Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind seit 2014 verheiratet und haben 2015 ein Haus gekauft und saniert.
Bei der Finanzierung des Hauskaufes und der nachfolgenden Renovierungsarbeiten habe ich XX.XXX Eur Eigenkapital eingebracht. Meine Frau hingegen hat kein Eigenkapital mit eingebracht. Im Grundbuch sind wir beide zu gleichen Teilen Besitzer der Immobilie (50/50).
Nun möchten wir dies gerne vertraglich festhalten, mit dem Ziel, dass dieses Eigenkapital im Falle einer Trennung/Scheidung beim Hausverkauf berücksichtigt wird; sprich vom Verkaufspreis mir zuerst meinen Anteil Eigenkapital (XX.XXX Eur) zustehen, und erst dann der Restbetrag auf uns beide hälftig aufgeteilt wird. Bzw. wenn einer von uns das Haus behält, das von mir eingebrachte EK ebenso berücksichtigt wird.
Müssen/sollten wir dies notariell beurkunden lassen bzw. wenn dies nicht notwendig ist, die Frage, wie der privatvertragliche Text aussehen muss.
Vielen Dank vorab
Freundliche Grüße
S.
Hauskauf in der Ehe / Untschieldiches Eigenkapital vertraglich sichern für den Scheidungsfall
29. Mai 2020
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Frage vom 29. Mai 2020 | 08:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf in der Ehe / Untschieldiches Eigenkapital vertraglich sichern für den Scheidungsfall
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#1
Antwort vom 29. Mai 2020 | 10:08
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
wenn ihr in Zugewinngemeinschaft lebt, wird dein Anfangsvermögen (Stichtag Hochzeitstag) automatisch
berücksichtigt. Eine Grundbuch-Änderung in einem anderen Verhältnis wäre auch möglich (z.B. 70:30).
Alles nur notariell.
edy
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