Hauskauf vor Privatinsolvenz

30. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sabine.d
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf vor Privatinsolvenz

Würde gerne wissen, was passiert wenn Mutter und Tochter ein Immobilienkredit aufgenommen haben. Das Eigenkapital kam komplett von der Mutter und nur die Mutter ist im Grundbuch eingetragen.

Tochter hat kurzfristig eine Klage verloren und muss eventuell privatinsolvenz leisten.

Was bedeutet dies für das gekaufte Haus? Würde es gepfändet werden, auch wenn Tochter kein eigenes Kapital eingezahlt hat? Und nicht mit im Grundbuch steht?

Und bekommt Tochter Probleme wenn Sie es kurz davor abgeschlossen hat?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

die Frage hat m.E. nichts mit Familienrecht zu tun.

Für den Kreditgeber wurde bestimmt eine Grundschuld im GB eingetragen.

Der Kreditgeber hat die Möglichkeit das Haus zu pfänden (egal wer vorher was eingebracht/gezahlt hat).

Die Tochter könnte evtl. belangt werden,wenn sie sich den Kredit durch falsche Angaben/Täuschung

erworben hat.

edy

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#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Edy hat vollkommen recht ...

In Ergänzung:

Die Mutter ist im Grundbuch als Alleineigentümerin eingetragen.
Mutter und Tochter haften gesamtschuldnerisch für den Immobilienkredit.
Im Grundbuch ist (vermutlich) eine Grundschuld für den Kredit eingetragen.

Wenn der Kredit nicht bedient wird, dann kann sich die Bank wahlweise an die Mutter wie an die Tochter halten.

Wenn sich die Bank (wie zu vermuten steht) an die Mutter hält, dann kann sie auf Basis der Grundschuld notfalls die Immobilie der Zwangsvollstreckung zuführen.

Wenn das nicht reicht um die Schulden zu tilgen, dann haften Mutter und Tochter für den verbleibenden Rest gesamtschuldnerisch.

Ist doch ganz einfach ....



-- Editiert von Marcus2009 am 30.10.2019 14:22

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die Privatinsolvenz hat keinerlei Auswirkungen auf die Gesamtsituation, solange die Mutter den Kredit bedienen kann.

Natürlich gehen die anderen Verpflichtungen der Tochter dann vor und die Verbindlichkeiten aus dem Kredit-Vertrag finden keine Berücksichtigung bei einem Insolvenzantrag. Da muss alles über dem Selbstbehalt an die Gläubiger abgeführt werden.

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Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von altona01):
... und die Verbindlichkeiten aus dem Kredit-Vertrag finden keine Berücksichtigung bei einem Insolvenzantrag.


Also das kann man so nicht stehen lassen ! Weil dem Mädel sonst massiver Schaden entstehen könnte.

Die Tochter muss ALLE Verbindlichkeiten in das Insolvenzverfahren einbringen. Wenn auch nur EINE Forderung nicht offen gelegt wird, SCHEITERT die Sache !

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#5
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(682 Beiträge, 119x hilfreich)

Die Frage ist vermutlich wie man den Immobilienkredit aus der Insolvenz heraushalten kann. Angeben würde ich ihn auf jeden Fall. Gut ist ja schonmal, das die Tochter nicht im Grundbuch als (MIt-)Eigentümer steht.

Die andere Frage die sich mir stellt: Kann die Bank das Immobiliendarlehen kündigen wenn einer der Kreditnehmer Insolvenz anmeldet? Auch das müsste man ggfs. berücksichtigen. Durch die Insolvenz ist die Kreditwürdigkeit der Tochter ja dann für lange Zeit hinüber.

Ich würde so schnell wie möglich eine professionelle Schuldnerberatung aufsuchen.

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Sunrabbit):
Die andere Frage die sich mir stellt: Kann die Bank das Immobiliendarlehen kündigen wenn einer der Kreditnehmer Insolvenz anmeldet?


Ich denke die Bank ist mit jeder geleisteten Raten-Tilgung etwas mehr im grünen Bereich?

edy

Signatur:

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#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Die Frage ist vermutlich wie man den Immobilienkredit aus der Insolvenz heraushalten kann.


Die Frage stellt sich nicht ! Die Tochter hat einen Kreditvertrag abgeschlossen. Und das muss sie im Insolvenz Verfahren angeben.

Zitat (von Sunrabbit):
Die andere Frage die sich mir stellt: Kann die Bank das Immobiliendarlehen kündigen wenn einer der Kreditnehmer Insolvenz anmeldet?


Warum sollte die Bank das Darlehen kündigen, solange die Raten eingehen ? Und wenn die Kohle nicht mehr eingeht, dann wird die Immobilie verwertet. Das geht ruck zuck !

Warum die Tochter diesen blöden Vertrag überhaupt mit unterschreiben musste, verstehe ich sowieso nicht .... Man sollte mit der Bank sprechen ... das Problem sollte lösbar sein ...

Der Bank dürfte es nicht gar so schwer falllen, die Tochter aus der Verpflichtung zu entlassen. Denn es gibt ja einen zweiten Schuldner, dessen Haftung durch einen Grundbucheintrag abgesichert ist. Die Bank dürfte weder Zeit noch Mühe an die zahlungsunfähige Tochter verschwenden.


-- Editiert von Marcus2009 am 30.10.2019 18:03

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#8
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(682 Beiträge, 119x hilfreich)

Und wie wirkt sich die Insolvenz der Tochter über die Restschuldbefreiung auf das Darlehen aus?

Wenn auch für das Darlehen eine Restschuldbefreiung in der Insolvenz erfolgt, muss die Mutter dann auch nichts mehr zurück zahlen oder fällt die Tochter nur als Darlehensnehmer weg?!

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#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Wenn auch für das Darlehen eine Restschuldbefreiung in der Insolvenz erfolgt, muss die Mutter dann auch nichts mehr zurück zahlen


Klasse Idee ! Dürfte aber definitiv nicht funktionieren ... :)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(682 Beiträge, 119x hilfreich)

Darum gehts ja nicht.

Bleibt die Tochter dann weiter Darlehensnehmer aber kann von der Bank wegen der Restschuldbefreiung nicht mehr in Anspruch genommen werden?

In vielen Blogs steht übrigens, das die Bank den Kredit kündigen kann wenn einer der Darlehensnehmer in die Privatinsolvenz geht. Unabhängig von der Frage der pünkltichen Zahlungen. Aber das ist vermutlich Bank / Vertragsrecht und hat mit Insolvenzrecht nichts zu tun.

Und dabei sind wir hier sowiso im Familienrecht %)

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