Ein Vater zahlt nach der Trennung nur den Mindestunterhalt für 2 Kinder, obwohl es ihm klar sein müßte, daß teilweise Stufe 2 und 3 zu zahlen wären. Dies im Laufe von etwa 2 Jahren. Den geschuldeten Betrag muß er, inzwischen gerichtlich geregelt, nachbezahlen.
Hier meine Frage: Angeblich steht ihm für den Zeitraum, wo er nicht voll Unterhalt gezahlt hat (war aber noch nicht gerichtlich geklärt) NICHT der Kinderfreibetrag zu. In einem mir bekannten Fall mußte der Mann das Geld an das Finanzamt zurückbezahlen, und die Mutter bekam es.
Stimmt das so?
Danke schonmal.......
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"ralph"
Hat Vater Kinderfreibetrag unrechtmäßig erhalten?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Soweit wie ich weiss, können nur Zahlungen angerechnet werden, wenn sie 75 % des Unterhalts betragen. Wenn jemand weniger bezahlt, kann der andere das Kind voll steuerlich geltend machen. Das ist die eine Seite. Ehe man aber darüber nachdenkt: hast Du in den fragliche Zeiträumen Steuern gezahlt, hast Du gearbeitet?
wirdwerden
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Danke!
Ich hatte Mieteinnahmen. Die wären für mich allein aber nicht steuerpflichtig.
Die Einnahmen übersteigen nicht die Grenze.
Steuerlich wurden wir in dem Zeitraum teilweise noch zusammen veranlagt.
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"anne"
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Hallo,
es ist schon so wie geschrieben wurde.
Der Unterhaltspflichtige kann den halben KF für sich beanspruchen, wenn er mindestens 75% vom Mindestunterhalt zahlt.
Wenn der Unterhaltspflichtige hier 100% des Mindestunterhalts leistet, hat er den halben KF zu recht.
LG nero
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Hallo,
quote:
Wenn der Unterhaltspflichtige hier 100% des Mindestunterhalts leistet, hat er den halben KF zu recht.
So ist das.
Zudem der Vater die Differenz von Mindest-KU zu höherem auch noch nachzahlt.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
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