Hausverbot von Exfrau durch Kinder aushebeln

27. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Hennes005
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausverbot von Exfrau durch Kinder aushebeln

Hallo, ich habe

Wenn meine Exfrau mir ein hausverbot erteilt kann ich die Kinder nicht mehr bei ihr in der Wohnung abholen oder besuchen.

Beim abholen erlaubt sie mir 10 min Aufenthalt in der Wohnung dann muss ich draußen warten.

Besuchen kann ich die Kinder in ihrer Wohnung garnicht mehr, auch nicht wenn die Kinder mich einladen sie sagt dann immer die Kinder können das hausverbot nicht aufheben, aber ist das wirklich so?


Die Kinder sind alle noch unter 10 Jahren alt.

Können die Kinder mich einladen und meine ex Frau muss mich dann in die Wohnung lassen das ich mit den Kindern spielen darf?
Oder geht das nicht?

LG

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Einladen können die Kids Dich, nur das Hausrecht hat die Mutter. Mit anderen Worten, Du hast in dieser Wohnung nichts zu suchen. Ausnahmen: ein schwer krankes Kind oder aber das Kind ist so klein, dass eine Herausnahme des Kindes zwecks Ausführung des Umgangsrechts dem Kindeswohl nicht entspricht. Da die Kids aber wohl über ca. 2 Jahren alt sind, fällt letzte Option weg.

Spiel mit den Kindern in Deiner Wohnung.

wirdwerden

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Es steht auch nirgends geschrieben, daß die Übergabe IN der Wohnung stattzufinden hat. Sie können auch problemlos vor der Türe (im Treppenhaus) warten, bis die Kinder herauskommen. Ebenfalls gibt es keinen offensichtlichen Grund, warum Sie zum Spielen die Wohnung Ihrer Exfrau nutzen sollten.

Ich glaub, niemals will den Expartner ständig bzw regelmäßig in der Bude haben....

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
Hennes005
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja die Kinder sind über 2 Jahre alt.

Naja der Grund wäre, sie haben Spielsachen (PC, etc.) die nur bei der Mama in der Wohnung sind und schlecht oder garn nicht mitnehmbar sind.

Es kam auch schon vor das die Kinder wollten das ich mit zu Abend Esse nachdem ich sie zurück gebracht habe, das hat die Mutter dann auch unterbunden , daher ist meine Überlegung gewesen wenn die Kinder mich einladen dann wäre ja wieder jemand da der mich eingeladen hätte und somit ist das Hausverbot für die zeit ja nicht Gültig? oder lieg ich da falsch?

Ich verstehe mich mit dem Neuen Partner meiner Ex Frau sehr gut , wir gehen auch ab und an Fußball zusammen schauen oder Grillen zusammen. Wenn er mich einladen würde (macht er nicht wegen meiner Ex Frau, aber mal angenommen) dann würde das Hausverbot ja auch in dem Moment nicht zählen?
Meine Ex Frau und Ihr neuer Partner sind nicht verheiratet, Wohnen zusammen in einer Wohnung.
Es müssen ja beide das Hausverbot zusammen aussprechen? damit es gültig ist, oder reicht es wenn einer es ausspricht? (Die Kinder sind nach eurer Beschreibung ja raus, da kein Hausrecht vorliegt Minderjährig, keine Eigentümer oder im Mitvertrag enthalten)



Gruß

Signatur:

--
Gruß

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Das mit dem Hausverbot kannst Du knicken. Es geht hier einfach darum, dass die Mutter als Sorgeberechtigte nicht will, dass die Kinder mit Dir in ihrer Wohnung verkehren. Es geht nicht darum, wie Du Dich mit dem Neuen verstehst. Das ist alles wurscht, passiert ja auch außerhalb der Wohnung. Du hast in der Wohnung einfach nichts zu suchen.

Abgesehen davon weiss ich nicht, ob es dem Hausfrieden und dem Frieden der Kinder dient, wenn Du da Mann gegen Frau ausspielst. Auch das geht doch gar nicht.

Mach den Kindern klar, was die Spielregeln sind, ganz ohne Schuldzuweisungen (ich würde ja gerne, aber ich darf nicht), dann klappt das auch. Eines bitte nicht vergessen: Kinder sind Weltmeister darin, dem jeweiligen Elternteil das zu erzählen, was dieses erwartet. Nicht, weil sie lügen, sondern einfach, weil sie artige Kinder sein wollen. Halt die Kinder da raus. Im Interesse der Kinder.

wirdwerden

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#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Benötigt man einen PC am eh schon kurzen Umgangswochenende? Wenn ja, dann musst du dir wohl einen anschaffen oder den Vorhandenen eben tatsächlich transportieren.

Du hast kein Anrecht darauf, dich im Haushalt der Mutter aufzuhalten. Höchstens dann, wenn nur der neue Lebensgefährte anwesend ist und dieser auch Mieter der Wohnung ist. Und selbst dann würde ich es fraglich finden. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum man den Wunsch der Mutter nicht einfach respektieren und erfüllen kann.

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ich verstehe auch nicht, dass man sich mit einer solchen Penetranz in das Leben eines Menschen drängen will, der offensichtlich völlig abgeneigt ist!?

Außerdem hatten wir das schon im Juli:

https://www.123recht.de/forum/familienrecht/Nicht-geschiedenes-Paar,-mit-neuem-Partner,-vile-problem-zu-beginn-__f576238.html


Zitat:

.........
4) Problem
Mann A kündigt sich um 19 Uhr an das er vorbei kommt (heute) und Frau A möchte bitte Bettzeug im Gästezimmer breit stellen da er dort übernachten möchte.

5) Problem
Wenn Mann A Vorort ist geht er in das Alte Schlafzimmer und Öffnet zum teil auch schränke Schubladen, nimmt Beatzeug das auf dem Bett liegt und entfernt es, denn sie ist ja allein und da hat kein zweites Bettzeug zu liegen........


-- Editiert von HeHe am 29.09.2020 09:34

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#7
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Wie würdest du es finden, wenn die Mutter darauf bestehen würde mit den Kindern in deine Wohnung zu kommen?

Ihr seid als Paar getrennt und noch lange Eltern der gemeinsamen Kinder. Da steht jedem Elternteil seine Privatsphäre zu, in der der andere nichts zu suchen hat. Es sei denn er wird explizit eingeladen.

Je klarer diese Linien auch für Kinder sind, desto besser werden alle mit den neuen Gegebenheiten zurecht kommen. Kinder wünschen sich in dem Alter immer, dass Mama und Papa zusammenleben und sich lieb haben. Diese Sehnsucht wird einfach nur angefeuert, wenn du immer wieder in den Haushalt der Mutter und deren neuem LG eindringen willst.

-- Editiert von ratlose mama am 29.09.2020 10:43

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Wie würdest du es finden, wenn die Mutter darauf bestehen würde mit den Kindern in deine Wohnung zu kommen?


Vermutlich toll.....

Ganz ehrlich?
Wenn ich mir den von HeHe verlinkten Thread ansehe, komme ich zur klaren Erkenntnis, dass hier ein nicht geringes psychisches Problem existiert.
Grade in Hinblick darauf, dass der TE im Juli eigentlich bereits alle seine Probleme erkannt hat, sollte eine Therapie erfolgsversprechend sein.

-- Editiert von spatenklopper am 29.09.2020 11:28

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Hennes005):

Wenn meine Exfrau mir ein hausverbot erteilt kann ich die Kinder nicht mehr bei ihr in der Wohnung abholen oder besuchen.

Beim abholen erlaubt sie mir 10 min Aufenthalt in der Wohnung dann muss ich draußen warten.

Besuchen kann ich die Kinder in ihrer Wohnung garnicht mehr, auch nicht wenn die Kinder mich einladen sie sagt dann immer die Kinder können das hausverbot nicht aufheben, aber ist das wirklich so?
Die Kinder sind alle noch unter 10 Jahren alt.

Ja. Die minderjährigen Kinder haben kein Hausrecht. Aber wenn es eine Besuchsregelung gibt, muss ja die Mutter ggf. dem Vater ermöglichen, die Kinder abzuholen.
Zitat:

Können die Kinder mich einladen und meine ex Frau muss mich dann in die Wohnung lassen das ich mit den Kindern spielen darf?

Nein.
Zitat:
Oder geht das nicht?

Das geht nicht, aber Sie können die Kinder dann doch abholen und mit zu sich nach Hause nehmen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Hennes005):
Ja die Kinder sind über 2 Jahre alt.

Naja der Grund wäre, sie haben Spielsachen (PC, etc.) die nur bei der Mama in der Wohnung sind und schlecht oder garn nicht mitnehmbar sind.

Das ist blöde, aber da muss man Dinge, die nicht mitgenommen werden können, ggf. doppelt anschaffen.
Andererseits ist es ja aber auch nicht schlimm, wenn die Kinder beim einen Elternteil andere Dinge (Spielzeug etc.) haben als beim anderen Elternteil.

Zitat:
Es kam auch schon vor das die Kinder wollten das ich mit zu Abend Esse nachdem ich sie zurück gebracht habe, das hat die Mutter dann auch unterbunden , daher ist meine Überlegung gewesen wenn die Kinder mich einladen dann wäre ja wieder jemand da der mich eingeladen hätte und somit ist das Hausverbot für die zeit ja nicht Gültig? oder lieg ich da falsch?

Das geht so nicht.

Zitat:
Ich verstehe mich mit dem Neuen Partner meiner Ex Frau sehr gut , wir gehen auch ab und an Fußball zusammen schauen oder Grillen zusammen. Wenn er mich einladen würde (macht er nicht wegen meiner Ex Frau, aber mal angenommen) dann würde das Hausverbot ja auch in dem Moment nicht zählen?

Das würde die neue Partnerschaft allerdings schwer gefährden. Und rechtlich wäre es grenzwertig. Beim gemeinsamen Hausrecht müssen diejenigen, die gemeinsam das Hausrecht haben, aufeinander Rücksicht nehmen, und irgendwann ist man an dem Punkt, wo man sich die Frage stellt, was für wen unzumutbar ist.

Zitat:
Meine Ex Frau und Ihr neuer Partner sind nicht verheiratet, Wohnen zusammen in einer Wohnung.
Es müssen ja beide das Hausverbot zusammen aussprechen?

Nein.
Zitat:
damit es gültig ist, oder reicht es wenn einer es ausspricht?

Es reicht, wenn einer es ausspricht. Problematisch wird es erst, wenn der andere es dann quasi wieder aufhebt.
Zitat:
(Die Kinder sind nach eurer Beschreibung ja raus, da kein Hausrecht vorliegt Minderjährig, keine Eigentümer oder im Mitvertrag enthalten)

Die Kinder werden rechtlich von denen vertreten, die das Sorgerecht haben.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Hennes005
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Erst einmal an alle, DANEK das ihr mir geantwortet habt und das auch in einem sehr klaren Ton fall.

Jedoch muss ich dazu sagen das ich nicht der EX bin, ich gehöre zwar dieser Situation, bin aber definitiv nicht der EX!

Jedoch möchte ich alle Möglichkeiten die er wenn es soweit ist schon überdacht haben, damit ich wenn es drauf ankommt schlagfertig antworten kann, ich stehe sehr oft vor ihm und kann nicht antworten da ich nicht weis was er wirklich darf oder auch nicht.

Bitte seit mir daher nicht böse das ich immer mal wieder verschiedene Möglichkeiten präsentiere die müssen nicht immer schon eingetroffen sein. Ich möchte mich nur etwas absichern.

Gruß

Signatur:

--
Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4608 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Ich verstehe auch nicht, dass man sich mit einer solchen Penetranz in das Leben eines Menschen drängen will, der offensichtlich völlig abgeneigt ist!?


Naja, ist ja immerhin der Vater, und der hat sich offensichtlich noch nicht mit der neuen SItuation abgefunden.

Wie auch immer, Kinder abholen, tolle Zeit verbringen, Kinder zurückbringen. DIe Kinder gewöhnen sich schnell an solche Dinge, wenn es regelmäßig und nicht willkürlich erfolgt, die Erwachsenen sind die mit den Problemen und oft projezieren sie diese auf die Kinder. Das schadet meistens der Eltern-Kind-Beziehung.

Es gibt keinerlei Möglichkeit für den Vater sich wieder in das Leben der Mutter zu drängen, auch nicht über die Kinder. Er sollte mit der Beziehung abschließen und sich auf seine Vaterpflichten konzentrieren. Dass Kinder unter 10 Jahren regelmäßig einen PC nutzen halte ich für ziemlich schräg.

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