Hartz 4

27. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Destra1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Hartz 4

Ich bin Mutter eines Kindes 2 Monate und bekomm Hartz4.
Ich weiß den vater nicht und das Amt will den Vater wissen, dürfen die darauf pochen, wenn ich diesen nicht weiß? Oder müssen die mir auch ohne Vateranerkennung das geld zahlen?
Ich bitte um eine schnelle Antwort danke

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Grübchen
Status:
Schüler
(359 Beiträge, 34x hilfreich)

Ich nehme an, Du meinst mit Harz4 ALGII.

Wenn Du den Vater nicht kennst, bekommst Du ja nicht mal Unterhaltsvorschuss. Das die Arge das nicht mitmacht, kann ich mir vorstellen.

Kennst Du ihn wirklich nicht? Könnte man das nicht ermitteln?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Julian1980
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, das Amt will ja wissen, ob sie Geld sparen können nämlich für die Unterhaltskosten, die abgezogen werden.

Du musst auf jeden Fall den Vater angeben, aber mal ehrlich, es ist doch erschreckend, den Vater nicht zu wissen!
Wieviele kommen denn in Betracht?

-----------------
"Recht muss Recht bleiben,
Grüße Julian"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.032 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen