, dass Deine Rechtsauffassung die ist, dass ein mutmasslicher Gewalttäter (auch für ihn gilt vor einem Urteil die Unschuldsvermutung) automatisch alle Rechte verloren hat ?

Gruß,
capitano


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-- Editiert Capitano am 09.01.2013 09:40

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nee, aber viele Rechte hat er verloren. Z.B., wenn er inhaftiert wird, die freie Entfaltung der Persönlichkeit; in unserem Fall die Erlaubnis, sein Heim zu betreten. Nur, eines mal ganz klar: nicht er steuert das Verfahren, sondern sie. Sie entscheidet, ob eine Strafanzeige erstattet wird (wenn wegen der Schwere der Verletzungen das nicht durch Polizei oder Gericht bereits geschehen ist). Sie entscheidet, ob sie Schmerzensgeld bekommt, wie hoch der Schadensersatz ist, u.s.w. Und da auf irgendwas beharren zu wollen, das ist doch mehr als töricht. Da ist Augenmaß angesagt. Und ich halte es für sehr leichtfertig, den Täter hier zu einer Verhärtung der Fronten zu treiben.

wirdwerden

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#10
 Von 
zockbruder
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich bedanke mich für die guten Ratschlage.
Ich habe mir einen guten Anwalt genommen und versuche jetzt mit Zeugen weil meine Frau überall was anderes erzählt hat sie Unglaugwürdig zu machen, weil Sie hat in der Nachbarschaft sich mehrmals wiedersprochen. Zur Polizei die am 27.12.12 zu mir nach Hause kam, hat sie zu Protokoll gegeben das ich 8 Flaschen Bier und eine halbe Flasche Wodka getrunken habe, der Freund der bei mir war hat mit mir zusammen jeder 2 Flaschen Bier getrunken. Die Polizei hat nach der Aussage von meiner Frau am selben Abend ein Alkoholtest durchgeführt mit einem Ergebniss von 0,3 Promille.
Daran kann man doch schon erkennen das sie Lügt.
Ich habe an diesem Abend nur versucht meine Frau vom Leib zu halten, und Sie nicht geschlagen.

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#11
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ wirdwerden

" Und ich halte es für sehr leichtfertig, den Täter hier zu einer Verhärtung der Fronten zu treiben."

Es ist dann wohl doch noch nicht klar, wer Täter und Opfer ist.

Und das Verfahren steuert eben nicht sie allein!

Zitat
"Sie entscheidet, ob eine Strafanzeige erstattet wird (wenn wegen der Schwere der Verletzungen das nicht durch Polizei oder Gericht bereits geschehen ist). Sie entscheidet, ob sie Schmerzensgeld bekommt, wie hoch der Schadensersatz ist"
Zitat Ende

Und er entscheidet, ob z.B. Anzeige wegen Verleumdung erstattet wird (natürlich nach Erörterung der Lage mit seinem Anwalt!)

Gruß,
capitano


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#12
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Zur Polizei die am 27.12.12 zu mir nach Hause kam, hat sie zu Protokoll gegeben das ich 8 Flaschen Bier und eine halbe Flasche Wodka getrunken habe, der Freund der bei mir war hat mit mir zusammen jeder 2 Flaschen Bier getrunken. Die Polizei hat nach der Aussage von meiner Frau am selben Abend ein Alkoholtest durchgeführt mit einem Ergebniss von 0,3 Promille.


Wenn das so zutrifft, dann sieht die Sachlage natürlich schon anders aus.

Du hast deine Frau also nicht vermöbelt. Wenn deine Frau keine Verletzungen vorweisen kann, dann ist das schon mal vorteilhaft für dich!

Da ein Alkoholtest die Menge des konsumierten Alkohols nachweist und deine Frau diesbezüglich ganz offensichtlich falsche Angaben gemacht hat, ist dies SEHR vorteilhaft für dich.

Und wenn dein Freund auch noch den Hergang der Handgreiflichkeiten bezeugen kann, insbesondere dass du dich nur gegen deine Frau zur Wehr gesetzt hast, dann gibt es keinen Grund, dir den Zugang zu deiner Wohnung zu verwehren.

Ich korrigiere mich also: die Entscheidung einen Anwalt einzuschalten ist goldrichtig. Wenn es sich nachweislich so verhält wie du es hier darlegst, dann solltest du schon Aussicht auf Erfolg haben!

Und danach dürfte es darum gehen, die Scheidung hinzubekommen ... Habt ihr gemeinsame Kinder ... ? Hoffentlich nicht!

-- Editiert Marcus2009 am 09.01.2013 13:17

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
zockbruder
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 10x hilfreich)

Leider war mein Freund bei der Auseinnandersetzung nicht mehr anwesend, er kann aber bezeugen das wir jeder nur 2 Flaschen Bier getrunken haben.Die beiden Kinder sind außer Haus und Erwachsen und sind von meiner Frau aus erster Ehe.
Trotzdem Danke das du mir etwas Mut gemacht hast.

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#14
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Entscheidend ist doch der Alkoholtest, der kurzfristig erfolgt ist. Das ist ein handfester Beweis, da braucht es keine Zeugenaussage!

Was halt wichtig wäre, dass du nachweisen kannst, dass du deine Frau nicht aktiv angegriffen hast, sondern dich nur zur Wehr gesetzt hast. Da bin ich nach deinen Schilderungen jetzt schon viel eher geneigt dir Glauben zu schenken. Aber glauben tut man in der Kirche! Deshalb wäre es schon gut, wenn du dafür Zeugen hättest! Kann deine Frau denn irgendwelche Verletzungen vorweisen? Hoffentlich nicht ... !

Möglicherweise hat deine Frau tatsächlich versucht dich zu linken! Und dann halte ich dir natürlich alle Daumen, dass es deinem Anwalt gelingt, dich zu rehabilitieren!

-- Editiert Marcus2009 am 09.01.2013 14:45

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#15
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
mir ist nach den ganzen Schilderungen nicht ganz klar, warum die Polizei ein 10-tägiges Hausverbot verhängt, wenn es offensichtlich war, das der TE ein Unschuldslamm ist. Kein übermäßiger Alkoholgenuss und eine völlig ungezeichnete Frau und trotz allem ein Hausverbot?
Wie hat die Frau dem Gericht das alles glaubhaft gemacht, damit es so eine EV (6 Monate Hausverbot) erlässt. Warum geht der TE nicht gegen die EV vor, wenn alles nur heiße Luft ist?
Ich mag mich täuschen, aber das ist alles ziemlich ungereimtes Zeug.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wegen 2 Flaschen Bier bekommt niemand eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz und vorab schon mal ein zehntägiges Hausverbot. Müsste ja halb Deutschland jeden Abend seiner Wohnung verwiesen werden. Gegen diese Angaben spricht ja auch der Titel dieses Threads. Vielleicht hat der TE die Wahrheit verdrängt (sowas kommt vor), oder er hat ein gestörtes Verhältnis zu derselben.

Die Voraussetzungen für die Verfügung sind in §§ 1 , 2 Gewaltschutzgesetz nachzulesen.

wirdwerden

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#17
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Wir sind ja hier auch nicht die Polizei und werden den Sachverhalt hier auch nicht klären können.
Der Fragesteller hat nun das einzig Richtige getan: sich an einen Anwalt gewandt. Bleibt noch die Empfehlung: dem Anwalt vertrauen und alles so erzählen, wie es sich wirklich zugetragen hat.

Grüße,
capitano


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