Hausrat Aufteilung bei kurzer Ehe

5. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
go562430-81
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausrat Aufteilung bei kurzer Ehe

Hallo in die Runde!

Wir stellen uns grade die Frage wie mit gemeinsamen Hausrat bei kurzer Ehedauer umgegangen wird- was in der Praxis geschieht.

Fallbeispiel:
A und B heiraten. B ist vor der Ehe zu A gezogen und hat nur persönliche Gegenstände (Kleidung etc..) mitgebracht.
In der Ehe wurde für 2000€ gemeinsamer Hausstand angeschafft- allerdings damit Hausstand von A ersetzt.
Nach 8 Ehe Monaten trennen sich A und B.

Ist bei einer Trennung der gesamte Hausstand (also vor Ehe im Alleineigentum von A) aufzuteilen oder nur die gemeinsam angeschafften Werte. Was zählt in diesem Fall zum Hausrat? Darf man den Hausrat finanziell aufteilen?

Kann ein Ehevertrag (Gütertrennung, "weiche" Gütertrennung) etwas an der Trennung ändern?

Nachdenkliche Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Zitat:
Kann ein Ehevertrag (Gütertrennung, "weiche" Gütertrennung) etwas an der Trennung ändern?


Ja, nur wäre es schon irgendwie blöd, wenn alleine die Notarkosten höher sind das der Betrag, um den man sich hier streitet. Außerdem müssen auch beide mit dem Inhalt des Ehevertrages einverstanden sein.

Da wäre es in jeder Hinsicht geschickter, wenn man sich gütlich ohne Einschaltung von Notar oder Anwälten einigt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Jeder behält das, was er in die Ehe eingebracht hat. Der Rest wird aufgeteilt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von go562430-81):
Ist bei einer Trennung der gesamte Hausstand (also vor Ehe im Alleineigentum von A) aufzuteilen oder nur die gemeinsam angeschafften Werte. Was zählt in diesem Fall zum Hausrat? Darf man den Hausrat finanziell aufteilen?
Das ist allein A und B überlassen, wie sie das aufteilen.
Wenn sie es selbst nicht schaffen, dürfen sie sich auch noch gut zu bezahlende Anwälte nehmen, die das dann *erstreiten*.
Zitat (von go562430-81):
Kann ein Ehevertrag (Gütertrennung, "weiche" Gütertrennung) etwas an der Trennung ändern?
Nein. Nur an den Folgen.
Haben A und B einen Ehevertrag?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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