HAllo, ich möchte folgendes wissen. Mein Kind bekommt seit 3 JAhren Unterhaltsvorschuß, ihr Vater ist vor der Geburt gestorben. Es hat bis jetzt gedauert um die Vaterschaft festzustellen. Nun muss ich wenn ich die Vatreschaft habe, hablwaisenrente beantragen. Wer muss den Unterhaltsvorschuss an das Jugendamt zurück zahlen? Halbwaisenrente ist ja sicher nicht soviel, wie der Unterhalt, das sich das deckt und ich weiß auch nicht ab wann ich anspruch auf halbwaisenrente habe. Von Geburt an oder erst ab Antrag? Muss ich dann den unterhaltsvorschuß zurück zahlen????
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Halbwaisenrente - Von Geburt an oder erst ab Antrag?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Die Halbwaisenrente wird ab dem Todestag gezahlt. Allerdings weiss ich nicht, ob es nach einiger Zeit verjährt. Ich kann mir aber vorstellen, dass Du das Geld ab Geburt bekommst, wenn es nicht Dein Verschulden ist und die Vaterschaft jetzt erst endgültig feststeht. Dann wäre die Verjährung unterbrochen. Es kommt auch darauf an, was der Vater beruflich gemacht hat. Manchmal ist die Halbwaisenrente höher wie der Unterhalt. Es kommt auf das Alter des Verstorbenen an. Falls er Beamter war, würde dem Kind, sofern der Kindsvater nicht verheiratet war, auch Sterbegeld zustehen. Das sind m.E. über 2000 Euro. Ich weiss nicht, ob für andere Branchen auch noch Sterbegeld gezahlt wird. Ich würde sofort einen Termin bei der BfA machen. Die helfen einen immer weiter und rechnen alles aus.
Ich habe ja noch kein offizielles Urteil da warte ich seid 6 Monaten drauf, weil die Zuständige krank ist. Beamter war er nicht er war Drucker bei ner Zeitung hat Schichten gemacht aber die Zählen ja sicher nicht zur Rente. Bei der Bfa bekomme ich da ih noch kein Urteil habe keine Auskunft.
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quote:
Wer muss den Unterhaltsvorschuss an das Jugendamt zurück zahlen?
Bevor du eine Nachzahlung an Halbwaisenrente bekommst, werden erst einmal von der Rentenversicherung Ansprüche anderer Stellen für diesen Zeitraum geprüft, wenn du also in dieser Zeit Unterhaltsvorschuß erhalten hast, dann wird die Nachzahlung erst einmal für die Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses verwendet, das rechnet dann die Rentenversicherung mit der Unterhaltsvorschußkasse direkt ab, du erhältst dann nur den eventuellen Restbetrag.
Normalerweise ist das so, dass die Rente nicht mehr als 12 Monate rückwirkend gezahlt wird, hier liegt aber m.E. ein Sonderfall vor, du warst ja aus triftigen Gründen daran gehindert, früher einen Antrag zu stellen. Wie das nun gehandhabt wird?


Wie hoch die Halbwaisenrente nun ausfällt und ob sie an die Höhe des Unterhaltsvorschusses heranreicht oder evtl. übersteigt, kann man so nicht sagen, kommt auf die erworbenen Rentenansprüche an, steht also erst nach der Berechnung fest.
Was mit der eventuellen Differenz passiert, wenn der Unterhaltsvorschuß aus der Nachzahlung nicht beglichen werden kann, weiß ich leider auch nicht, kann mir aber vorstellen, dass das Jugendamt dann keine weiteren Ansprüche stellen kann.
Wenn ein Vater nicht (nie) leistungsfähig ist, kriegen sie ihr Geld ja auch nicht wieder.
Sicher bin ich mir dabei jedoch nicht, Jugendämter urteilen da wohl auch unterschiedlich. Beim Tod des Vaters meiner Kinder wollte Jugendamt A das Geld, was es an Unterhaltsvorschuß Jahre vorher für die Kinder gezahlt hat aus deren Erbe vom Vater (welches praktisch nicht vorhanden war) zurückgezahlt haben. Jugendamt B, welches nach unserem Umzug zuständig war und auch noch UV gezahlt hat, hat einfach die Akte geschlossen und fertig, da wären keine Forderungen an die Kinder gekommen.
Ich habe allerdings für die Kinder das Erbe abgelehnt und war so die fraglichen Forderungen von Jugendamt A auch los.
Noch eine Frage: Verheiratet wart ihr aber nicht? Sonst würde dir nämlich noch Erziehungsrente zustehen, wenn du nicht wieder verheiratet bist.
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
-- Editiert von kuschelbaerr am 28.05.2007 21:33:57
Nein verheiratet waren wir nicht.und das erbe werde ich auch asuschlagen, da dies nur aus schulden besteht.aber schonmal vielen Dabk
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Für das Ausschlagen des Erbes hast du aber nach Kenntnis des Erbfalles nur 6 Wochen Zeit! In deinem Fall ist das ja nun wieder schwierig, ich denke mal, da beginnen die 6 Wochen zu laufen, wenn gerichtlich festgestellt wurde, dass er der Vater war.
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
ich war schon wegen dem erbe, da konnt ich aber nichts machen erst wenn er offiziell als Vater eingetragen ist und das kann ich ja ohne urteil nicht machen
Hallo,
ich bin schon fast am verzweifeln und hoffe, dass mir eine(r) von euch weiter helfen kann!
Mein Problem:
Mein Vater ist vor 2 Jahren verstorben, weshalb ich Halbwaisenrente erhalten habe.
Ich habe mein Abitur gemacht und befinde mich nun in der "Ausbildungssuchenden Zeit".
Da ich erst im Oktober anfangen kann zu studieren, habe ich mir ein Praktikumsplatz zur Vorbereitung gesucht.
Dafür habe ich extra ein Institut gebeten mir ein Schreiben auszustellen, dass mir bescheinigt, ein MINDESTENS zweiwöchiges Praktikum als Vorpraktikum absolvieren zu müssen.
Dieses Schreiben habe ich dann an die Versicherung geschickt, welche mir die Rente für 2 Monate ausgestellt hatte. Das ist nun 4 Monate her. 4 Monate in denen ich keine Rente bekommen habe.
Als ich bei der Rente nachfragte, sagte man mir, dass ich eben nur für 2 Monate die Rente bekomme, weil nur die 2 Monate Voraussetzung wären (für die schulische Ausbildung beim Institut). Das MINDESTENS scheint die Versicherung garnicht zu interessieren. Ich bin aber auf das Geld angewiesen!
Was soll ich tun? Ist das denn rechtens von Seiten der Versicherung?
Welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung?
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