Hallo,
ich bekomme ALG II ( HartzIV) und erhalte 345,-Euro monatlich.
Weil ich im moment den Kindsunterhalt nicht bezahlen kann, bekommt meine Ex Frau diesen im zur Zeit vom Sozialamt unserer Stadt.
Die Stadt hat jetzt die Einkommensteuererstattung von mir i.H.v. 500 Euro direkt von Finanzamt gepfändet um diesen auf den Kindsunterhalt zu verrechen.
Nun meine Frage: Ist das so rechtens, obwohl ich doch nochmalerweise eine Pfändungsfreigrenze von ca. 800 Euro habe?
HartzIV Einkoomensteuer Pfändbar?
6. August 2007
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Frage vom 6. August 2007 | 12:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
HartzIV Einkoomensteuer Pfändbar?
#1
Antwort vom 6. August 2007 | 13:56
Von
Status: Unbeschreiblich (50077 Beiträge, 17546x hilfreich)
Das kann Dir doch egal sein. Alternativ wäre die Erstattung auf das ALG II angerechnet worden.
Und jetzt?
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