Hausfinazierung- eheähnliche Gemeinschaft - Trennung ! Wer kennt sich aus ?

3. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Claire
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)
Hausfinazierung- eheähnliche Gemeinschaft - Trennung ! Wer kennt sich aus ?

Hallo, ich suche Rat zum Thema gemeinsame Hausfinazierung & Trennung bei eheähnlicher Gemeinschaft.

Ich uns mein Partner haben gemeinsam eine Hausfinazierung. Wir leben in diesem Haus gemeinsam mit meiner ersten Tochter und seiner leiblichen Tochter. Die Beziehung ist gescheitert und wir wollen uns trennen. Wegen der Kinder und dem Umfeld möchte ich nicht aus dem Haus ausziehen.

Wer hat Erfahrung wie man so etwas regeln kann. Gibt es eventuell die Möglichkeit das ich die Finazierung komplett übernehme ? Und wie reagieren die Banken in solchen Situationen? Gibt es eventuell auch andere Möglichkeiten ?

Freue mich über jeden Rat.

Claire


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8 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Ohne nähere Kenntnisse Deiner finanziellen Situation kann die Frage nur schwer beantwortet werden.

Ihr seid doch sicher beide mit 1/2-Anteil im Grundbuch eingetragen und jetzt möchtest Du die Hälfte Deines Ex übernehmen. Dazu musst Du ihn doch ausbezahlen und das wiederum erfordert einen neuen Kredit oder entspricht die Höhe der Hypothek dem Verkehrswert des Hauses?

Wie die Bank darauf reagiert hängt sehr davon ab, ob das Risiko eines Kreditausfalls deutlich steigt, also davon, wie groß Dein finanzieller Spielraum ist.

Eine Alternative sehe ich allerdings nicht. Es ist allerdings in erster Linie ein Risiko Deines Partners, denn er hat das Problem, dass er u.U. für ein Darlehen in Anspruch genommen wird, von dem er nichts hat.

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#2
 Von 
Claire
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Richtig ! die Eintragung im Grundbuch ist zu je 1/2. die Höhe der Hypothek entspricht dem Verkehrswert des Hauses. Welche Bedeutung hat dies in diesem Fall ?

Eine weitere Frage ist, ob mein Partner den Kreditvertrag so einfach kündigen kann, bzw. er redet davon das Haus zu verkaufen.
Kann er doch ohne mein Einverständnis gernicht oder ?

Wie kann ich mich absichern wenn er einfach auszieht und mir alles überläßt inklusive der Ratenzahlung natürlich. In diesem Falle würde ich seinen Anteil mit tragen, ohne das ich etwas davon habe. Richtig ? Kann mann sich dahingegen irgendwie absichern ? Wenn dies der Fall ist zum Beispiel mit einer schriftlichen notariellen Vereinbarung ? Würde diese im Streitfall akzeptiert werden ?

Für weitere Hilfe und Antworten wäre ich sehr dankbar.

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Wenn die Höhe der Hypothek dem Verkehrswert des Hauses entspricht, dann brauchst Du Deinem Partner für die Übertragung seiner Hälfte an Dich keinen Ausgleich zahlen. Eine Neufinanzierung ist also nicht erforderlich. Man könnte die Hypothek so weiter laufen lassen.

Ich würde auf jeden Fall versuchen, mit ihm zu vereinbaren, dass er seine Hälfte auf Dich überträgt. Dafür ist sowieso ein notarieller Vertrag notwendig.

Er kann das Haus nicht so einfach verkaufen. Die einzige Möglichkeit das Haus gegen den Willen des Partners zu verkaufen, wäre die Teilungsversteigerung. Dabei ist aber nicht zu erwarten, dass mit dem erzielten Ergebnis die Hypothek vollständig abgelöst werden kann. Das kann aber auch nicht im Interesse Deines Partners sein.

Gegenüber der Bank haftet ihr beide gesamtschuldnerisch. Ohne Einwilligung der Bank könnt ihr diese Haftung nicht ändern. Eine notarielle Vereinbarung führt da nicht weiter.

Die Bank wird dem Ganzen nur zustimmen, wenn sie der Meinung ist, dass Dein Einkommen ausreicht, um die monatlichen Ratenzahlungen zu leisten.

Wenn er einfach so auszieht, ohne dass es über das Haus und die Hypothek Vereinbarungen gibt, kannst Du wenig dagegen machen. Auch Du kannst natürlich eine Teilungsversteigerung beantragen. Im Gegensatz zu einer Zwangsversteigerung kannst Du in dem Fall selbst mitsteigern. Besser wäre allerdings, wenn Ihr Euch gütlich einigt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Claire
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Spielt es für die Bank und der Finanzierung keine Rolle ob beide oder nur einer Eigentümer ist und im Grundbuch steht ? Was ist mit der Eigenheimzulage ? Er bewohnt ja dann nicht mehr das Haus - erhält er diese weiterhin obwohl er nicht mehr Eigentümer ist , bzw das Haus nicht mehr bewohnt ? Die EZ ist doch rechnerisch Bestandteil der Finanzierung.?????

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Wenn er nicht mehr in dem Haus wohnt, dann erhält er die Eigenheimzulage nicht mehr. Aber warum soll Dein Partner mit seiner Eigenheimzulage Dein Haus finanzieren? Er kann den Rest der Eigenheimzulage später bei einer weiteren Immobilie nutzen.

Wie viele Eigentümer im Grundbuch stehen, spielt weniger eine Rolle, als das Einkommen der Eigentümer. Wichtig ist, dass Du der Bank klar machen kannst, dass Du in der Lage bist die Finanzierung alleine zu tragen. Da sehe ich das Hauptproblem.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Julischka
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Claire,

ich habe das gleiche Problem wie Du. Wir haben auch eine gemeinsame Baufinazierung für unser Haus aufgenommen. Jetzt ist er vor drei Wochen ausgezogen und ich lebe zur Zeit mit meinen beiden Kindern allein in dem Haus. Ich kann verstehen, dass Du das Haus behalten möchtest - schon wegen Deinem Kin. Das gleiche möchte ich auch. Mein ehemaliger Lebensgefährte hat sich jetzt eine Wohnung genommen und die Lastschriften für die Kreditraten ohne mein Wissen gekündigt. Ich zahle also den Kredit zur Zeit alleine und würde die Finanzierung gerne übernehmen. Diesbezüglich habe ich mich auch schon bei einem Rechtsanwalt informiert. Wichtig ist, dass die Bank für Kreditwürdig hält. Dann ist es auch möglich, die Finanzierung allein zu übernehmen. Voraussetzung für die Eigenheimzulage ist die Selbstnutzung des Hauses. Wenn der ehemaliger Lebensgefährte auszieht, dann hat er keinen Anspruch mehr auf die Eigenheimzulage. Solltest Du als Alleineigentümer eingetragen werden, dann könntest Du die Eigenheimzulage insgesamt allein beziehen, und zwar in voller Höhe, wenn Dein Einkommen 70.000 Euro im Jahr nicht übersteigt. Ich bin dabei auch noch weitere Infos einzuholen - vielleicht sollten wir in Kontakt bleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Claire
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Julischka.... wenn du neue Infos hast würden diese mich brennend interessieren. Ich würde auch gerne mit dir in Kontakt bleiben. Du kannst mir auch eine Nachricht unter Claire_Olary@yahoo.de hinterlassen. Viele Grüße und Danke

-----------------
"Claire"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ines66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Zusammen,

auch ich bin in dieser Situation.
Ich lebe mit meinen 5 Kindern in dem Haus, das erst 6 Jahre alt ist, mein EX zahlt weder Unterhalt für die Kinder noch seit 2 Jahren den Kredit weiter. Er droht mir auch mit Teilversteigerung, wenn ich ihm nicht den Kindesunterhalt zu Teil erlasse. Bei der Bank sieht das so aus, das du ein bestimmtes Budget haben musst, das du zum Leben brauchst. Meine Bänkerin sprach von 500,- € für nen Erwachsenen und 250,- € pro Kind.
Da ich mich leider auf eine gütliche Einigung mit meinem EX nicht verlassen kann, werde ich jetzt versuchen, per Gerichtsbeschluss das Haus zugesprochen zu bekommen, das bei einer Teilversteigerung ja nur Schulden übrig bleiben und die Bank dann trotzdem auf mich zukommen wird, da mein Ex sich auch noch entschlossen hat, einen auf Arbeitslos zu machen.
Mathematisch musst ich dann beim Umzug Miete + Zinsen zahlen und da wäre die Belastung noch höher, so habe ich es auch der Bank begreiflich gemacht.
Man sollte ein Konzept haben, wenn man zur Bank geht. Ich habe z. B. die Kinder, die jetzt langsam in das Alter der Lehre kommen, und einen Beitrag mitzahlen können, dann kann man das Haus mal so umbauen, das die obrige Etage vermietet werden könnte. Es gibt da so viele Möglichkeiten. Man muss bei den Banken nur sicher genug auftreten und die Zahlen immer im Auge haben.

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