Haus und Kind aus eheähnlicher Gemeinschaft

23. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
andig78
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus und Kind aus eheähnlicher Gemeinschaft

Hallo,
Meine ehemalige Lebensgefährtin und ich haben gemeinsam 2000 ein Haus gebaut. 2001 kam unsere gemeinsame Tochter auf die Welt. Jetzt 2005 haben wir uns getrennt. Sie ist mit Tochter aus dem Haus freiwillig ausgezogen und hat Mobiliar mitgenommen. Demnächst wird neuer Freund mit in neue Wohnung einziehen.
Nun meine Fragen:
1. Wie bekomme ich sie aus den Kreditverträgen als Bürge raus - gleichzeitig als zur Hälfte Grundschuldner
2. Ist der Unterhaltsverzicht zulässig - WIE?
3. Welche Rechte habe ICH gegenüber meiner Tochter - nur Umgangsrecht?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

Hallo,
die Frage ist nicht, WIE du aus den Darlehensverträgen rauskommst, sondern OB du rauskommst. In der heutigen ist dies nicht einfach und wenn deine Exfreundin nicht über genügend Einkommen, bzw. Sicherheiten verfügt, fast undenkbar.
Geht es um die Darlehensverträge, die das Haus betreffen??? Ich denk, DU wohnst dort noch und deine Exfreundin ist ausgezogen !?

Unterhaltsverzicht gegenüber dem minderjährigen Kind ist NICHT zulässig. Was ihr untereinander ausmacht, interessiert erstmal niemanden, sofern die Mutter das Kind allein unterhalten kann - wo kein Kläger, da auch kein Beklagter. Wenn es allerdings irgendwann - aus welchen Gründen auch immer - doch zu Streitereien kommt, kann dies u.U. für dich mit viel Ärger und Kosten verbunden sein.

Auf Betreuungsunterhalt kann jederzeit verzichtet werden. Da bedarf es keiner amtlichen Begalubigung o.ä.
Wenn aber deine Exfreundin ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten kann und auf staatliche Hilfe angewiesen ist, wirst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verpflichtet werden, vorrangig zu zahlen.

Als lediger Vater hast du i.d.R. die gleichen Rechte ( auf dem Papier ), wie ein verheirateter. Vorausgesetzt, ihr habt das gemeinsame Sorgerecht.
Ansonsten bleibt dir leider nur das Umgangsrecht. ( Auch nur auf dem Papier! )Ob Sorgerecht oder nur Umgangsrecht - Im Prinzip ist es ziemlich egal , da i.d.R. der betreuende Elternteil eh machen kann, was er will. Die Gerichte haben da leider nur sehr geringe Möglichkeiten, dir deine Rechte in der Realität wirklich zu ermöglichen. ( Oder haben häufig einfach keine Lust dazu )

Viele Grüße und viel Glück!

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#2
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

äh....er fragt doch, wie er sie aus den Verträgen bekommt??

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