Hat ein Vater ohne Sorgerecht nur Besuchsrecht

24. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
xMarkusx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Hat ein Vater ohne Sorgerecht nur Besuchsrecht

Hallo zusammen

Habe folgende kurze Frage:
Hat ein Vater ohne Sorgerecht nur Besuchsrecht? Und kein Umgangsrecht das er sein Sohn mal mitnehmen kann und was zusammen unternehmen kann?

Gruss Markus

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo xMarkusx,

wie alt ist denn das Kind?

Auch ohne Sorgerecht haben Vater und Kind ein gesetzlich verankertes Umgangsrecht miteinander.

Grundsätzlich sind Umgangsregeln von den Eltern untereinander frei vereinbar.

Bei Säuglingen und Kleinkindern beispielsweise ist es durchaus üblich, wenn der Umgang zunächst nur stundenweise, dafür aber häufiger statt findet.

Das soll den Aufbau einer Beziehung zwischen Kind und Vater begünstigen.

Mit zunehmendem Alter des Kindes wäre es dann auch möglich und wünschenswert, wenn der Vater das Kind zunächst vielleicht stundenweise, später auch für Übernachtungen zu sich nimmt.

Wird der Umgang allerdings unbegründet unangemessen eingeschränkt oder gar verhindert, bleibt im letzten Schritt nur der Gang zum Familiengericht, um eine klare und angemessene Regelung zu erhalten.


Grüße

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"Persönliche Meinung ... ohne Gewähr "

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xMarkusx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo

Mein SOhn ist jetzt knapp 2 einhalb Jahre alt. Sie bietet mir nur jeden Freitag vormittag oder nachmittag an! Wenn Sie mal nicht kann, muss der Termiin immer ausfallen was mir nicht gefällt!

Habe das Schreiben fürs Gericht hier und muss es nur wegschicken. Bin halt unsicher ob ich überhaupt recht bekomme, das ich mein SOhn auch zur mir bekomme... Bin jetzt seid anderthalb Jahren immer dahin gefahren. Nachteil dabei ist nur das Sie oder Ihre Eltern immer dabei habe! Was mir aber auf Dauer nicht gefällt!!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

hast du dir rat vom jugendamt geholt? unterstützen dich gemeinsame freunde oder familie...aus eigenre erfahrung kann ich nur sagen, je entstresster du das hinbekommst und je deutlicher deine aktione pro kind sind, um so einfacher ist der umgang.

manche mütter haben einfach angst und kein vertrauen. das ist emotional und nicht rational zu erklären. wenn es dir gelingt diese bremse zu lösen hast du und das kind die besten aussichten.
gelingt das nicht, würde ich sehr schnell das familiengericht zur umgangsfrage anrufen.

mach gleich klare vorschläge wie du dir das vorstellst und begründest es ausschließlich am kind...ein tag zwei tage , übernachtung, freitag bis sonntag..und und und

es hat nämlich per gesetz das recht auf dich.

im regelfall sehen das auch die gerichte so...aber auch selbst dann, wie ich aus leidiger eigener erfahrung weiß, brauchst trotzdem die unterstützung der mutter

uwe

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"...ich bin drin..."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
LoLiBone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen....

ich hab so einige fragen !!!
ich bin 17 jahre alt und hab eine tochter die jetzt 3 monate alt ist die mutter ist 16
jetzt folgenes problem
ich und die mutter verstehn uns nicht mehr so gut... wir sind auch nicht mehr zusammen ... wir hassen uns nur noch ...
und jetzt darf ich mein kind nicht mehr alleine sehn ... wo wir noch zusammen waren war das kein problem da hatte ich die auch mal alleine.
aber nun sagt die mutter nur noch mit mir zusammen und das will ich nicht weil ich kb mehr auf die habe .. es ist einfach zu viel zwichen mir und ihr vorgefallen ...

so jetzt hab ich ein schreiben bekommen vom jugendamt wegen der vaterschafts anerkennung ... ich will eigentlich auch die anerkennen aber .. ich seh es nicht ein hinter her nur zu bezahlen und dafur kaum meine tochter zu sehn und wenn dann nur wenn die mutter dabei ist ...

jetzt wollte ich mal wissen wie es aussieht ob ich i.wie auch zum teil das sorgerecht haben kann ( in 3 monaten bin ich 18 ) oder ob ich das recht habe meine tochter fur mich alleine zu haben ohne das die mutter dabei ist..
ich will sie ja auch nicht direkt übernacht haben oder so was eh nicht geht weil ich mitten in der ausbildung bin .. mir wurde es reichen wenn ich die so alle 2 tage fur 2 stunden hatte aber ohne die mutter ....

und ich will mal überhaubt wissen was ich mir alles von der mutter gefallen lassen muss.
wenn ich sie frage wie es der kimberly geht ( meine tochter ) dann kommen so antworten wie braucshte doch nicht wissen ist dir doch eh egal und so
ich hab auch schon oft versucht mit der mutter zu reden was das alles soll aber hat alles nix gebracht...

naja ich hoffe ihr konnt mir antworten und hmm rechtschreib fehler bitte ignorieren ich habs nicht so mit der deutschen rechtschreibung ^^

ps : ich bin deutscher xD

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo LoLiBone,

wem wurde die Vormundschaft übertragen, den Eltern der Mutter?

Wenn dem nichts im Wege steht, erhält die Mutter des Kindes das SR, wenn diese volljährig ist - allein, weil ihr nicht verheiratet seid.
Wenn sie es nicht wünscht, weil sie eure Beziehung auf Paarebene für nicht ausreichend tragfähig im Sinne des Kindeswohls sieht, wird sie einem gemeinsamen SR auch eine Absage erteilen.
Die Wahrscheinlichkeit ist nach deinen Schilderungen sehr groß, zumal ihr dieser Rat auch von außen vermutlich angetragen wird (durch das zuständige Jugendamt).
Ein Rechtsanspruch auf das GSR besteht vonseiten eines Vaters in so einem Fall nicht, dafür müsstet ihr heiraten, was nicht danach aussieht.
Nichtsdestotrotz hast du die Pflicht für den Kindesunterhalt zu sorgen.

Das Kind und du haben einen vorrangigen Rechtsanspruch auf Umgang, sofern dies dem Kindeswohl nicht schadet, wenn du die Vaterschaft anerkannt hast und eine soziale Bindung zum Kind existiert oder diese in dieser frühen Zeit anstrebst.

Auch wenn du auf die Mutter keinen Bock hast, entbindet es dich nicht von der Verpflichtung dich ihr gegenüber wohlverhaltend zu geben.
Dass sie auch diesem Anspruch genüge zu tun hat, muss man ihr wohl noch von anderer Seite verklickern und dies sollte zeitnah geschehen und ich würde ihr hierzu auch ein entsprechendes Angebot schriftlich oder bei einem Termin auf dem JA unterbreiten.

Das Recht auf Umgang beinhaltet Freiräume für das Kind und dich (Zweisamkeit).
Es ist nicht rechtens, dass euer Kind in der Umgangszeit in der Umgebung der Mutter oder Dritter zu bleiben hat, wenn ein Vergehen am Kind nicht zu befürchten ist.
Ganz im Gegenteil steht zu befürchten, dass Paarkonflikte während dieser Zeit wieder und wieder auf den Tisch gepackt werden, was dem rechtmäßig ungestörten Kontakt zum Kind hinderlich ist und euch nicht einen Millimeter voran bringt. Der hier eingeschlagene Weg ist falsch und wer das von Außen befürwortet handelt unverantwortlich.
Hat hierzu eine Beratungsstelle oder das JA angeraten so zu verfahren?

Du könntest also ohne weiteres mit dem Kinderwagen um den Block latschen oder mit ihm zu deinen Eltern oder zu dir nach Hause, wenn die Entfernung dies gestattet.
Deine Überlegung zum Umgang macht Sinn und entlastet zudem die Mutter.
Hiermit kannst du beim JA durchaus punkten, wenn dir dort nicht eine reichlich feministisch geprägte "Oberlehrerin" gegenüber sitzt.
Übernachtungen sind nicht generell vom Alter des Kindes abhängig, man sollte aber während der Stillzeit hierauf noch aus eigenem Verständnis heraus verzichten können. Bei dir sind´s andere akzeptable Gründe.

Zu deiner nächsten Frage eröffne bitte ienen eigenen Thread, auch wenn sich die Inhalte thematisch überschneiden mögen, denn bei solchen Themen führen bereits Nuancen oft zu gänzlich anderen Ergebnissen.

Lieben Gruß

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
LoLiBone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

also erst mal sry ich weiß nicht wie ich i.was hier neu aufmachen kann wo man mir antworten kann ...
das ist ohne hin mein letzter eintrag.. ich will nur noch mal eben was fest halten und noch einmal antwort bekommen

also mein familien umfallt ist ohne hin besser als das von der mutter
meine eltern plus ich sind berufstatig wir leben relative gut ... meine tochter würde alles bekommen was die braucht in der zeit wo ich sie hätte ... meine tochter hatte auch nix zu befurchten das ihr i.was schlimmes passiert ... meine tochter wird mit der flasche groß gezogen ... die mutter wohnt nur 5 min entfernt ....

also stehn meine chance gut das ich meine tochter ohne sie haben durfte ?

danke schon mal fur antwort und sry das ich noch mal hier rein schreibe



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#7
 Von 
LoLiBone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ok danke

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi LoLiBone,

quote:
also mein familien umfallt ist ohne hin besser als das von der mutter
meine eltern plus ich sind berufstatig wir leben relative gut ... meine tochter würde alles bekommen was die braucht in der zeit wo ich sie hätte ... meine tochter hatte auch nix zu befurchten das ihr i.was schlimmes passiert ... meine tochter wird mit der flasche groß gezogen

Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist und damit sind Vernachlässigungen und Gewalt gemeint, würde sie erstmal alle erdenkliche Unterstützung durch das Jugendamt und/oder begleitend anderen Hilfseinrichtungen erfahren.
Du bist praktisch und somit faktisch, selbst mit den besten Referenzen ausgestattet, nachrangig, weil Mann und ohne Sorgerecht und immer sehr auf das Wohlwollen des Jugendamtes angewiesen, sollte das SR mal irgendwann tatsächlich zur Disposition stehen.

quote:
... die mutter wohnt nur 5 min entfernt ....

Das erleichtert zumindest die Beantwortung der Frage zum Umgang.
Deinen angemessenen Vorschlag unterbreiten, Antwort abwarten und bei negativer Aussage zuerst ein Gespräch bei einer Familienberatungsstelle anbieten, dann - wenn wieder negativ - an das zuständige Familiengericht wenden und eine angemessene Umgangsregelung, auch für die Zukunft beantragen.
Anwaltspflicht besteht bei Umgangsfragen nicht.

Bevor du den jeweils nächsten Schritt machst, bitte Hilfe zulassen, einfordern und annehmen.
Hilfe findest du im Web oder in Vätervereinen vor Ort (Umgebung), denn glaub´ mal nicht, dass dir gerade etwas total einzigartiges widerfährt.

In dieser Bananenrepublik gab es allein im vergangenen Jahr insgesamt 44.780 erledigte Umgangssachen an Amtsgerichten und die weitaus meisten von denen (40.752) waren allein anhängig, also nicht mit einer Scheidung oder als Folgesache zur Scheidung.

quote:
also stehn meine chance gut das ich meine tochter ohne sie haben durfte ?

Wenn die noch minderbefähigte Mutter nicht komplett dicht macht, würde ich mal sagen: Ja, zu >90%.

Alles Gute und lieben Gruß

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
LoLiBone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ach als vater hat man i.wie immer ein nachteil naja ich versuch das beste draus zu machen

danke fur deine hilfe.... jetzt weiß ich erst mal bescheid wie was lauft und wie meine chancen sind

machs gut

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Bitte hänge deine Fragen nicht bestehende Beiträge an (das wird sonst zu unübersichtlich), sondern eröffne einen eigenen Beitrag. Das dürfte wohl nicht so schwer sein oder?

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