Haftung für Kredite des Ehepartners

5. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
papaya
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung für Kredite des Ehepartners

Meine Freundin lebt seit einigen Jahren von ihrem Ehemann getrennt, ist aber nicht geschieden. Nun hat sie ihr Noch-Ehemann gebeten, mit ihm zusammen einen Kreditvertrag zu unterschreiben, was sie jedoch abgelehnt hat. Der Kredit soll der Finanzierung eines neuen Gartenzauns für das beiden gehörende Grundstück dienen.

Meine Freundin befürchtet nun, obwohl sie nichts bei der Bank unterschrieben hat, von der Bank im Falle der Zahlungsunfähigkeit ihres Mannes für die Schulden haftbar gemacht zu werden, weil sie ja noch mit ihm verheiratet ist.

Sind ihre Befürchtungen begründet?

Vielen Dank für eine schnelle Antwort!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo papaya,

sie ist seine Ehefrau und die beiden sind wohl auch im Grundbuch eingetragen.

Wer zusammen im Grundbuch steht, haftet auch zusammen [so ist das auch bei ner Ehe].

:spam:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

sicher...aber nicht für einen neuen Kredit....

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