hallo,
wir, mein mann und ich eigentlich eher ich , möchten uns ein Haus aus einer Zwangsversteigerung erwerben.
MANN, kein Einkommen (er sucht aber, es kommen nur absagen), außerdem Schulden beim Jugendamt ca 16T EUR (unterhaltsrückstand)
FRAU, einkommen 2900 Netto, keine Schulden.
MANN & FRAU Verheiratet; Gütertrennung seit 2009 vereinbart
Zwangsversteigerungsobjekt 160000 Verkehrswert.
Mann Will aber auch in das Grundbuch eingetragen werden, an sich für die Frau kein Problem, da beide vereiratet sind. ABER: Frau hat zweifel, dass Sich das Jugendamt das Haus unter den Nagel reissen wird, wenn er weiterhin keinen Job findet und sein Unterhalt nicht zahlen kann.
Kann das wirklich passieren? Oder ist es einfach nur ein unbehauptete Angst der FRAU?
Bitte um Statement?!
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"Damla"
Hauskauf (Eintragung von Ehepartner)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo,
frag doch mal deinen Mann, warum er ins Grundbuch will. Häufig kursieren vollständig irreale Vorstellungen über die Bedeutung eines Grundbucheintrages für den Fall einer Scheidung. Dazu kannst du hier und anderswo nachlesen, dass im Falle einer Scheidung ohne Ehevertrag es immer um den wirtschaftlichen Zugewinn geht und von daher es wesentlich "unwichtiger" ist, wer im Grundbuch steht, als häufig gedacht.
Hinsichtlich des Jugendamtes mögen sich andere hier äußern.
Um sich ein solches Haus kaufen zu können bedarf es doch Eigenkapitals. Und das dürftest wohl du besitzen - sonst würde ich mich fragen, warum dein Mann nicht seine Schulden beim JA abzahlt. Und warum er ohne Verdienst und ohne Vermögen dann meint an einem Haus beteiligt sein zu müssen - erscheint mir mehr eine psychologische als eine rechtliche Frage - oder?
Jo hat völlig recht. Die Eintragung ins Grundbuch wird völlig fehl eingeschätzt, und ist nur von Interesse, wenn auch ein Darlehen auf (hier) den Ehemann laufen soll.
Aber, wenn er eingetragen ist, dann haftet er auch. Für Steuern, Müllabfuhr, was es da so alles gibt. Das ist die eine Seite.
Die andere: wenn ein vollstreckbarer Titel gegen ihn existiert, und das scheint ja der Fall zu sein, dann kann auch vollstreckt werden. Vollstreckung geht in das bewegliche Vermögen, in Forderungen (Arbeitgeber, sog. Drittschuldner), in Bankkonten und eben auch in unbewegliches Vermögen.
Ach ja, das Jugendamt könnte auch den Taschengeldanspruch des Mannes bei dir pfänden, auch eine Drittschuldnerpfändung.
wirdwerden
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""
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In der Eintragung geht es wirklich darum dass er bei einer Scheidung auch etwas kriegt. Weil wir in dem Ehevertrag einen Nachehlichen Unterhalt ausgeschlossen hatten. Zugewinn gibt es laut ehevertrag auch nicht bzw. ist ausgeschlossen. Gütertrennung, verzicht auf nachehelichen unterhalt und verzicht auf versorgungsausgleich! Weil ich ja von den Schulden wusste und damals waren es nicht so viel wie jetzt. Wollte MICH eigentlich absichern und nicht ihn. Auch wenn wir später kinder haben, bleibt der Ehevertrag bestehen. Werde dann natürlich in die Pause gehen. Kinder sind aber erst geplant wenn er einen Job hat.
Er besteht eigentlich darauf dass er auch eingetragen wird. Nur brauche ich nun einen Grund den ich ihm vorlegen kann, damit er nicht mit meinem Geld spielt.
Klar gibts in der Ehe kein "dein Geld /Mein Geld" aber ich sollte ja auch nicht für seinen sohn zahlen müssen!
Und ich besteh eigentlich dadrauf dass er für seinen Sohn zahlt. Denn es ist ja nicht irgendein kind! Es ist sein Kind und dafür hat er gefälligst zu zahlen!
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"Damla"
" wirdwerden " danke für dein Statement, das war eigentlich das was ich gesucht habe. Sprich wenn er im Grundbuch eingetragen ist, kann das "AMT" auf die Zwangsvollstreckung für das Haus beantragen?! obwohl ich es finanziere!?!
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"Damla"
Es interessiert, was ihm gehört. Und, nochmals, die können auch seinen Taschengeldanspruch gegen Dich pfänden, unabhängig vom Hauseigentum.
wirdwerden
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""
wie kann ich mich denn dagegen schützen.....
Wahrscheinlich gar nicht :-(
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"Damla"
quote:
Bis zu einem gewissen Grad widerspricht nach meiner, vielleicht etwas tradierten Einschätzung dein Ehevertrag "Ausschluß von allem" einem Grundgedanken einer Ehe "wechselseitiges immer füreinander da sein". Andererseits finde ich es gut, wie klar du dich hinsichtlich der Zahlungsverpflichtung deines Mannes gegenüber seinem Kind positionierst. Vielleicht denkst du mal darüber nach, ob dein Verhalten in dieser Sache eigentlich wirklich stimmig ist.
Wenn du nach "Tricks und Winkelzügen suchst" dem Zugriff dritter gg. deinen Mann zu entgehen, dann wirst du bestimmt fündig werden; die Frage ist aber, ob a) der Aufwand das Ergebnis rechtfertigt, b) die damit verbundenen Risiken zum tatswächlichen Risiko passen und c) die Vorgehensweise insgesamt zu dir passt. Als Beispiel: Wenn das Haus deine hoffentlich noch lebenden Eltern käuften und du ein lebenslanges, notariell abgesichertes Einsitzrecht erhieltest und qua Erbvertrag Erbe des Hauses wirst und du "via Eltern" das Haus abzahltest, dann wäre es ziemlich weit weg von jeglichem Zugriff.
Theoretisch könnte nun auch dein Mann zwecks Egoberuhigung noch ein Einsitzrecht für einen hoffentlich in dem Haus abtrennbaren Wohnungsteil eingetragen bekommen - warum auch immer du bzw. deine Eltern dies tun wollten und dem Risiko, dass das JA ...
Aber du erkaufst es Dir mit vielen Nachteilen und Risiken.
Wenn es deinem Mann um das Geld oder die Arbeit geht, die er in das Haus steckt und Ihr so "vernünftig" seid, so was alles vorab regeln zu wollen, warum geht ihr dann nicht hin und macht einen Vertrag in dem Ihr diese Dinge regelt. Und von Zeit zu Zeit wird der Status festgehalten und im Falle einer Trennung hat dann dein Mann Anspruch auf "xx Euro wg erbrachter Zahlungen und Leistungen für das Haus". Wenn ihm das dann immer noch nicht reicht, da er nicht weiß ob du zahlst, kannst du dich auch noch notariell der Zwangsvollstreckung unterwerfen. Und wenn das immer noch nicht reicht ... dann beginne ich über den Sinn von Ehen nachzudenken :-)
... nimm bitte nicht alles bitterernst ...
quote:
Klar gibts in der Ehe kein "dein Geld /Mein Geld" aber ich sollte ja auch nicht für seinen sohn zahlen müssen!
Doch! Genau das gibt es in einer Ehe.
In einer Zugewinngemeinschaft nämlich genau wie in einer Gütertrennung.
Wenn Dein Mann ohne Eigenkapital (vermutlich sogar mit ideller Hälfte) ins Grundbuch möchte, obwohl er seine Schulden vermehrt hat, während ihr euch kennt, wäre das nicht nur sehr leichtsinnig, sondern, wie bereits dargestellt, dumm.
Sicher kann man sich immer noch etwas besser absichern, aber irgendwann wird es absurd.
Er wird wohl kaum, solange er noch keinen festen Arbeitsvertrag hat, den Darlehnsvertrag mit unterschreiben.
Und: er wird bei dir ja wohl auch keine Miete zahlen.
Bei einer gemeinsamen Mietwohnung müsste er sich aber entsprechend beteiligen.
Also: warum solltest Du ihn mit ins Grundbuch nehmen?
Damit hebelst Du doch Deinen Ehevertrag wieder aus, der Dich vor Forderungen gegen ihn schützen soll.
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"Lukas 7,23"
Hallo aus Erfahrung rate ich es dir ab! Trag ihn nicht ein!
Auch wenn das Jugendamt und sonstige schuldner nicht drangehen, so wird es doch zu seinem Vermögen mit bestimmten Rechten, zum beispiel könntest du das Haus nicht mehr ohne seine zustimmung Verkaufen. Im falle einer Trennung könnte er daraufbestehen das das Haus Teilversteigert wird, und so mit verkauft der Gewinn an beide Ausgezahlt wird.
Auch wenn man meint einiges könnte, oder sollte er rechtlich garnicht durchbekommen, aber der Psycho krieg der dadurch entsteht kann so extrem werden das letz endlich du der Verlierer bist. Lass es, es ist dein Geld, und dein Haus, und weil du ihn liebst wohnt/lebt er bei dir im Haus. das sollte ihm reichen. Wenn nicht steckt da mehr als nur gemeinschaftssinn dahinter..
Eben weil deins meins sein sollte sollte es auch egl sein das nur du eingetragen sein wirst. Der Eintrag wird nur dann wichtig wenn du nicht mehr zahlen kannst, oder ihr getrennte Wege geht. Solltet ihr bis zum Tode zusammen bleiben, solltest du ihn im Testament mit dem Haus bedenken, dann ist das auch abgesichert, aber auch da würde ich die Kinder an die erste stelle setzen und ihm ein Wohnrecht zusprechen.
Wie gesagt Erfahrung hat mich das gelehrt.
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" "
Warum von einem Grundbucheintrag abgesehen werden sollte wurde ja schon ausführlich dargelegt.
Die Begründungen sollten auch Deinen Mann überzeugen können. Wenn er denn wieder Arbeit hat, seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen kann,auch eigenes Geld in das Haus/ den Kredit mit einfliessen lässt,dann kann auch über einen solchen Eintrag nachgedacht werden.
quote:
Solltet ihr bis zum Tode zusammen bleiben, solltest du ihn im Testament mit dem Haus bedenken, dann ist das auch abgesichert, aber auch da würde ich die Kinder an die erste stelle setzen und ihm ein Wohnrecht zusprechen.
Dann könnte er auch mit der gesetzlichen Erbfolge ganz zufrieden sein. Umgekehrt wird das dann aber interessanter, nämlich wenn seine Erben vor der Tür stehen.
Gruß
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