Haftbarkeit im Trennungsjahr

1. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Babaqu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftbarkeit im Trennungsjahr

Meiner Eltern befinden sich im Trennungsjahr. Nun haben wir entdeckt, dass mein Vater in seiner Firma seit über 10 Jahren schwere Steuerhinterziehung betrieben hat und allein für das letzten Jahrzehnt damit einen wohl eine Nachzahlung im 6stelligen Bereich tätigen müsste. Wir wollen ihn anzeigen, nun wissen wir jedoch nicht, in wie weit meine Mutter dafür haften muss. Sie war nur als mindestlohn angestellte im Betrieb eingestellt und hat keinerlei eigentümer rechte, aber wenn es zur nachzahlung kommen müsste, welche er nicht tätigen könnte, und er ins Gefängnis gehen müsste, müsste meine Mutter trotz nicht beteiligung mithaften?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

auch in einer Ehe müssen die Partner nur für das haften, wo für sie unterschrieben haben.

lg edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Sie hat die Steuererklärungen mit unterschrieben. Aber abgesehen davon bezweifle ich, dass hier ein Familienmitglied abschätzen kann, ob und was hinterzogen worden ist. Rachefeldzüge aus was für Gründen auch immer sind nie hilfreich. Und die Kids sollten sich aus der Scheidung der Eltern raushalten.
Und die Haftung für vorheriges Tun ist nicht auf das Trennungsjahr beschränkt, sondern bezieht sich auf alles, was noch nicht verjährt ist. Auch nach dem Trennungsjahr.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 02.04.2017 10:29

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Babaqu):
Nun haben wir entdeckt, dass mein Vater in seiner Firma seit über 10 Jahren schwere Steuerhinterziehung betrieben hat und allein für das letzten Jahrzehnt damit einen wohl eine Nachzahlung im 6stelligen Bereich tätigen müsste. Wir wollen ihn anzeigen, ...


Na, da gehen die Emotionen ja hoch her. Ein spaßiger Fall ... und ein wunderschönes Skript für zwei Erwachsene und eine unbekannte Anzahl wütender Kinder, die ihren Vater am liebsten für mehrere Jahrzehnte blechen lassen möchten ! Verjährung, nein Danke !

Ich habe jetzt keine Ahnung wie alt die Kinder sind ... aber könnte es sein, dass die Kinder in den letzten 10 Jahren vom Einkommen des Vaters gelebt haben ? Wie es sich nun verhält weiß ich nicht ... aber es ist schon einen Denkanstoß wert.

Was es mit der Steuerhinterziehung auf sich hat, kann hier niemand einschätzen. Das könnte vermutlich nur ein Steuerberater, der die Geschäftsunterlagen kennt. Aber wie auch immer, der Vater jedenfalls, dürfte über die Einmischung nicht gerade erfreut sein (was ja wohl auch beabsichtigt ist) ... und möglichweise wird er sich revanchieren, indem er die Kinder wegen groben Undanks enterbt. Ob das dann vollumfänglich durchgeht, ist natürlich offen. Aber auf den Pflichtanteil können sie allemal gesetzt werden.

Aber auch die Ehefrau könnte eine lange Nase machen. Denn aufgrund der Anzeige, könnte der Ehemann für die zu erwartenden Nachzahlungen hohe Rückstellungen bilden, die den Wert seines Unternehmens deutlich herabsetzen. Das senkt seinen Zugewinn und damit sinken auch die Ansprüche der Ehefrau auf Zugewinnausgleich.

Wie gesagt, wie das sich nun alles verhält, das kann man aufgrund der mageren Informationslage nicht sagen. Aber die Kinder sollten da vielleicht mal drüber nachdenken, ehe sie ihre lange Nase in die Angelegenheiten ihrer Eltern stecken.



-- Editiert von Marcus2009 am 03.04.2017 09:04

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