Folgende hypothetische (*ahem*) Situation: Ehe (Gütertrennung) im Trennungsjahr (getrennte Wohnungen, allerdings im gleichen Mehrparteienhaus). Die Frau bucht eine Reise, kann diese aber nicht bezahlen.
Kann sich der Gerichtsvollzieher, der da demnächst wohl auftauchen wird, am Ehemann schadlos halten? Was kann dieser ggf. tun, um eine Wiederholung zu verhindern?
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Haftung für Schulden des noch-Ehepartners?
23. Dezember 2013
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Frage vom 23. Dezember 2013 | 00:57
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 6x hilfreich)
Haftung für Schulden des noch-Ehepartners?
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#1
Antwort vom 23. Dezember 2013 | 00:59
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 6x hilfreich)
Zusatz: Im notariellen Gütertrennungsvertrag sei so gut wie alles an Unterhalts- und sonstigen Forderungen ausgeschlossen, was überhaupt geht.
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#2
Antwort vom 23. Dezember 2013 | 08:06
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo Smurfix,
Grundsätzlich ist jeder nur für seine eigenen Schulden haftbar.
Auch bei einer Zugewinngemeinschaft, muss ein Partner
nur für seine eigenen Schulden haften.( nicht für die
Schulden des Partners).
Nur bei gemeinsamen Schulden ( beide den Kauf-/Kreditvertrag unterschrieben) sieht die Sache anders aus.
lg
edy
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