Hauskauf vor Ehe 75/25%, Zugewinn?!

10. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
MarTh123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf vor Ehe 75/25%, Zugewinn?!

Sehr geehrte Nutzer,

Ich habe folgenden Sachverhalt vorliegen: (geht hier um meine beste Freundin) Sie arbeitet 75%, er Vollzeit. Es ist eine Tochter mit 10 Jahren noch da.
Sie hat mit ihrem Freund 2009 ein Reihenmittelhaus gekauft. Kaufpreis 164.000 €. Sie hat 75% beigesteuert, bzw ihr Bruder hat die 75% in bar bezahlt( vorgezogenes Erbe da ihr Bruder später mal das Elternhaus bekommen). Den Rest, 25%, wurde als Kredit aufgenommen, von beiden unterschrieben. Im Grundbuch steht sie ebenfalls mit 75%, er mit 25%. 2014 erfolgte die Heirat beider. Nun wollen Sie sich scheiden lassen. Geschätzter Wert im Moment ca. 220.000€. Aktueller Restkredit vom Hauskauf 45.000€, durch Renovierungen am Haus sind ebenfalls noch 20.000€ an Kredit offen, aufgenommen wurden diese noch vor der Ehe, neuverhandelt während der Ehe.
So nun meine Frage/Fragen:
- Wird als Zugewinn nur die Wertsteigerung in den 5 Jahren Ehe herangezogen? Wird das was ihr Bruder bezahlt hat als ihr Anfangsvermögen gezählt?
- Spielt der Kredit von 20.000€ auch eine Rolle?
- Würde Sie Ihren Anteil an ihn noch vor der Scheidung verkaufen, wie viel würde ihr zustehen? Bzw. wenn sie in eine Mietwohnung gehen würde, würden ihr dann Zahlungen durch ihn zustehen wenn Sie Ihre 75% doch behält?

Ich hoffe mir kann weitergeholfen werden.


-- Editiert von MarTh123 am 10.01.2020 15:24

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Das Haus hat rein rechnerisch nun einen Wert von 155 000€.

Laut GB gehören

ihr 75% =116 000€
Ihm 25%= 39 000€

da keiner eine Zugewinn hat, wird die Summe wie vorher beschrieben aufgeteilt.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Na, ob das auch wirklich stimmt ? In jedem Fall fehlen Daten, um das überhaupt berechnen zu können.

Ich treffe also mal ein paar Annahmen. Wenn die nicht zutreffen sollten, dann muss man die Rechnung eben entsprechend anpassen.

Was vor der Ehe passiert ist, das interessiert nicht. Maßgeblich ist nur das Vermögen zum Stichtag der Eheschließung.

Ich gehe davon aus, dass die Ehe der Zugewinngemeinschaft unterliegt, dass es also insbesondere keine ehevertraglichen Vereinbarungen gibt. Außerdem treffe ich die Annahme, dass das Haus zum Zeitpunkt der Eheschließung im Jahr 2014 einen Wert von 180.000 Euro hatte. Den Restkredit in 2014 schätze ich auf 50.000 Euro. Der Kredit läuft gesamtschuldnerisch auf beide Eheleute.

Anfangsvermögen Ehefrau:

Immobilie: 180.000 x 0,75 = 135.000
- Kredit 1: 50.000 x 0,50 = - 25.000

Anfangsvermögen Ehefrau: 110.000 Euro

Endvermögen Ehefrau:

Immobilie: 220.000 x 0,75 = 165.000
- Kredit 1: 45.000 x 0,50 = - 22.500
- Kredit 2: 20.000 x 0,50 = - 10.000

Endvermögen Ehefrau = 132.500 Euro (Stichtag: Zustellung des Scheidungsantrags)

Zugewinn Ehefrau = 22.500 Euro


Anfangsvermögen Ehemann:

Immobilie: 180.000 x 0,25 = 45.000
- Kredit 1: 50.000 x 0,50 = - 25.000

Anfangsvermögen Ehemann: 20.000 Euro

Endvermögen Ehemann:

Immobilie: 220.000 x 0,25 = 55.000
- Kredit 1: 45.000 x 0,50 = - 22.500
- Kredit 2: 20.000 x 0,50 = - 10.000

Endvermögen Ehemann = 20.250 Euro (Stichtag: Zustellung des Scheidungsantrags)

Zugewinn Ehemann = 250 Euro

Differenz Zugewinn: 22.500 - 250 = 22.250

Die Hälfte davon, also 11.125 Euro, muss die Ehefrau (unter diesen Annahmen) an den Ehemann ausgleichen.

Durch die Aufteilung 75:25 partizipieren die Eheleute auch unterschiedlich am Zugewinn. Der während der Ehe aufgenommene Kredit in Höhe von 20.000 geht zwar in die Berechnung ein, ist aber ein "Nullsummenspiel", weil sich dadurch an der Ausgleichszahlung nichts ändert.


-- Editiert von Marcus2009 am 10.01.2020 22:12

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat:
Wird als Zugewinn nur die Wertsteigerung in den 5 Jahren Ehe herangezogen?


Ja

Zitat:
Wird das was ihr Bruder bezahlt hat als ihr Anfangsvermögen gezählt?


Ja

Zitat:
Spielt der Kredit von 20.000€ auch eine Rolle?


Ja, die Tilgung des Kredites gilt ebenfalls als Zugewinn. Da der Zugewinn bei einem Darlehen, das 50/50 aufgenommen wurde aber für beide Ehegatten gleich ist führt das nicht zu einer Änderung des Zugewinnausgleichs.

Zitat:
Würde Sie Ihren Anteil an ihn noch vor der Scheidung verkaufen, wie viel würde ihr zustehen?


Wenn der Kaufpreis dem Verkehrswert entspricht, dann ändert das nichts am Zugewinn. Man wandelt ja nur Immobilienvermögen in Geldvermögen um (bei Ehegatten umgekehrt) ohne dass das eine Auswirkung auf das Gesamtvermögen hätte.

Zitat:
Bzw. wenn sie in eine Mietwohnung gehen würde, würden ihr dann Zahlungen durch ihn zustehen wenn Sie Ihre 75% doch behält?


Nach der Scheidung ja, während der Trennungszeit bis zur Scheidung kommt es auf die genauen Umstände an.

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