Hauskauf in der Ehe / Untschieldiches Eigenkapital vertraglich sichern für den Scheidungsfall

29. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sauerstoffklau
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf in der Ehe / Untschieldiches Eigenkapital vertraglich sichern für den Scheidungsfall

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind seit 2014 verheiratet und haben 2015 ein Haus gekauft und saniert.
Bei der Finanzierung des Hauskaufes und der nachfolgenden Renovierungsarbeiten habe ich XX.XXX Eur Eigenkapital eingebracht. Meine Frau hingegen hat kein Eigenkapital mit eingebracht. Im Grundbuch sind wir beide zu gleichen Teilen Besitzer der Immobilie (50/50).

Nun möchten wir dies gerne vertraglich festhalten, mit dem Ziel, dass dieses Eigenkapital im Falle einer Trennung/Scheidung beim Hausverkauf berücksichtigt wird; sprich vom Verkaufspreis mir zuerst meinen Anteil Eigenkapital (XX.XXX Eur) zustehen, und erst dann der Restbetrag auf uns beide hälftig aufgeteilt wird. Bzw. wenn einer von uns das Haus behält, das von mir eingebrachte EK ebenso berücksichtigt wird.

Müssen/sollten wir dies notariell beurkunden lassen bzw. wenn dies nicht notwendig ist, die Frage, wie der privatvertragliche Text aussehen muss.
Vielen Dank vorab
Freundliche Grüße

S.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wenn ihr in Zugewinngemeinschaft lebt, wird dein Anfangsvermögen (Stichtag Hochzeitstag) automatisch

berücksichtigt. Eine Grundbuch-Änderung in einem anderen Verhältnis wäre auch möglich (z.B. 70:30).

Alles nur notariell.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.179 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.643 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.