Hausrat - Trennung - Einlagerungskosten

24. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)
Hausrat - Trennung - Einlagerungskosten

Hey!

X und Y sind noch verheiratet, haben sich aber getrennt und streiten sich fröhlich über alles mögliche durch die Instanzen.
Der X hatte die gemietete eheliche Wohnung zuerst verlassen und nach ca. einem Jahr das MV gekündigt. Die Y ist daraufhin ca ein Jahr lang nicht ausgezogen und musste vom Vermieter geräumt werden.
Der der Y zustehende Hausrat wurde von X auf seine Kosten eingelagert. Die Y holt diesen nun nicht ab, obwohl X sie mehrfach mit Fristsetzung dazu aufgefordert hat.
Y hat eine neue Wohnung und könnte die Möbel etc leicht unterbringen...sie weigert sich offensichtlich aus Prinzip.

WAS kann der X noch tun?
WER muss schlussendlich die Einlagerungskosten zahlen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

Keiner eine Idee?

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#2
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

ok;

aber WORAUS könnte sich der Kostentragungsanspruch im Innenverhältnis ergeben? mir schwebt da GOA vor.....

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