Hausrat und Scheidung

19. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb531349-97
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausrat und Scheidung

Hallo,
ich habe mich von meinem Mann getrennt und Anfang des Jahres mit unserem gemeinsamen Sohn eine eigene Wohnung genommen. Da die Phase nicht einfach war, habe ich lediglich meine persönlichen Gegenstände und die meines Kindes genommen. Ich habe somit einen komplett neuen Haushalt aus eigenen Mitteln finanziert. Es gibt zwischen meinem Mann und mir diesbezüglich keine schriftliche Einigung. Jetzt stelle ich fest, dass er ehemals gemeinsamen Haushalt verschenkt, insbesondere an seine neue Partnerin. Darf er das? Welche Ansprüche habe ich und wie kann ich diese geltend machen? Wir sind nicht geschieden, eine Scheidung wurde auch noch nicht in die Wege geleitet.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ihr solltet besprechen wie ihr den Hausrat aufteilen wollt,oder ob er dir eine Abstandszahlung zahlt.

Kannst du denn Teile des Hausrates (bei eigener neuer Ausstattung), noch gebrauchen?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
fb531349-97
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, wie gesagt, ich habe alles komplett neu gekauft. Aber mit gehört doch der halbe Haushalt? Da darf er doch nicht einfach Gegenstände veräußern oder verschenken, zumindest nicht ohne meine Zustimmung?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39509 Beiträge, 14161x hilfreich)

Jedem gehört das, was er mit den Haushalt eingebracht hat, was er vor der Heirat besaß. Ihm gehören auch die GEgenstände, durch die seine eingebrachten Gegenstände ersetzt wurden. also: Waschmaschine eingebracht, wurde später durch neue Maschine ersetzt, auch die gehört dem ersten Eigentümer. Im übrigen wird der Hausrat aufgeteilt, es wird nicht ausgezahlt.

wie wärs mit nachfolgender Lösung: Du schreibst ihm einen freundlichen Brief, teilst ihm mit, was du haben willst und bittest ihn, Dir diese Teile zur Verfügung zu stellern. Und noch ein Hinweis: man sollte den Wert von gebrauchter Bettwäsche nicht überschätzen. Ich gehe mal davon aus, dass die neuen Möbel von Geld gekauft wurden, die in den Zugewinn fallen, der sich so folglich verringert. Damit hat der Noch-Ehemann doch die Möbel mit finanziert. Oder kam das Geld aus anderen Quellen?

wirdwerden

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#4
 Von 
fb531349-97
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Deine Argumentation mit den Eigentum und automatischen Übergang ist mir neu und nicht nachvollziehbar. Wenn ich von "meinem" Geld einen seiner alten Gegenstände für den gemeinsamen Zweck ersetze, ist er nicht automatisch Eigentümer, sondern wir als Eheleute. Da wir dazumal auch gemeinsam einen ersten Hausstand aufgebaut haben und diesen natürlich regelmäßig gemeinsam erneuert haben, greift auch diese Logik nicht.
Um meinen jetzigen Hausstand neu aufzubauen habe ich geliehen und zahle dies zurück, demzufolge kein Aufrechnen, denn ich trage es vollumfänglich allein.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39509 Beiträge, 14161x hilfreich)

Nun ja, die Gerichte entscheiden nun mal so. Nochmals: zum gemeinsamen Hausrat gehören nur Sachen, die in der Ehe angeschafft worden sind. Und eben nur insoweit durch Aufteilung zu berücksichtigen sind.

wirdwerden

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#6
 Von 
fb531349-97
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist mir klar, die Ehe bestand seit fast 20 Jahren und ich rede nicht von Gegenständen, welche er aus seinem Kinderzimmer mitgebracht hat. Sondern von hochwertigen Möbeln und ähnlichem, welche wir während der Ehe gemeinsam angeschafft haben.

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#7
 Von 
fb531349-97
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Und was ich wissen wollte, darf er ohne meine Zustimmung Teile des Haushalts verschenken oder veräußern, sofern noch keine Klärung erfolgt ist

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34222 Beiträge, 5902x hilfreich)

Zitat (von fb531349-97):
Darf er das?
Da geht nur 1 Antwort: Er HAT doch schon. Du hast keine Klärung seit fast 1 Jahr versucht--- oder doch? Wann und wie? Wie beweist du das?

Zitat (von fb531349-97):
Aber mir gehört doch der halbe Haushalt?
Das mag sein. Und warum hast du vor 1 Jahr darauf verzichtet, dich mit ihm auseinanderzusetzen?

Trennung ist mehr als wegrennen und neu möblieren.

Versuche, mit ihm eine Einigung zu finden. Sachen oder Geld. Kann gut sein, dass du trotzdem in die Röhre schaust. Leider.
Noch ist kein Scheidungsantrag eingereicht, aber das Thema könnte dann mit in den Topf.
Zitat (von fb531349-97):
darf er ohne meine Zustimmung
Er HAT es schon gemacht

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#9
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 42x hilfreich)

Nur weil er es HAT, heißt das ja nicht, dass er das DARF.
Nach meinem Laien-Gerechtigkeitsverständnis würde ich behaupten, dass er das nicht darf.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34222 Beiträge, 5902x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
dass er das nicht darf.
Und weiter? Es wurde doch geschrieben, was nun zu tun wäre.
Zitat (von lyra82):
Gerechtigkeitsverständnis
Gehts etwa danach? Und wenn ja, wie gehts weiter?
Soll man schreiben: Nein, dat daaf dad net--- ;)

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#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3004x hilfreich)

Fange wir zunächst damit an was Du gemacht hast.

Du bist ohne Sack und Pack ausgezogen und hast auch nicht in angemessener Nachfrist die Herausgabe eines Teiles des Hausrates gefordert.
Die Schlussfolgerung daraus, Du hast die Sachen aufgegeben (darauf verzichtet). Der lange Zeitraum Deiner Untätigkeit ist ein sehr starkes Indiz dafür.

Diese Schlussfolgerung wäre allerdings auch nach einem so langen Zeitraum durchaus noch angreifbar, wobei Deine persönliche Situation rund um den Umzug dabei keine Rolle spielt. Will sagen, Du hattest zunächst keinen Platz oder keine Möglichkeit der Abholung würde dich nicht entlasten.

Was kannst Du jetzt machen: Du kannst ihn - am Besten schriftlich - zur Hausrataufteilung auffordern. Eine Liste der Gegenstände, die Du haben möchtest, wäre dabei eine gute Idee.

Dann abwarten wie er reagiert.

Kann er dem nicht nachkommen oder will er dem nicht nachkommen wird er es begründen. Von der Begründung hängt Dein weiteres Vorgehen ab.

Aber eines immer im Blickfeld behalten: Die vergangene Zeit schwächt Deine Position enorm.

Bei einer "normalen" Hausratteilung würden die aufzuteilenden Gegenstände (hoffentlich einvernehmlich) bewertet, und dann sucht man eine Aufteilungslösung, z.B. in der Form A nimmt ein Teil, B nimmt ein Teil, dann wieder A usw.
Am Schluss addiert man die Werte und ein Überhang wird in Bar abgegolten. Das wäre nahe am Idealfall.


Falls Du mit Deiner Frage aber bezwecken willst, dass Du jetzt von ihm Geld für die aufgegebenen Gegenstände bekommst, so gehe davon aus, dass das nur mit seiner Zustimmung erfolgt. Einen Rechtsanspruch hattest Du beim Auszug nicht und auch jetzt nicht.


Berry

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39509 Beiträge, 14161x hilfreich)

Barabgeltung von Überhang ist aber keine Frage der Hausratsabwicklung.

wirdwerden

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