Es geht um die Ermittlung der höhe von Kindesunterhalt.
folgende konstellation:
Hauptjob+Nebenjob = Oberobligatorisch und wird daher nicht angerechnet.
Wie sieht es aber aus wenn man Hauptjob hat u. Selbständig ist und nicht in unerheblichen Maße verdient??
Normal müsste es auch Oberobligatorisch sein? Oder sehe ich da was falsch?
Kennt da jemand einen § zu????????
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Hauptjob u.Selbständig Kindesunterhalt Berechnung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Clubdepot,
Überobligatorisch wäre, wenn ein Schüler sich was hinzu verdient (Ferienjob).
Ansonsten ist das gesamte Einkommen für die Berechnung zu berücksichtigen.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
-- Editiert edy am 19.03.2013 21:21
Ein Nebenjob wird bei Kindesunterhalt auch als Überobligatorisch angesehen wenn man schon einer Vollzeittätigkeit nachgeht. Daher meine Frage ob es bei Selbständigkeit auch so ist? Ferienjob ist klar...
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Guten Abend!
quote:
Ein Nebenjob wird bei Kindesunterhalt auch als Überobligatorisch angesehen wenn man schon einer Vollzeittätigkeit nachgeht
Woher nimmst Du diese Erkenntnis, Clubdepot?
Alle Einkünfte des Unterhaltspflichtigen sind unterhaltsrelevant. Insbesondere dann, wenn diese Einkünfte bereits die intakten Lebensverhältnisse geprägt haben.
Gleiches gilt, wenn neben der Haupttätigkeit noch eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.
Überobligtorisches Einkommen gibt es in der Regel nur für unterhaltsberechtigte Kinder oder Betreuungselternteilen, welche noch keiner Erwerbsobliegenheit unterliegen.
Schau mal in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG unter Punkt 1.
LG nero
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Habe diese info aus dem Beratungsgespräch meines Anwalts. Es ist auch auf folgender Website beschrieben
http://www.scheidung-online.de/einkommen.htm#einkuenfte
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Zitat "Besteht bereits eine Vollzeittätigkeit, so ist eine daneben ausgeübte weitere Nebentätigkeit in der Regel "überobligatorisch", d.h. die Einkünfte aus der Nebentätigkeit werden nicht mitgerechnet"
-- Editiert Clubdepot am 20.03.2013 12:33
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