Haftung für Schulden des noch-Ehepartners?

23. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Smurfix
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)
Haftung für Schulden des noch-Ehepartners?

Folgende hypothetische (*ahem*) Situation: Ehe (Gütertrennung) im Trennungsjahr (getrennte Wohnungen, allerdings im gleichen Mehrparteienhaus). Die Frau bucht eine Reise, kann diese aber nicht bezahlen.

Kann sich der Gerichtsvollzieher, der da demnächst wohl auftauchen wird, am Ehemann schadlos halten? Was kann dieser ggf. tun, um eine Wiederholung zu verhindern?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Smurfix
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

Zusatz: Im notariellen Gütertrennungsvertrag sei so gut wie alles an Unterhalts- und sonstigen Forderungen ausgeschlossen, was überhaupt geht.

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Smurfix,

Grundsätzlich ist jeder nur für seine eigenen Schulden haftbar.

Auch bei einer Zugewinngemeinschaft, muss ein Partner

nur für seine eigenen Schulden haften.( nicht für die

Schulden des Partners).

Nur bei gemeinsamen Schulden ( beide den Kauf-/Kreditvertrag unterschrieben) sieht die Sache anders aus.

lg
edy


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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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