Ein Ehepaar hat sich nach 17 Jahre Ehe getrennt. Vor 10 Jahren wurde ein gemeinsames Haus erworben. Im Grundbuch stehen bei zu je einer Hälfte. Die ersten 10 Jahre hat nur der Ehemann alleine sämtliche Ratenzahlungen für das Haus, sowie Versorgung wie Telefonie, Gas, Strom, Versicherungen etc. getragen. Jetzt hat sich das Ehepaar getrennt. Der Ehemann eine eigene Wohnung bezogen. Die Frau wohnt weiterhin mit den Kindern im Haus. Die Frau möchte gerne jetzt alle Kosten (Abtrag, Versicherung etc. des Hauses tragen. Für ungefähr 3 Jahre. Woher kommen diese 3 Jahre? (Argumentation der Mutter: bis die groß genug sind, sollen diese im Haus wohnen bleiben. Der Ehemann möge sich doch an den Kosten geringfügig zum Tragen des Hauses beteiligen?!)
Haus trotz Trennung weiter tragen
3. Oktober 2019
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Frage vom 3. Oktober 2019 | 18:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus trotz Trennung weiter tragen
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#1
Antwort vom 3. Oktober 2019 | 19:27
Von
Status: Unbeschreiblich (32171 Beiträge, 5654x hilfreich)
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#2
Antwort vom 3. Oktober 2019 | 19:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Frage lautet: Was haben diese definierten 3 Jahre zu bedeuten? Oder sind diese ohne Belang? Hat es damit zu tun, dass bisher nur der Ehemann das Haus getragen hat und die Frau für die nächsten 3 Jahre irgendeinen anderen Anspruch auf das Haus hat als jetzt?
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#3
Antwort vom 3. Oktober 2019 | 20:43
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatWoher kommen diese 3 Jahre? :
Aus dem Internet, also der digitalen Fassung von Grimms Märchen vermutlich. Rechtlich sind sie nicht abgesichert.
Die Sachlage stellt sich wie folgt dar.
Die Verträge mit Dritten, der Bank, dem Stromlieferer, den Wasserwerken etc. bestehen unabhängig von der Trennung bis zur Kündigung mit beiden weiter und sind gesamtschuldnerisch auch von beiden zu bedienen. (Außenverhältnis).
Im Innenverhältnis haftet der im Haus verbliebene Ehepartner für alle verbrauchsabhängigen Kosten.
Der Ehepartner, der das Haus verlassen hat, hat gegen den im Haus verbliebenen Ehepartner einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung (mit Miete vergleichbar) bezogen auf seinen Hausanteil.
Bis auf die Bankgeschichte ist das Wunschdenken aber kein Rechtsanspruch.ZitatDer Ehemann möge sich doch an den Kosten geringfügig zum Tragen des Hauses beteiligen?! :
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