Hallo,
Ich schildere kurz die Situation. Ein enger bekannter hat sich vor 5 Jahren von seiner Frau geschieden. Die beiden haben zusammen ein Haus gebaut, ihr hat der Grund gehört und im Grundbucheintrag steht nur Sie. Er hat aber das Ganze Haus bezahlt und darin gearbeitet und es auch alleine abbezahlt. Nach der Scheidung ist seine Ex Frau ausgezogen... Nach 3 Jahren kam sie wieder und wollte wieder einziehen, er hat sie aus Verzweiflung hereingelassen weil sie ihm Gebeten hat es nochmal zu versuchen miteinander...
Jetzt ging sie vor Gericht um das Haus für sich zu beanspruchen. Und letzte Woche waren sie vor Gericht und mein Bekannter hat sein Haus verloren. Seine ex Frau hat ihn eiskalt gelinkt. Sie wusste von dem Verfall nach 3 Jahren des Zugewinnausgleich.
Und weil sie im Grundbucheintrag steht konnte er nichts weiter machen. Zudem sein voriger Anwalt ihn auch nicht gut aufgeklärt hat.
Ich weiß er hätte das alles schon eher klären müssen. Und eigentlich auch ein Teil von seiner Schuld.
Aber ich kann es nicht glauben das sie jetzt alles bekommt obwohl er alles gezahlt hat und abbezahlt hat.
Kann mir jmd sagen was er vllt noch tun kann??
Kann man Einspruch einlegen??
Zudem hat sie als sie beide im Haus gewohnt haben, Unterlagen von ihm verschwinden lassen, von Rechnungen vom Haus. Den keiner kann sonst erklären wie diese auf einmal verschwunden sind.
Hat mein Bekannter noch eine Chance auf sein Haus
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
Also das Haus hat ihm ja nie gehört.
Wie hoch ist der Wert des Hauses? wie hoch der Restkredit?
Er hätte die 3 Jahresfrist nutzen müssen, dann hätte er evtl. einen Zugewinnausgleich bekommen.
edy
Zitatihr hat der Grund gehört und im Grundbucheintrag steht nur Sie. :
Dein Bekannter hatte nie ein Haus.
ZitatEr hat aber das Ganze Haus bezahlt und darin gearbeitet und es auch alleine abbezahlt. :
Warum? (Ernst gemeinte Frage)
Er muss sich was dabei gedacht haben.
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Weil er wahrscheinlich dachte das das mit ihnen hält. Und aus gutgläubigkeit nichts schreiben ließ.
Alle dachten er hätte was schreiben lassen oder sich zumindest mit ins Grundbuch eintragen lassen.
Das das alles nicht ist. Wusste bis vor kurzem keiner.
Mir ist klar das er daran selbst schuld ist.
Aber gibt es nicht eine Möglichkeit irgend etwas wenigstens von ihr zu fordern?
Oder was ist mit dem Inventar? Das er gezahlt hat?
Hallo,
auf wen laufen die Rechnungen des Inventars?
edy
ZitatHallo, :
auf wen laufen die Rechnungen des Inventars?
edy
Die laufen auf ihn. Außer Küche
Hallo,
ZitatDie laufen auf ihn. Außer Küche :
dann bestehen da noch Chancen.
Die Küche läuft auf beide?
edy
Na ja, bei Einrichtung ist ja auch die Frage, ob die Sachen während der Ehe oder vorher bzw. nach der Scheidung angeschafft worden sind. Was in der Ehe angeschafft wurde, das gilt als gemeinsam angeschafft. Aber, wenn die Rechnungen noch da sind, wäre das zumindest einen Versuch wert.
Ein sehr vager Ansatzpunkt wäre vielleicht die Überlegung, ob er den Kredit, den er nach der Scheidung bedient hat (beide waren Kreditnehmer?), sich von ihr hälftig zurückholen kann. Allerdings wird sie dann im Gegenzug wahrscheinlich eine Nutzungsentschädigung verlangen. Denn er hat das Haus ja alleine genutzt. DA müsste man mal spitz rechnen.
Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass die Leute es nochmal gemeinsam versucht haben. Auch wenn sie nicht zurückgezogen wäre, hätte sie als alleinige Eigentümerin die Räumung des Hauses gerichtlich durchsetzen können.
Ich denke, wir haben hier zwei Abschnitte: der Zeitraum, der dem Zugewinnausgleich unterliegt, also in denselben eingeflossen ist, und den danach.
Also, kein Anspruch auf das Haus, auf eine sehr eingeschränkte finanzielle Entschädigung eventuell ja.
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 25.09.2019 09:31
Nein, er hat keinen Anspruch auf das Haus seiner Exfrau. Er hat alles falsch gemacht was man falsch machen kann und sollte daraus für die Zukunft lernen. Ich sehe hier auch keine realen Chancen noch einen angemessenen Geldbetrag von der Ex zu bekommen.ZitatHat mein Bekannter noch eine Chance auf sein Haus :
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