Hausbau als unverheiratetes Paar - Welche Regelung im Falle einer Trennung?

30. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
ThomasM1987
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausbau als unverheiratetes Paar - Welche Regelung im Falle einer Trennung?

Hallo zusammen,

meine Freundin und ich planen bereits nächstes Jahr gemeinsam ein Fertighaus (ca. 500.000) zu bauen und sind noch auf der Suche nach einer möglichst unkomplizierten und günstigen Lösung für den Fall einer Trennung.

Das Grundstück gehört meiner Freundin (vom Schwiegerwater geschenkt), somit ist Sie aktuell zunächst auch alleine im Grundbucheintrag vorgesehen.

Unter Berücksichtigung des vorhanden Grundstücks (Bodenrichtwert) bringen wir dennoch ähnlich viel EK in die Finanzierung mit ein. Den Kredit werden wir ebenfalls gemeinsam aufnehmen.

Zudem möchten wir gemeinsam eine RLV auf den Partner abschließen und im Testament festlegen, dass im Falle eines Todes der Partner das gesamte Haus erbt, da Hochzeit und Kinder erst in 2-4 Jahren geplant sind.

Zwecks Regelung im Falle einer Trennung schweben uns bisher nur der gemeinsame Grundbucheintrag (mit entsprechend hohen Kosten aufgrund der Notar-, Grunderwerbssteuer,-kosten) sowie ein Partnerschaftsvertrag (mit ggfs. Darlehensvertrag, etc.) als mögliche Optionen im Kopf. Wenn ich es richtig verstehe, würden bei einem späteren Grundbucheintrag in ein paaren nach Hochzeit vmtl. noch höhere Kosten anfallen, da dann auch der gesamte Wert (inkl. Haus auf dem Grundstück) vom Notar berücksichtigt werden würde.

Wie schon erwähnt suchen wir eine möglichst unkomplizierte Lösung, bei der am Ende beiden Partein das Gleiche zusteht, da EK und Tilgung ohnehin sehr ausgeglichen sein wird. Idealerweise so unkompliziert, dass auch die zeitliche Komponente problemlos mitberücksichtigt werden kann; d.h. z.B. Trennung in 3 Jahren (vmtl. Hausverkauf), Trennung in 15 Jahren (1 Partei bleibt im Haus),...

Evtl. war ja schon jemand in einer ähnlichen Situation oder kann aus Erfahrung uns noch den ein oder anderen Tip geben.

Vielen Dank und Viele Grüße

Thomas

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31854 Beiträge, 5616x hilfreich)

Wäre ich in dieser Situation...
-würde ich mich JETZT ins Grundbuch eintragen lassen. Also je 1/2.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von ThomasM1987):
Wie schon erwähnt suchen wir eine möglichst unkomplizierte Lösung, bei der am Ende beiden Partein das Gleiche zusteht, da EK und Tilgung ohnehin sehr ausgeglichen sein


Du suchst die Quadratur des Kreises, so etwas gibt es nicht!

Solange Du mit deiner Partnerin alleine bist mag das alles kein Problem sein, zu Not könnte man das Haus verkaufen und das Geld entsprechend ein eingebrachten Werten verteilen. Das funktioniert aber spätestens dann nicht mehr wenn Kinder mit im Spiel sind. Wer will schon seinen Kindern das Heim nehmen nur weil er sich mit seiner Partnerin und Kindesmutter verkracht hat?

Du fragtest nach Tipps. Mein Tipp wäre das Haus wenn irgend möglich als Zwei-Parteienhaus zu konzipieren, dann könnte man bei Trennung und wenn man nicht mehr in einem Haus wohnen will einen Teil verkaufen und den ausziehenden Partner auszahlen ohne das die Kinder ihr Heim verlieren.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Mein Tip wäre:

sich jeder Partner erstmal für sich selbst darüber im klaren wird, wie er sich die finanzielle Abwicklung zum Haus im Falle einer Trennung vorstellt.
Dann gemeinsam versuchen Übereinstimmung in den Punkten zu finden, die voneinandr abweichen.
Und die Gesamteinigung schriftlich fixieren.

Dann im dritten und letzten Schritt mit diesem Entwurfspapier zu einem Notar und sich hinsichtlich der rechtlichen Umsetzung beraten lassen und später, wenn es denn spruchreif wird, auch einen entsprechendn Vertrag aufsetzen lassen.

Das wichtigste dabei ist die interne Einigung.

Zitat (von Anami):
Wäre ich in dieser Situation...
-würde ich mich JETZT ins Grundbuch eintragen lassen. Also je 1/2.


Nette Idee, aber so blond wird der andere Part trotz aller Liebe hoffentlich nicht sein.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ThomasM1987
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, danke schonmal für die hilfreichen Antworten.

Um nur kurz ein paar Tips aufzugreifen:

- "Zwei-Parteienhaus zu konzipieren"
Unser "Keller" wird als Einliegerwohnung geplant (inkl. Anschlüsse, etc.), so dass dieser auch relativ zeitnah vermietet werden könnte. Ich denke dadurch wäre man schon etwas flexibler.

- "Das funktioniert aber spätestens dann nicht mehr wenn Kinder mit im Spiel sind"
100% Zustimmung - ich denke sobald es soweit ist, würde sich ohnehin einiges verändern - z.b. inkl. Hochzeit.
Die Frage, die ich mir hier noch stelle ist, ob ein "jetzt" aufgesetzter Vertrag völlig unabhängig von einer späteren Hochzeit zu sehen wäre - also viel mehr ein vorgezognener Ehevertrag wäre?!

- "JETZT ins Grundbuch eintragen lassen. Also je 1/2"
Das überlegen wir ebenfalls - da wir beide das gleiche an EK einbringen und Finanzierung auch 50:50 wäre, verstehe ich nicht weshalb dies unfair wäre bzw. keine kluge Entscheidung seitens des anderen Part wäre.
Evtl. könnt Ihr uns hier noch ein wenig aufklären. Im Internet liest man zu dem Thema leider sehr viel - theoretisch gibt es sowohl Vor- als auch Nachteile wenn beide Partein im Grundbuch stehen.

Wir sind uns schon weitestgehend einig, dass im Falle einer Trennung innerhalb der nächsten Jahre (ohne Kinder) wir das Haus verkaufen (vermieten) würden und den Erlös entsprechend aufteilen und Kredit weiterhin gemeinsam abbezahlen. Auch bei einem späteren Zeitpunkt (mit Kindern und Hochzeit) hätten wir eine grobe Vorstellung - auch wenn dies in 10 jahren natürlich wieder jeder anders sehen könnte ;)

-- Editiert von ThomasM1987 am 30.12.2020 17:25

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31854 Beiträge, 5616x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
aber so blond wird der andere Part trotz aller Liebe hoffentlich nicht sein.
Wie? Hier ist alles auf Gegenseitigkeit und zusammen geplant, beide geben gleiche Summen an EK rein...und sogar im Falle der Trennung soll keiner schlechter gestellt werden und man würde sogar (gemeinsam) verkaufen und teilen.
Warum sollte man dann besonders beim Hausbau nicht auf *gleichberechtigtem Grund* starten?

Zitat (von ThomasM1987):
also viel mehr ein vorgezognener Ehevertrag wäre?!
Nö. Ein Ehevertrag setzt Ehe voraus. Ehe kann man nicht vorziehen, aber man kann heiraten und dann einen Ehevertrag schließen.
Zitat (von ThomasM1987):
Wir sind uns schon weitestgehend einig,
Da wäre ich wiederum nicht so blond. JETZT weiß man doch nicht, warum man sich dann evtl. trennt. So weit kann jetzt keiner gucken.


Ist übrigens ein Generelles Thema: Bauen, Finanzieren, Trennen, Erbrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Versichern...
Familienrecht nun aber gar nicht
:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4496x hilfreich)

Zitat (von ThomasM1987):
Das Grundstück gehört meiner Freundin (vom Schwiegerwater geschenkt), somit ist Sie aktuell zunächst auch alleine im Grundbucheintrag vorgesehen.

Was würde denn der Schwiegervater zur Eintragung je zur Hälfte sagen?
Zitat:
Das überlegen wir ebenfalls - da wir beide das gleiche an EK einbringen und Finanzierung auch 50:50 wäre, verstehe ich nicht weshalb dies unfair wäre bzw. keine kluge Entscheidung seitens des anderen Part wäre.

Die Freundin bringt mehr ein - sie erhält nämlich das Grundstück.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ThomasM1987
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Nö. Ein Ehevertrag setzt Ehe voraus. Ehe kann man nicht vorziehen, aber man kann heiraten und dann einen Ehevertrag schließen.

Das ist mir klar - mir ging es nur um einen inhaltlichen Vergleich und die Frage, ob ein solcher (Partnerschafts-)vertrag auch noch später "trotz Ehe" gültig wäre und ähnlich einem Ehevertrag sein könnte oder ob dieser nach der Hochzeit hinfällig wäre.


Zitat (von cruncc1):

Was würde denn der Schwiegervater zur Eintragung je zur Hälfte sagen?

Ich gehe davon aus, dass er nicht in Euphorie verfallen würde, aber auch nicht total negativ demgegenüber eingestellt wäre.


Zitat (von cruncc1):

Die Freundin bringt mehr ein - sie erhält nämlich das Grundstück.

Nein, das Grundstück war bereits in der EK-Konstellation berücksichtigt.
D.h. Freundin (GS = 80.000-90.000) + 20.000 ; Ich = ca. 100.000



-- Editiert von ThomasM1987 am 30.12.2020 23:40

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31854 Beiträge, 5616x hilfreich)

Zitat (von ThomasM1987):
oder ob dieser nach der Hochzeit hinfällig wäre.
Nein.
Zitat (von ThomasM1987):
Ich gehe davon aus, dass er nicht in Euphorie verfallen würde, aber auch nicht total negativ demgegenüber eingestellt wäre.
Ich gehe davon aus, dass der Großvater seiner Enkelin das Grundstück schenken will, weil sie dort mit dir zusammen ein gemeinsames Lebenswerk beginnen will. Man kann dem Opa seine Pläne ja mal darstellen.
Oder:
Man lässt sich als Enkelin das Grundstück schenken.
Und lässt dann, wenn es tatsächlich an den Hausbau geht, den Partner zu 1/2 ins Grundbuch eintragen.
Wenn man ein Haus für 500.000 bauen lassen will, wird man sich an 2x Notar-und Nebenkosten nicht verheben...

Alles andere hätte für mich ein Anfangs-Gschmäckle, weil ich mich auf fremdem Grund krumm legen würde. Und einfach nicht in die Zukunft schauen kann.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ThomasM1987
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich gehe davon aus, dass der Großvater seiner Enkelin das Grundstück schenken will, weil sie dort mit dir zusammen ein gemeinsames Lebenswerk beginnen will. Man kann dem Opa seine Pläne ja mal darstellen.
Oder:
Man lässt sich als Enkelin das Grundstück schenken.
Und lässt dann, wenn es tatsächlich an den Hausbau geht, den Partner zu 1/2 ins Grundbuch eintragen.
Wenn man ein Haus für 500.000 bauen lassen will, wird man sich an 2x Notar-und Nebenkosten nicht verheben...

Alles andere hätte für mich ein Anfangs-Gschmäckle, weil ich mich auf fremdem Grund krumm legen würde. Und einfach nicht in die Zukunft schauen kann.


Das Grundstück hat er ihr bereits geschenkt - ist alles bereits über den Notar gelaufen und somit komplett übertragen.
Zusammengefasst, wäre es also empfehlenswert den Grundbucheintrag auf alle Fälle noch vorzunehmen bevor das Haus steht - es würde danach beim Notar entsprechend deutlich teurer werden?

"Eilig" wäre doch dann ggfs. nur das Thema Testament - oder wir seht ihr das persönlich?

Danke,
VG
Thomas

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31854 Beiträge, 5616x hilfreich)

Zitat (von ThomasM1987):
somit ist Sie aktuell zunächst auch alleine im Grundbucheintrag vorgesehen.
Das hatte ich anders verstanden.
Aber ok. Sie ist bereits die Grundstückseigentümerin, nicht nur vorgesehen.

Du bist hier in einem Forum. Hier werden unterschiedliche Meinungen, Ansichten, Erfahrungen geschrieben. Insoweit kannst du keine zusammenfassende Empfehlung kriegen.

Ich würde es wie oben beschrieben machen wollen. d.h. 1/2 im Grundbuch, bevor man alles weitere anfängt.

Persönlich sehe ich das Thema Testament im Zusammenhang mit den geschilderten Plänen als nicht eilig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo, Thomas.

ich denke, man kann das alles machen, aber nicht mit Kindern.

Meiner Meinung nach ist es für die Frau ein ganz schlechter Deal, wenn sie auf der einen
Seite das Darlehen zur Hälfte bedienen soll und andererseits auch noch für Haushalt und Kinder
verantwortlich sein soll. Das wird man ganz schnell leid - weil es einfach zu viel ist.

Ich würde mich herzlichst bedanken, wenn ich die Frau wäre. Und dsann noch diese Gleichmacherei mit dem Aufrechnen.

Mit Beginn des Hausbaus und des Zusammenziehens kann sie ihr Leben komplett vergessen.

grüsse
malia





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#12
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von malia):
Mit Beginn des Hausbaus und des Zusammenziehens kann sie ihr Leben komplett vergessen.


Das ist eine recht eigenwillige Interpretation des geschilderten Sachverhaltes. Hier bringen beide Partner in etwa das Gleiche an vermögen in die gemeinsam geplante Zukunft ein, sie im wesentlichen durch das Grundstück, er durch einen entsprechenden Betrag an Finanzvermögen.

Im übrigen halte ich eine diesbezügliche Lebensplanung für sinnvoll, insbesondere vor dem Hintergrund das in der heutigen Zeit ein Großteil der Partnerschaften/Ehen irgendwann wieder auseinander gehen. Es passt scheinbar nicht mit den romantischen Gedanken an Liebe und lebenslanger Partnerschaft zusammen sich im Vorfeld schon Gedanken über eine mögliche Trennung und deren monetären Folgen zu machen, aber auf der anderen Seite sind mir auch keine Statistiken bekannt das sich Verbindungen mit Ehe/Partnerschaftsvertrag häufiger trennen würden als ohne. Ganz im Gegenteil, vielmehr habe ich ich den Eindruck das diese Partnerschaften oftmals stabiler sind, eben weil sie sich bereits Gedanken über kommende Probleme und Konflikte gemacht haben und nicht aus allen Wolken fallen wenn die rosarot vorhergesehene Zukunft sich einfach so nicht einstellen will.

-- Editiert von Alter Sack am 31.12.2020 17:53

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31854 Beiträge, 5616x hilfreich)

Zitat (von malia):
Mit Beginn des Hausbaus und des Zusammenziehens kann sie ihr Leben komplett vergessen.
Wie bitte? Deine Antwort ist vollkommen daneben. Man kann "so etwas" mit und ohne Kinder machen.

Aus welchem Historienfilm hast du denn das? :???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi,

ich halte das Thema Testament für extrem wichtig, so lange ihr nicht verheiratet seid. In diesem Zusammenhang solltet ihr euch auch einmal über die Höhe der Erbschaftssteuer bzw. die minimalen Freibeträge unter "Fremden" schlau machen.

Überlegt, was euer Ziel ist, wie ihr euch gegenseitig absichern wollt. Besprecht das mit einem Rechtsanwalt und macht dann einen Notarvertrag. Das ist alles sehr komplex und es geht ja auch um viel Geld.

Signatur:

Viele Grüße mikkian

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38300 Beiträge, 13974x hilfreich)

Ich wundere mich immer wieder. Da nimmt man viel Geld in die Hand, um ein Haus zu bauen. Geht hohe Verpflichtungen ein. Aber hat nicht die paar Euronen übrig, um sich auf Gegenseitigkeit fair abzusichern bzw. in dieser Richtung beraten zu lassen? Dieser Geiz kann doch richtig teuer werden. Aber, dann bitte nicht jammern, wenn es schief geht.

wirdwerden

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#16
 Von 
ThomasM1987
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Ersteinmal nochmal Danke an Alle für den tollen Austausch - das hilft uns schonmal sehr weiter !!!!

Zitat (von malia):

Meiner Meinung nach ist es für die Frau ein ganz schlechter Deal, wenn sie auf der einen
Seite das Darlehen zur Hälfte bedienen soll und andererseits auch noch für Haushalt und Kinder
verantwortlich sein soll. Das wird man ganz schnell leid - weil es einfach zu viel ist.

Wie schon erwähnt, wenn Kinder da sind, ändert sich vieles nochmal.
Dennoch würden wir auch hier gerne den gleichen Weg fahren mit "50:50 Verteilung".
D.h. sobald Kinder kommen oder da sind, wird meine Freundin natürlich weniger tilgen können, was ich zwar finanziell auffange, aber daher nichts an der Verteilung ändern möchte; Das würde dann aber in Verbindung mit Hochzeit denke ich auch gut zusammenpassen.


Zitat (von Alter Sack):

Ganz im Gegenteil, vielmehr habe ich ich den Eindruck das diese Partnerschaften oftmals stabiler sind, eben weil sie sich bereits Gedanken über kommende Probleme und Konflikte gemacht haben und nicht aus allen Wolken fallen wenn die rosarot vorhergesehene Zukunft sich einfach so nicht einstellen will.

Ähnliche Erfahrungen haben wir bisher auch im Familien- und Bekanntenkreis wahrgenommen.


Zitat (von Anami):

Ich würde es wie oben beschrieben machen wollen. d.h. 1/2 im Grundbuch, bevor man alles weitere anfängt.

Persönlich sehe ich das Thema Testament im Zusammenhang mit den geschilderten Plänen als nicht eilig.

Sobald ich aber 50:50 im Grundbuch eingetragen wäre, würde im Falle des Todes meines Freundin das komplette Grundstück und Haus mir gehören, oder? Schwester und Vater meiner Freundin würden komplett "leer" ausgehen falls sonst keine weiteren großen Vermögenswerte über das Haus vorhanden wären?



-- Editiert von ThomasM1987 am 01.01.2021 17:54

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von ThomasM1987):
Sobald ich aber 50:50 im Grundbuch eingetragen wäre, würde im Falle des Todes meines Freundin das komplette Grundstück und Haus mir gehören, oder?


Nein, sofern kein Testament vorliegt erbst Du von deiner Freundin nichts!

Das würde sich allerdings mit Ehe und eventuellen Kindern wieder ändern. Du kannst diese Frage aber besser in Teilforum "Erbrecht" posten.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ThomasM1987
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich wundere mich immer wieder. Da nimmt man viel Geld in die Hand, um ein Haus zu bauen. Geht hohe Verpflichtungen ein. Aber hat nicht die paar Euronen übrig, um sich auf Gegenseitigkeit fair abzusichern bzw. in dieser Richtung beraten zu lassen? Dieser Geiz kann doch richtig teuer werden. Aber, dann bitte nicht jammern, wenn es schief geht.

wirdwerden


Guter Punkt.
Wir sind definitiv nicht zu geizig um noch einen Rechtsanwalt oder Ähnliches einzuschalten und werden das auch noch in den kommenden Wochen tun.
Ich denke es ist hierfür aber sehr wichtig sich im Vorfeld über einige Punkte Gedanken gemacht zu haben um nicht komplett blauäugig in einen solchen Termin zu gehen. Dafür haben wir nun schon viele hilfreiche Infos erhalten.
Zudem würden wir gerne vermeiden (natürlich auch aus Zeit- und Kostengründen) am Ende zu mindestens einem Rechtsanwalt und dann auch noch Notar und am besten Steuerberater zu gehen.

Bisher wurde uns hierzu schon alles Mögliche empfohlen, wie z.B.
- Rechtsanwalt für Familienrecht (daher vermutliche auch meine Themenauswahl, sorry nochmal dafür)
- Steuerberater (da diese wohl mehr Ahnung seitens Grunderwerbssteuer, Schenkungssteuer, etc.) haben
- direkt zum Notar ,....

Könnt Ihr uns hierzu noch einen Tip aus Eurer Sicht geben?
Natürlich kann man in jede Richtung argumentieren - wir würden dies möglichst kompakt besprechen wollen; um in diesem sehr komplexen Thema nicht den Überblick zu verlieren.


-- Editiert von ThomasM1987 am 02.01.2021 00:17

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31854 Beiträge, 5616x hilfreich)

Zitat (von ThomasM1987):
wir würden dies möglichst kompakt besprechen wollen
Dann benötigt ihr doch die Aussagen bzw. Vorschläge einer *eierlegenden Wollmilchsau*. In diesem Falle einen Kompakt-und Komplex-Allround-Lebensberater.
Sorry, den werdet ihr nicht finden. Es ist den Spezialisten und Experten nicht vorzuwerfen, dass sie eben nur Expertisen für IHR Fach abgeben können.

Ich möchte nicht unken, aber das erste Erwachen könnte es schon geben, wenn man den Fertighaus-Vertrag hat und sich vorstellt, fix und fertig mache der das dann.

Was ihr vorhabt, ist das Leben, dazu gehört das allgemeine Lebensrisiko. Absicherungen nach vorn und hinten kann man nicht lückenlos planen und/oder erreichen.
Übrigens hat es sich bewährt, mit dem Wichtigsten anzufangen, ohne anderes aus den Augen zu verlieren.
Das Andere/Weitere lässt sich Zug um Zug und je nach Zustand am Zeitpunkt X auch durchaus wieder ändern.

Außer der Notwendigkeit eines Notars kann ich hier nichts erkennen.
Eine RLV kann man ohne Expertenberatung abschließen.
Ein Familienrechtsanwalt?? Vor Eheschließung und vor Kindern und vor Hausbau?
-------------------------------------------
Zitat (von wirdwerden):
auf Gegenseitigkeit fair abzusichern bzw. in dieser Richtung beraten zu lassen?
Von wem denn über was denn? Bisher ist der TE noch keinerlei Verpflichtungen eingegangen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ThomasM1987
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Frage noch zum Thema Grundbucheintrag.
Gibt es hier noch etwas Besonderes zu beachten?
Zwecks möglicher Schenkungssteuer, etc.?
Sollte auch hier ein Kaufvertrag unter beiden Partnern abgeschlossen werden?
Danke,
VG
Thomas

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31854 Beiträge, 5616x hilfreich)

Zitat (von ThomasM1987):
Eine Frage noch zum Thema Grundbucheintrag.
Das wurde doch hier am intensivsten diskutiert.
Was sagt denn deine Freundin dazu? Schließlich ist sie derzeit alleinige Eigentümerin.
Möchte sie auch, dass ihr alles gemeinsam angeht und gleichberechtigt seid und gleich teilt?

Idee Schenkung:
Sie kann dir das halbe Grundstück schenken und die Grundbuchänderung kann zu 50:50 erfolgen.
Der Schenkungs-Freibetrag wäre 20.000, da ihr nicht verheiratet seid,

Idee Kauf:
Du kaufst ihr 50% ihres Grundstücks ab unter der Bedingung, dass du mit 50:50 ins Grundbuch kommst.
Oder wer/was will wen/was kaufen/verkaufen?

Die Zahlen von oben sind dann neu zu *würfeln*.
Gibts inzwischen die *Checkliste* von beiden mit dem berühmten ---ich will---

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
ThomasM1987
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von ThomasM1987):
Eine Frage noch zum Thema Grundbucheintrag.
Das wurde doch hier am intensivsten diskutiert.
Was sagt denn deine Freundin dazu? Schließlich ist sie derzeit alleinige Eigentümerin.
Möchte sie auch, dass ihr alles gemeinsam angeht und gleichberechtigt seid und gleich teilt?

Idee Schenkung:
Sie kann dir das halbe Grundstück schenken und die Grundbuchänderung kann zu 50:50 erfolgen.
Der Schenkungs-Freibetrag wäre 20.000, da ihr nicht verheiratet seid,

Idee Kauf:
Du kaufst ihr 50% ihres Grundstücks ab unter der Bedingung, dass du mit 50:50 ins Grundbuch kommst.
Oder wer/was will wen/was kaufen/verkaufen?

Die Zahlen von oben sind dann neu zu *würfeln*.
Gibts inzwischen die *Checkliste* von beiden mit dem berühmten ---ich will---


Ja, die gibt es und wir sind uns auch einig, dass wir alles möglichst von Beginn an fair aufteilen möchten.
Das wichtigste für uns ist das für den Fall einer Trennung innerhalb der nächsten 2-3 Jahre eine Lösung haben. Sobald Hochzeit und Kinder da sind, würde sich ja sowieso wieder vieles verändern.

Durch das Thema Einliegerwohnung wären wir auch nicht zu 100% gezwungen das Haus zu verkaufen, auch wenn dies natürlich auch ein mögliches Szenario wäre.

Daher peilen wir gerade die beiden Punkte gemeinsamer Grundbucheintrag und Testament als nächste Schirtte beim Notar an.

Das mit den beiden Möglichkeiten der "Schenkung" und "Kauf" haben wir auch bereits recherchiert.
Was wir nur nicht ganz verstehen....
Beim Thema "Kauf" würde sich doch an der EK-Konstellation überhaupt nichts verändern, solange meine Freundin den erhaltenen Betrag anschließend als EK aufbringt. Oder übersehen wir hier etwas?

Bei der "Schenkung" wäre mein EK-Anteil natürlich entsprechend höher. Diese Lösung ist vermutlich die günstigere, würde meine Freundin aber im "worst case" schlechter darstellen. Gäbe es hierfür eine Lösung ohne eine weiteren Vertrag? - gffs. die nicht nur "auf Vertrauen" beruht.

Vielen Dank,
VG
Thomas

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Bei einer Schenkung würde Schenkungssteuer, bei einem Verkauf würde Grunderwerbssteuer anfallen und in beiden Fällen natürlich Notargebühren. Diese Kosten sind variabel.
Die Schenkungssteuer liegt zwischen 30 & 50 % unter Nicht-Verwandten, wobei es einen Freibetrag von EUR 20.000,- gibt.
Die Grunderwerbssteuer liegt zwischen 3,5 & 6,5 %.
Du musst dir das natürlich seber genau ausrechnen, aber ich vermute, dass es für euch günstiger ist, wenn deine Freundin dir die Hälfte des Grundstücks verkauft.
Damit hätte dann jeder von euch sowohl die Hälfte des Eigenkapital in Geldwert als auch die Hälfte des Grundstücks.
Parallel dazu würde ich einen Vertrag aufsetzen, der im Innenverhältnis zwischen euch alles andere festlegt. Da eine Immobilie betroffen ist, muss auch dieser notariell sein. Dort könnt ihr dann festlegen, was passieren soll, wenn ihr euch z.B. vor Bau des Hauses trennt, oder direkt nach dem Bau oder nach einem Jahr oder bei Heirat, oder ..., oder ..., oder ...
Werdet euch einfach darüber klar, was ihr wollt, schreibt das auf und legt es dann dem Notar vor. Der bastelt dann einen Vertrag draus.
Ich denke, dass man darin auch festlegen kann, was mit der Immobilie im Falle des Todes von einem von euch passieren soll.
Als Berater würde ich mir jemanden aussuchen, der Rechtsanwalt und Notar ist. Ein Steuerberater ist meiner Meinung nach nicht nötig, da jeder halbwegs vernünftige Rechtsanwalt in dieser Sparte euch die Steuer auch ausrechnen kann.
Ich würde erst einmal einen Erstberatungstermin abmachen, in dem ihr dann auch den Preis für die Notarleistung erfragt.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
ThomasM1987
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Shihaya):
Bei einer Schenkung würde Schenkungssteuer, bei einem Verkauf würde Grunderwerbssteuer anfallen und in beiden Fällen natürlich Notargebühren. Diese Kosten sind variabel.
Die Schenkungssteuer liegt zwischen 30 & 50 % unter Nicht-Verwandten, wobei es einen Freibetrag von EUR 20.000,- gibt.
Die Grunderwerbssteuer liegt zwischen 3,5 & 6,5 %.
Du musst dir das natürlich seber genau ausrechnen, aber ich vermute, dass es für euch günstiger ist, wenn deine Freundin dir die Hälfte des Grundstücks verkauft.
Damit hätte dann jeder von euch sowohl die Hälfte des Eigenkapital in Geldwert als auch die Hälfte des Grundstücks.
Parallel dazu würde ich einen Vertrag aufsetzen, der im Innenverhältnis zwischen euch alles andere festlegt. Da eine Immobilie betroffen ist, muss auch dieser notariell sein. Dort könnt ihr dann festlegen, was passieren soll, wenn ihr euch z.B. vor Bau des Hauses trennt, oder direkt nach dem Bau oder nach einem Jahr oder bei Heirat, oder ..., oder ..., oder ...
Werdet euch einfach darüber klar, was ihr wollt, schreibt das auf und legt es dann dem Notar vor. Der bastelt dann einen Vertrag draus.
Ich denke, dass man darin auch festlegen kann, was mit der Immobilie im Falle des Todes von einem von euch passieren soll.
Als Berater würde ich mir jemanden aussuchen, der Rechtsanwalt und Notar ist. Ein Steuerberater ist meiner Meinung nach nicht nötig, da jeder halbwegs vernünftige Rechtsanwalt in dieser Sparte euch die Steuer auch ausrechnen kann.
Ich würde erst einmal einen Erstberatungstermin abmachen, in dem ihr dann auch den Preis für die Notarleistung erfragt.

Gruß

Shihaya



Super, danke für die Erklärung.
Bei einem Grundstückswert von ca. 80.000€ in Bayern, wären wir damit bei 1.400€, oder?

Das mit den einzelnen Vertragspositionen haben wir uns auch schon intensiv überlegt und sind uns bei vielen Punkten auch einig. Die Frage die wir uns hier stellen ist inwiefern man sich hier etwas einschränkt falls man die ein oder andere Ansicht im Laufe der Jahre ändern sollte ;)

Abschließend noch 2 Fragen zum Thema Todesfall:

1. Gibt es hier einen wesentlichen Unterschied, ob man das Thema "was passiert mit der Immobilie im Falle des Todes eines Partners" über das Testament oder einen Vertrag klärt?
Liegt dieser darin, dass das Testament seitens eines einzelnen Partners ohne Wissen des Anderen jederzeit verändert werden kann - der Vertrag hingegen nicht?
Falls ja, gibt es hier keine andere Möglichkeit dies in einem Testament zu "verhindern"?

2. Sollte diese Frage nicht vertraglich / notariell geklärt sein und der Todesfall vor Hochzeit und Kindern eintreten...
In diesem Fall gäbe es meines Wissens eine Art "Erbgesmeinschaft" mit den hinterbliebenen Verwandten.
Gibt es hier einen %festgelegten Anteil für die Erben? Falls ja, wie hoch wäre dieser denn ca.?


0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Klein
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)

Sie sollten zwingend einen notariell beurkundeten Vertrag abschließen. Denn mit wenigen Ausnahmen gibt es bei Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keinerlei gesetzliche Ausgleichsansprüche. Wenn kein Vertrag zustande kommt, müssen beide im Grundbuch als Eigentümer zur Hälfte eintragen werden. Alles andere führt in den Ruin.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31854 Beiträge, 5616x hilfreich)

Man braucht keineswegs immer den vorigen Beitrag vollständig zitieren.
ANTWORTEN genügt. Danke.
---------------------------------------------

Zitat (von ThomasM1987):
Die Frage die wir uns hier stellen ist inwiefern man sich hier etwas einschränkt falls man die ein oder andere Ansicht im Laufe der Jahre ändern sollte
Wenn sich Ansichten ändern, kann man die meisten Verträge ändern.

Deine Frage 2 gehört ins Unterforum *Erbrecht*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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