Hey!
X und Y sind noch verheiratet, haben sich aber getrennt und streiten sich fröhlich über alles mögliche durch die Instanzen.
Der X hatte die gemietete eheliche Wohnung zuerst verlassen und nach ca. einem Jahr das MV gekündigt. Die Y ist daraufhin ca ein Jahr lang nicht ausgezogen und musste vom Vermieter geräumt werden.
Der der Y zustehende Hausrat wurde von X auf seine Kosten eingelagert. Die Y holt diesen nun nicht ab, obwohl X sie mehrfach mit Fristsetzung dazu aufgefordert hat.
Y hat eine neue Wohnung und könnte die Möbel etc leicht unterbringen...sie weigert sich offensichtlich aus Prinzip.
WAS kann der X noch tun?
WER muss schlussendlich die Einlagerungskosten zahlen?
Hausrat - Trennung - Einlagerungskosten
24. Oktober 2008
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Frage vom 24. Oktober 2008 | 08:57
Von
Status: Schüler (386 Beiträge, 70x hilfreich)
Hausrat - Trennung - Einlagerungskosten
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#1
Antwort vom 26. Oktober 2008 | 10:37
Von
Status: Schüler (386 Beiträge, 70x hilfreich)
Keiner eine Idee?
#2
Antwort vom 26. Oktober 2008 | 13:43
Von
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--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 26. Oktober 2008 | 19:17
Von
Status: Schüler (386 Beiträge, 70x hilfreich)
ok;
aber WORAUS könnte sich der Kostentragungsanspruch im Innenverhältnis ergeben? mir schwebt da GOA vor.....
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