Folgender Fall:
Mann und Frau leben seit über 1 Jahr getrennt. Frau in Deutschland, Mann in USA. Er war bis vor kurzem bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt. Sehr gute Position. Jetziger Arbeitgeber ist unbekannt. Mann hat jetzt die Scheidungspapiere geschickt und beantragt die Scheidung. Versorgungsausgleich wird durchgeführt. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. So steht es im Antrag des Mannes. Frage: Soll die Frau (hat zwei kleine Kinder) in die Scheidung
einwilligen? Hat es finanzielle Vorteile für die Frau (vielleicht wegen der Rente/Versorgungsausgleich), die Scheidung abzulehnen? Geht das überhaupt? Wenn ja, für wie lange? Welche Kosten würden für die Frau entstehen? (Anwalt, Gerichtsgebühren....)? Die Frist zur Stellungnahme läuft leider schon am Donnerstag ab (Amtsgericht). Vielen Dank!!
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Hat es finanzielle Vorteile für die Frau, die Scheidung abzulehnen?
22. September 2009
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Frage vom 22. September 2009 | 10:02
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat es finanzielle Vorteile für die Frau, die Scheidung abzulehnen?
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#1
Antwort vom 23. September 2009 | 06:17
Von
Status: Student (2477 Beiträge, 391x hilfreich)
Hallo,
quote:
Hat es finanzielle Vorteile für die Frau (vielleicht wegen der Rente/Versorgungsausgleich), ...
im Bezug auf Versorgungsausgleich: ganz klar Nein!
Für den Versorgungsausgleich gilt als Stichtag das im Scheidungsantrag festgelegte Datum, unabhängig davon, ob der andere Ehepartner dieser zustimmt oder widerspricht.
M.E. nicht mehr als konsequent, ansonsten wäre der finanziellen Willkür "berechnender" Ex-Partner diesbezüglich Tür und Tor geöffnet.
Handelt es sich um gemeinsame Kinder?
Was, außer finanziellen Vorteilen, verspricht die Frau sich von der Blockadehaltung bezüglich der Scheidung?
Hoffnung auf Versöhnung?
Grüße
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"Persönliche Meinung ... ohne Gewähr "
#2
Antwort vom 23. September 2009 | 11:04
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort. Den Satz mit "konsequent" habe ich nicht verstanden. Könnten Sie bitte erläutern? Die Frau ist nur an den finanziellen Vorteilen interessiert und dass sie nicht (schon wieder) über den Tisch gezogen wird. Sorgerecht und Unterhalt sind bereits in einer "Vereinbarung" geklärt. VG
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#3
Antwort vom 23. September 2009 | 11:19
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo,
quote:
M.E. nicht mehr als konsequent, ansonsten wäre der finanziellen Willkür "berechnender" Ex-Partner diesbezüglich Tür und Tor geöffnet.
Das bedeutet genau das:
quote:
Die Frau ist nur an den finanziellen Vorteilen interessiert
Eine Verzögerung der Scheidung hat also keinerlei finanziellen Vorteil, da mit Zustellung des Scheidungsantrags die Frau nicht weiter vom Versorgungsausgleich profitiert.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert am 23.09.2009 11:20
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