Hausschlüssel und Hausverbot

14. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
DevCircle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausschlüssel und Hausverbot

Hallo zusammen,

ich habe keine Ahnung, ob dieses Thema in diesem Bereich des Forums gut aufgehoben ist, aber ich schildere einfach mal kurz eine Situation, deren rechtlicher Rahmen mir nicht zu 100% klar ist.

Eine Person, die vor etwas über einem Jahr offiziell aus ihrem Elternhaus ausgezogen ist, besitzt zu diesem nach wie vor einen Schlüssel, der ihr von den Eltern zur Verfügung gestellt wurde. Innerhalb des Elternhauses sind noch einige persönliche Gegenstände in ihrem Jugendzimmer vorhanden.

Nun hat sich die Beziehung zwischen der Person und den Eltern zunehmends verschlechtert, woraufhin die Person bereits geplant hatte, während der Abwesenheit der Eltern ein letztes Mal das Elternhaus zu betreten, um ihre persönlichen Gegenstände zu entfernen und anschließend den Schlüssel zurückzulassen. Nun kam es vor diesem Termin zu einer weiteren Eskalation und die Eltern haben der Person ausdrücklich verboten, das Haus in ihrer Abwesenheit zu betreten und gefordert, der Schlüssel solle per Post zurückgeschickt werden. Desweiteren wurde eine Herausgabe der Gegenstände nur bei persönlicher Abholung in Gegenwart der Eltern und ohne Begleitung zugelassen.

Meine Fragen hierzu: Ist dieses Verbot bereits ein rechtlich gültiges Hausverbot? Bedeutet eine Zuwiderhandlung trotz des Verwandschaftsverhältnisses und des Schlüsselbesitzes einen Hausfriedens- oder gar Einbruch? Welche Möglichkeiten hat die Person, die Herausgabe ihrer persönlichen Gegenstände zu erwirken?

Vermutlich sind die Antworten auf diese Fragen ziemlich offensichtlich, ich würde mich dennoch über jede Antwort freuen.

Viele Grüße
DC

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
gefordert, der Schlüssel solle per Post zurückgeschickt werden
Da gibt es jetzt genau zwei Möglichkeiten:
1) Den Schlüssel abgeben.
2) Den Schlüssel vom Gerichtsvollzieher abholen lassen.

Eine der Optionen ist deutlich teurer als die andere.

Zitat:
Ist dieses Verbot bereits ein rechtlich gültiges Hausverbot?
Ja.

Zitat:
Welche Möglichkeiten hat die Person, die Herausgabe ihrer persönlichen Gegenstände zu erwirken?
Dieses Angebot hier anzunehmen:

"Herausgabe der Gegenstände nur bei persönlicher Abholung in Gegenwart der Eltern und ohne Begleitung"

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.695 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen