Hallo Forum
Anfang 2018 wurde ein Antrag für die Scheidung eingereicht. Im Februar 2019 wurde der 15.02.19 vom Amtsgericht als Endvermögen Stichtag festgelegt, und die Trennung als getrennt bestätigt.
Seit dem klackerte die Scheidung vor sich hin (auch wegen Covid). Im Oktober 2021 war nun endlich der Scheidungstermin vor dem Richter. Der Richter wollte scheiden und den Nacheheunterhalt und EV Rechnung abtrennen. Die Gegenseite hatte bis dahin in den > 800 Tagen !!! die Unterlagen nicht eingehend geprüft und einen Tag vor dem Scheidungstermin Einspruch eingelegt, weil Unterlagen fehlen würden. Der Richter forderte die Beantwortung der eingereichten Fragen und aktualisierte Daten auf das Jahr 2021. Es wurde bereits alles eingereicht. Ich warte also ungeduldig auf den nächsten Entscheid vom Richter.
Nun meine Fragen: Ist es richtig, dass der Endvermögen- und Trennungsstichtag, o.g. 15.02.19, mir u.a. die Möglichkeit gibt ein eigenes Haus zu kaufen, ohne das meine schon lange getrennt lebende Frau einen Anspruch darauf geltend machen kann?
Danke und Grüsse
Null Plan
Hauskauf während Scheidungsprozess
7. März 2022
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Frage vom 7. März 2022 | 14:34
Von
Status: Beginner (80 Beiträge, 12x hilfreich)
Hauskauf während Scheidungsprozess
#1
Antwort vom 7. März 2022 | 15:22
Von
Status: Unbeschreiblich (40295 Beiträge, 6560x hilfreich)
Wohl zunächst auf den nächsten Termin im Gericht.Zitat :Ich warte also ungeduldig auf den nächsten Entscheid vom Richter.
Sowas gibts nicht. Man liest hier in deinen Beiträgen, dass der Stichtag Endvermögen auf den 15.2.2019 gelegt wurde.Zitat :dass der Endvermögen- und Trennungsstichtag,
Wann ihr euch zum wievielten Male getrennt habt, spielt keine Rolle.
https://www.123recht.de/user.asp?user=Null+Plan
Das Endvermögensdatum (für die Zugewinnsberechnung) kann sich ja durchaus nochmal ändern, wenn deine Nochfrau nun in 2022 wieder fragen lässt, wie deine Einkommensverhältnisse aktuell sind.
Bis der Richter euch scheidet, ist deine Frau deine Ehefrau.
Ob du als Ehemann allein ein Haus kaufen kannst, ist eine vollkommen andere Frage. Ich meine, ja.
#2
Antwort vom 7. März 2022 | 21:27
Von
Status: Unbeschreiblich (50155 Beiträge, 17566x hilfreich)
Zitat :Nun meine Fragen: Ist es richtig, dass der Endvermögen- und Trennungsstichtag, o.g. 15.02.19
Stichtag ist das Datum der Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1984 BGB). Daher bin ich etwas erstaunt, dass der Stichtag auf den 15.02.2019 gelegt wurde, wenn der Scheidungsantrag bereits Anfang 2018 gestellt wurde.
Zitat :die Möglichkeit gibt ein eigenes Haus zu kaufen, ohne das meine schon lange getrennt lebende Frau einen Anspruch darauf geltend machen kann?
Auch wenn Du das Haus vor dem Stichtag gekauft hättest, könnte Deine Frau keine Ansprüche darauf geltend machen.
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