Hauseigentum

23. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
timthaler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauseigentum

Hallo,
ich habe im November letzten Jahres geheiratet. Im September letzten Jahres haben wir zusammen ein Haus gekauft. In dem Haus leben meine Frau, ihre beiden Kinder aus erster Ehe und ich. Ich denke das die ganze Sache ein grosser Fehler war. Wir stehen vor der Trennung!!!!!

Das Haus ist voll finanziert. Ich denke, dass sie mit ihren beiden Kindern im Haus wohnen bleibt. Da ich ja zu 50% Miteigentümer bin, werde ich ja solange das Haus noch uns beiden gehört, die Hyptheken bedienen müssen.

Steht mir eine Miete zu, wenn ich nicht mehr im Haus lebe und sie mit ihren Kindern alleine darin wohnt????

Ich hoffe ja, dass sie meinen Anteil übernimmt. Ich würde ihr trotz vielen Umbauschweiß ( 6 Monate ) das Haus überlassen. Ich würde ihr meinen Anteil überschreiben und sie müsste dann meine Schulden übenehmen.

Gibt es eine bestimmt Formel für die Miete???? Oder muss es letztendlich ein Richter entscheiden???

Gruß

Tim

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Tim,

quote:
Steht mir eine Miete zu, wenn ich nicht mehr im Haus lebe und sie mit ihren Kindern alleine darin wohnt????


Ja, für deine Hälfte. Richtet sich nach der ortsüblichen Miete.

quote:
Ich würde ihr meinen Anteil überschreiben und sie müsste dann meine Schulden übenehmen.


Sofern die Bank mitspielt. Hat deine Frau ein dementsprechendes Einkommen, um die Raten zahlen zu können?
Dann könnte sie auch jetzt schon ihre Hälfte davon übernehmen.

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen