Mein Mann hat in die Ehe ein Haus eingebracht. Notariell ist er Eigentümer im Grundbuch. Zu Ehebeginn hatte das Haus eine gewisse Restschuld.
Nun nach der Hochzeit möchte ich mich gerne am Haus beteiligen, da wir hier gemeinsam wohnen werden. Ein Teil des Kredits kann ich direkt auslösen und den Restkredit wollen wir auf uns beide umschreiben und gemeinsam tilgen.
Rechnerisch habe ich dann am Ende ca 1/3 des Hauses bezahlt und er 2/3. Mir ist klar, dass mir nur etwas von dem Haus zusteht, wenn ich im Grundbuch stehe. Andernfalls gilt nur Zugewinn im Falle einer Scheidung.
Nun meine Frage: Welche der folgenden Optionen ist besser bzw. wo könnte ein Nachteil entstehen:
a) Grundbuch umschreiben lassen auf 1/3 ich, 2/3 mein Mann
b) Grundbuch umschreiben lassen mit hälftigem Anteil, zusätzlich ein notarieller Vertrag, der die eingebrachten Mittel festhält
Vielleicht gibt es auch noch andere Möglichkeiten. Ich freue mich über eine Antwort !
Hausbesitz vor Eheschließung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was sagt denn dein Mann zu deinen Ideen?
Wir haben das Thema schon ausführlich besprochen und wollen eine Lösung finden, die für keinen von uns im Falle einer Scheidung Nachteile bringt. Außerdem sollen natürlich nicht unnötige Kosten entstehen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Eine weitere Option wäre eine Hypothek zu Deinen Gunsten oder aber eine andere Geldanlage nur für Dich. Mal daran gedacht? Denn bei Häusern kann es doch immer das Problem der Auseinandersetzungsverteigerung geben, zeitraubend und nervend.
wirdwerden
Solch hohe Ansprüche stellt man sich wirklich nur kurz nach der Eheschliessung.Zitatwollen eine Lösung finden, die für keinen von uns im Falle einer Scheidung Nachteile bringt. :
Jetzt soll alles friedlich und billig gemacht werden.
Zum Zeitpunkt der Trennung/Scheidung in x Jahren stellt sich das häufig etwas anders dar.
Probleme entstehen dann, wenn es bei einer Scheidung zu einem negativen Zugewinn für einen der Ehegatten kommt. Ansonsten sind die Eigentumsverhältnisse am Haus eigentlich egal.
Ein negativer Zugewinn wird im Rahmen der Scheidung nicht ausgeglichen. Er entsteht, wenn ein Ehegatte bei der Scheidung weniger Vermögen hat als zum Anfang der Ehe. Das kann dann entstehen, wenn
a) Du Dein Geld in das Haus investierst ohne einen Eigentumsanteil zu bekommen => Du hättest einen negativen Zugewinn
b) Du einen höheren Eigentumsanteil bekommst als es Deiner Investition entspricht => Dein Mann hätte einen negativen Zugewinn
Zitat:Andernfalls gilt nur Zugewinn im Falle einer Scheidung.
Was denkst Du denn, was Du im Rahmen der Scheidung bekommen würdest? Wahrscheinlich würdest Du doch ausziehen und Dein Mann würde Dich auszahlen. Das unterscheidet sich aber nicht vom Zugewinnausgleich. In beiden Fällen hättest Du am Ende das gleiche Geld, abgesehen von der Thematik mit dem negativen Zugewinnausgleich.
Tendenziell hättest Du sogar weniger Geld, weil die beiden Eigentumsumschreibungen auch Geld kosten.
Daher ist der Vorschlag von @wirdwerden durchaus eine Alternative, über die Ihr nachdenken solltet.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten