Hallo zusammen,
ich habe keine Ahnung, ob dieses Thema in diesem Bereich des Forums gut aufgehoben ist, aber ich schildere einfach mal kurz eine Situation, deren rechtlicher Rahmen mir nicht zu 100% klar ist.
Eine Person, die vor etwas über einem Jahr offiziell aus ihrem Elternhaus ausgezogen ist, besitzt zu diesem nach wie vor einen Schlüssel, der ihr von den Eltern zur Verfügung gestellt wurde. Innerhalb des Elternhauses sind noch einige persönliche Gegenstände in ihrem Jugendzimmer vorhanden.
Nun hat sich die Beziehung zwischen der Person und den Eltern zunehmends verschlechtert, woraufhin die Person bereits geplant hatte, während der Abwesenheit der Eltern ein letztes Mal das Elternhaus zu betreten, um ihre persönlichen Gegenstände zu entfernen und anschließend den Schlüssel zurückzulassen. Nun kam es vor diesem Termin zu einer weiteren Eskalation und die Eltern haben der Person ausdrücklich verboten, das Haus in ihrer Abwesenheit zu betreten und gefordert, der Schlüssel solle per Post zurückgeschickt werden. Desweiteren wurde eine Herausgabe der Gegenstände nur bei persönlicher Abholung in Gegenwart der Eltern und ohne Begleitung zugelassen.
Meine Fragen hierzu: Ist dieses Verbot bereits ein rechtlich gültiges Hausverbot? Bedeutet eine Zuwiderhandlung trotz des Verwandschaftsverhältnisses und des Schlüsselbesitzes einen Hausfriedens- oder gar Einbruch? Welche Möglichkeiten hat die Person, die Herausgabe ihrer persönlichen Gegenstände zu erwirken?
Vermutlich sind die Antworten auf diese Fragen ziemlich offensichtlich, ich würde mich dennoch über jede Antwort freuen.
Viele Grüße
DC
Hausschlüssel und Hausverbot
14. Juli 2016
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Frage vom 14. Juli 2016 | 23:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausschlüssel und Hausverbot
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#1
Antwort vom 15. Juli 2016 | 00:07
Von
Status: Lehrling (1107 Beiträge, 1207x hilfreich)
Da gibt es jetzt genau zwei Möglichkeiten:Zitat:gefordert, der Schlüssel solle per Post zurückgeschickt werden
1) Den Schlüssel abgeben.
2) Den Schlüssel vom Gerichtsvollzieher abholen lassen.
Eine der Optionen ist deutlich teurer als die andere.
Ja.Zitat:Ist dieses Verbot bereits ein rechtlich gültiges Hausverbot?
Dieses Angebot hier anzunehmen:Zitat:Welche Möglichkeiten hat die Person, die Herausgabe ihrer persönlichen Gegenstände zu erwirken?
"Herausgabe der Gegenstände nur bei persönlicher Abholung in Gegenwart der Eltern und ohne Begleitung"
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