Haus Zugewinn bzw. nachträglicher Ehevertrag

22. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fredi80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Haus Zugewinn bzw. nachträglicher Ehevertrag

Ich hätte mal eine Fragen betreffend Zugewinn und ggf. nachträglicher Ehevertrag:
Meine Frau hat 5 Jahre vor unserer Eheschließung 2003 (kein Ehevertrag, leben in Zugewinngemeinschaft) ein Haus (damals Rohbau) mit Grundstück von Ihren Eltern überschrieben bekommen (Ehefrau steht alleine im Grundbuch). Dieses Haus haben wir dann gemeinsam fertiggestellt. Ich habe neben der Arbeitsleistung ca. 25000 EUR mit investiert. Damals hatten wir einen Vertrag gemacht, dass bei Beendigung der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft der Betrag von ihr zurückgezahlt wird. Da wir neulich wegen einer anderen Angelegenheit bei einem Notar waren, wurde uns erklärt, dass ich im Trennungsfall keinerlei Ansprüche auf das Haus und die miteingebrachten Mittel habe. Dachten immer, dass uns nach der Eheschließung ein Großteil gemeinsam gehöre. Wir möchten nun nachträglich über einen Notar eine Regelung machen.

1. Angenommen die Ehefrau überträgt dem Ehemann 30% des Hauses im Grundbuch:
Wie würde sich dies bei einer Trennung auf den Zugewinnausgleich auswirken (Erhöhung des Vermögens während der Ehe, Ausgleich?)?
2. Wie könnte ein nachträglicher Ehevertrag aussehen um die gemeinsamen Investitionen am Haus und Grundstück im Trennungsfall auszugleichen?
z. B. nachweislich eingebrachte Investitionen vor der Ehe zu 100%, während der Ehe 50% Abzug vom Endvermögen des Ehemannes, oder …
Vielen Dank im voraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo fredi80,

Ihr seid jetzt verheiratet?

Wichtig ist was jeder an Werten am Hochzeitstag hatte.

Wert Haus?
Bausparer ( angesparte Summe) ?
Lebensversichrung ( Verkaufswert bei Hochzeit)
Fonds/Aktien usw,

Alleine das Haus zu betrachten wäre falsch.

Aber mal am Beispiel Haus:

Haus am Hochzeitstag 100 000€ Anfangsvermögen Frau
Haus bei Scheidung 200 000€ Endvermögen Frau
Zugewinn Frau 100 000€. Davon steht jedem die Hälfte zu.

Wer im GB steht ist völlig egal.

edy

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#2
 Von 
fredi80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort. Das stimmt natürlich, dass auch die anderen Vermögenswerte zählen, aber wir möchten trotzdem eine Regelung für das Haus treffen.
Wohnen seit 2000 im Haus, nach längerer Bauzeit, viel selbst gemacht, waren vor der Hochzeit mit Haus komplett fertig. Wert?
Es fallen die kommenden Jahre Investitionen am Haus (Heizung, Kamin, … , ggf. Umbau Balkon), welche gemeinsam erbracht, jedoch in den alleinigen Hausbesitz der Ehefrau reinlaufen.

Zudem glauben wir, dass der Wert mit dem Alter der Immobilie zum Anfangswert eher sinkt. d. h. trotz der Investierung ins Haus aus den gemeinsamen Mitteln, Ehemann sogar noch ausgleichspflichtig

Darum möchten wir betreffend dem Haus alles einmalig geregelt wissen und uns uns dann nicht mehr darum Gedanken machen müssen. Aber wie?
Danach möchten wir auch noch ein Berliner Testament machen. Wir haben zwei Kinder.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo fredi,

eine Zugewinnberechnung funktioniert mit einem Haus nur, wenn das Haus an Wert gewinnt ( wenn man nur das Haus annimmt).

Verliert es an Wert, hast du gar nichts davon.

Für deine Arbeit usw. könntest du eine angemessene Eintragung ins GB machen lassen.

evtl. 4:1 oder 3:2 ? ( mit Notar reden).

lg
edy

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3004x hilfreich)

Dein (Euer) Gedankengang ist verständlich, nur der Ansatz über den Zugewinn(ausgleich) ist falsch.

Um die vorehelichen Investitionen abzusichern, hätte es entsprechende Verträge gebraucht. Ein Ehevertrag ist nicht geeignet, die Verfehlungen nachzuholen.

Sucht euch wie auch von edy empfholen einen Notar, der sich eure Vorstellungen anhört und das dann, soweit möglich, in abgesicherte Rahmenbedingungen packt.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fredi80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Edy und Berry!
Vielen Dank für Eure Antworten. Einen Notar brauchen wir sicher und möchten den auch konsultieren.

Hätte aber nochmal Fragen zum besseren Verständnis:

In der Regel verliert ein Haus ja nach 10, 20, 30 Jahren an Wert. Wenn ich es richtig verstanden habe und es nochmal ausführe, hat eine Übertragung des Anspruches z.B. 4:1 ( Beispiel: Wert des Hauses 250000: 200000:50000) in diesem Fall keine Auswirkung auf den Zugewinnausgleich.

Unser Gedanke, dass das übertragene Fünftel z. B. 50000 immer auch bei Wertminderung der Immobilie für die Berechnung herangezogen wird - das Endvermögen der Ehefrau mindert (Endwert z. Zeitpunkt der Zugewinnberechnung: Negativrechnung, da Minderung um ein Fünftel) bzw. das vom Ehemann erhöht (50000+) und dies dann ausgeglichen werden müsste, ist falsch. Das Haus wird sozusagen mit 0 bewertet. Ehefrau gehören 200000 am Haus und Ehmann grds. einen Wert von 50000. Dies könnte im Falle eine Trennung z. B. mit einem Verzicht der Ehefrau vom gemeinsamen Bankguthaben oder ähnlichem ausgeglichen werden. Korrekt?

d. h. die Übertragung eines für beide gerechten Anteiles im Grundbuch für den Ehemann für die Investitionen vor der Ehe, Arbeitszeit am Haus und laufende Reperaturen am Haus aus gemeinschaftlichem Einkommen wäre eine gute Lösung.

Was z. B. könnte ein alternativer notarieller Vertrag beinhalten (Möglichkeiten, Vorteil -Nachteile).

Danke.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo fredi80,

ob ein Haus an Wert verliert hängt m.E. an 2 Sachen:

1. ob man das Haus in gutem Zustand hält ( alle Renovierungen durchführt, Dach,Heizung, Fussböden usw.)

2. an der Wohngegend ( bei mir im Rhein-Main Gebiet) rechnet man immer mit steigenden Immo-Preisen/Grundstückspreisen

Ich denke dein Vorhaben kann am besten mit dem GB-Eintrag geregelt werden.

edy.


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