Hallo,
folgendes Szenario:
1. Ich habe mit meiner Frau ein Fertighaus gekauft (bereits unterschrieben, Haus kommt frühestens 2025)
2. Das Grundstück hat sie von ihren Eltern überschrieben bekommen
3. Ich bringe deutlich mehr Eigenkapital ein, sodass ich ihr quasi die Hälfte des Grundstücks abkaufe
4. Im Grundbuch werden wir zeitnah dann beide zu 50:50 stehen, da Kredit und Hausvertrag von uns beiden unterschrieben wurde / wird.
5. Ich werde von meinen Eltern zusätzlich noch 70k erhalten.
Die Frage ist nun wie ich ermittle, was jeder für den Hauskauf eingebracht hat?
Ich sehe das so:
Von Ihr:
+ Ermittlung Bodenrichtwert von heute des Grundstücks multipliziert mit dem qm vom Grundstück
+ Eigenkapital in Cash
Von mir:
+ Eigenkapital in Cash
+ 70k von Eltern
Hierzu dann 2 Fragen:
1) Wir sind in einer Zugewinngemeinschaft (Ehe). D.h. die 70k gehören dann aber trotzdem zu mir?
2) Wie wird die Differenz vom jeweiligen Eigenkapital festgehalten? Rein über das Bankkonto? Vom Notar?
Bei 2) kommt es ehrlich gesagt auf den Bodenrichtwert an, den ich noch erfragen muss.
Wenn hier die Differenz von uns irgendwo bei 5k liegt, dann würde ich sagen: ist OK.
Aber wenn wir hier > 10k liegen, sollte da m.E. irgendwo festgehalten werden.
Danke für jede Hilfe.
-- Editiert von Moderator topic am 27. Juni 2023 10:48
-- Thema wurde verschoben am 27. Juni 2023 10:48
Hauskauf - Eintragung Grundbuch & Verrechnung Summe
26. Juni 2023
Thema abonnieren
Frage vom 26. Juni 2023 | 15:53
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf - Eintragung Grundbuch & Verrechnung Summe
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#1
Antwort vom 26. Juni 2023 | 16:21
Von
Status: Unbeschreiblich (36995 Beiträge, 6227x hilfreich)
ZitatDie Frage ist nun wie ich ermittle, was jeder für den Hauskauf eingebracht hat? :

#2
Antwort vom 27. Juni 2023 | 11:00
Von
Status: Unbeschreiblich (49271 Beiträge, 17331x hilfreich)
Zitat1) Wir sind in einer Zugewinngemeinschaft (Ehe). D.h. die 70k gehören dann aber trotzdem zu mir? :
Man muss hier zwei Dinge unterscheiden:
Vermögensrechtlich gehört einem das, was auf den eigenen Namen läuft. Da kommt es nicht darauf an, wer was eingebracht hat.
Bei einer Scheidung erfolgt jedoch ein Zugewinnausgleich, d.h. für jeden Ehegatten wird der Zugewinn ermittelt. Der Zugewinn ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen. Darauf zielt die Frage wahrscheinlich ab.
Zitat1) Wir sind in einer Zugewinngemeinschaft (Ehe). D.h. die 70k gehören dann aber trotzdem zu mir? :
Zum Anfangsvermögen gehört das, was man bei der Hochzeit hatte zzgl. der Schenkungen und Erbschaften, die man während der Ehe erhalten hat. Die 70k gehören somit zu Deinem Anfangsvermögen und das Grundstück gehört zum Anfangsvermögen Deiner Frau.
Zitat2) Wie wird die Differenz vom jeweiligen Eigenkapital festgehalten? :
Die Differenz vom Eigenkapital wird nirgendwo festgehalten. Wenn es zur Scheidung kommt, dann kann es aber sehr hilfreich sein, dass man über Kontoauszüge nachweisen kann, welches Eigenkapital in die Ehe eingebracht wurde und welche Schenkungen man erhalten hat.
ZitatVom Notar? :
Kann man machen, aber eigentlich reichen Kontoauszüge und Schenkungsverträge.
ZitatWenn hier die Differenz von uns irgendwo bei 5k liegt, dann würde ich sagen: ist OK. :
Aber wenn wir hier > 10k liegen, sollte da m.E. irgendwo festgehalten werden.
Die Differenz ist irrelevant, muss daher auch nicht festgehalten werden.
Aufbewahren sollte man jedoch die Kontoauszüge, die den Kontostand zum Zeitpunkt der Heirat belegen und Nachweise über die erhaltenen Schenkungen und Erbschaften.
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#3
Antwort vom 28. Juni 2023 | 08:53
Von
Status: Praktikant (773 Beiträge, 133x hilfreich)
Ein kleiner Hinweis:
Als Frau würde ich mich je nach Region nicht mit dem Bodenrichtwert abgeben.
Im Raum Köln/Düsseldorf liegt der Wert des Grundstückes regelmäßig beim 2-3fachen des Bodenrichtwertes. Ich frage mich schon seit Jahren, wo diese komischen Zahlen herkommen die den Bodenrichtswert definieren.
Ich denke im Zweifel wird das dann sowiso ein Gutachter klären, was das Grundstück ursprünglich Wert war. Nicht das es da böse Überraschungen für Ihn gibt wenn er sich auf den Bodenrichtwert verlässt.
#4
Antwort vom 28. Juni 2023 | 10:51
Von
Status: Unbeschreiblich (36995 Beiträge, 6227x hilfreich)
Diese Zahlen kommen von den Gutachterausschüssen der Kommunen, die Kaufpreissammlungen führen und regelmäßig aktualisieren müssen. Sagt das Gesetz.ZitatIm Raum Köln/Düsseldorf liegt der Wert des Grundstückes regelmäßig beim 2-3fachen des Bodenrichtwertes. Ich frage mich schon seit Jahren, wo diese komischen Zahlen herkommen die den Bodenrichtswert definieren. :
Nicht nur in dem von dir genannten Raum steigt die Nachfrage, also steigt der Preis, also steigt der Wert, also steigt auch der Bodenrichtwert.
Für einen *nackten/unbebauten Boden* ist nur der Bodenrichtwert zum Zeitpunkt der Bewertung maßgebend.
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