Haus und Scheidung

5. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Laura1989
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus und Scheidung

Hallo zusammen,

Mein Mann und ich befinden uns im Trennungsjahr. Vor der Ehe haben wir ein Haus gekauft bei dem beide zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen . Da ich nicht nicht die finanziellen Mittel habe ihn auszuzahlen, wird er mich auszahlen und dafür noch in der Trennungsphase einen weiteren Kredit aufnehmen. Dazu hätte ich drei Fragen:

Welcher Wert wird für das Haus angesetzt ? Der Aktuelle Wert der bei einem Verkauf erzieht werden könnte ( das Haus ist nämlich ca. 3x soviel wert als beim Kauf vor 10 Jahren )

Kann ich für den neuen Kredit mit haftbar gemacht werden , oder kann hierzu eine rechtskräftige Vereinbarung getroffen werden?

Soll mit der Auszahlung evtl bis nach der Scheidung gewartet werden?( nicht das ich die Hälfte des Guthabens mit Vollzug der Scheidung dann wieder an meinen ex Partner abtreten muss) oder ist es egal, da das Haus ja VOR der Ehe erworben wurde und somit auch nicht in den Zugewinn fällt?

Und vielleicht noch zum Verständnis:Ich bin noch bis zum Sommer in Elternzeit und betreue unsere beiden Töchter (3 und 1) . Bin aktuell auf Wohnungssuche , ohne die Zahlung tun wir uns aber finanziell schwer, etwas passendes zu finden. Von unseren aktuellen Status auf dem Wohnungsmarkt mal ganz zu schweigen (alleinerziehend mit zwei Kindern, ohne feste Arbeit ect.)




-- Editiert von Laura1989 am 05.02.2022 12:45

-- Editiert von Laura1989 am 05.02.2022 12:47

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Laura,

Bei einer Zugewinngemeinschaft sich nur auf das Haus zu beschränken wäre falsch.

Jeder von euch beide hat ein Anfangsvermögen ( Geld,, Lebensversicherung, Sparbriefe usw) zum Hochzeitstag,

Und jeder Hat ein Endvermögen zum Tagt =Zustellung des Scheidungsantrages.

Hat einer oder beide ewin höheres Endvermögen als das Anfangsvermögen, dann er er einen Zugewinn. ( i.d.R).( da Indexierung)

Besteht beim Haus ein Restkredit?

edy





Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
Laura1989
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Tatsächlich hatten wir bereits vor der Hochzeit ein gemeinsames Konto. An Vermögen war nicht viel da , da wir alles in die Renovierung des Haudes gesteckt haben. Ja , das Haus ist noch mit ca. 100.000€ belastet. ( Wert liegt bei ca. 1 Mio.)

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Laura1989):
Welcher Wert wird für das Haus angesetzt ? Der Aktuelle Wert der bei einem Verkauf erzieht werden könnte ( das Haus ist nämlich ca. 3x soviel wert als beim Kauf vor 10 Jahren )

Maßgeblich ist der heutige Wert.
Zitat:
Kann ich für den neuen Kredit mit haftbar gemacht werden , oder kann hierzu eine rechtskräftige Vereinbarung getroffen werden?

Nein. Persönlich haftet nur derjenige, der den Kredit unterschreibt. Das gilt übrigens auch während der (intakten) Ehe. Da du Miteigentümerin bis, kann die Grundschuld nur mit deiner Unterschrift eingetragen werden. Das kann man aber in einem Aufwasch (Notar) machen - also Übertragung gegen Auszahlung sowie Eintragung einer neuen Grundschuld.

Wichtiger ist, vorab zu klären, ob die Bank dich aus der Haftung für das noch bestehende Darlehen entlässt.
Zitat:
Soll mit der Auszahlung evtl bis nach der Scheidung gewartet werden?( nicht das ich die Hälfte des Guthabens mit Vollzug der Scheidung dann wieder an meinen ex Partner abtreten muss) oder ist es egal, da das Haus ja VOR der Ehe erworben wurde und somit auch nicht in den Zugewinn fällt?

Der Zugewinn wird (vereinfacht) berechnet wie folgt:
Man ermittelt das Endvermögen und das Anfangsvermöge jedes Ehegatten; die so ermittelte Summe ist der Zugewinn. Die Differenz der Summe beider Ehegatten ist auszugleichen.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31954 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von Laura1989):
Ja , das Haus ist noch mit ca. 100.000€ belastet. ( Wert liegt bei ca. 1 Mio.)
Habt ihr den aktuellen Wert durch eine Wertermittlung eines Gutachters erfahren?

Zitat (von Laura1989):
Der Aktuelle Wert der bei einem Verkauf erzieht werden könnte
Soll die Immobilie auch verkauft werden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119504 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Laura1989):
An Vermögen war nicht viel da , da wir alles in die Renovierung des Haudes gesteckt haben.

Finde den Widerspruch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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