Hallo zusammen,
Person A und B bauen 2017 ein Haus zusammen, nicht verheiratet, wovon beide hälftig im Grundbuch eingetragen sind.
Person A zieht aus dem gemeinsamen Haus Ende 2018 aus, Person B bleibt dort wohnhaft.
Person B investiert in dem Haus in diversen Sachen, diese nachweislich eine Wertsteigerung mich sich bringen (Bäder, Außenanlagen).
Person A kommt nun und beantragt mangels Einigung die Teilungsversteigerung. Person B würde dem Verkauf zustimmen.
Problem nun: Person A will von dem übergebliebenen Verkaufserlös die Hälfte und die andere Hälfte soll an Person B gehen.
Person B sieht dies nicht ein, da er in der Zeit nach dem Auszug sehr viel Geld in die Wertsteigerung der Immobilie reingebracht hat und möchte entsprechend mehr aus dem Verkaufserlös haben als Person A. Jedoch sitzt die Versteigerung im Nacken und Person A blockiert.
Wie sieht die rechtliche Situation aus? Kann B tatsächlich einen höheren Anspruch aus dem Erlös geltend machen?
Hausverkauf nach Auszug mit Wertzuwachs
19. Januar 2023
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Frage vom 19. Januar 2023 | 13:17
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf nach Auszug mit Wertzuwachs
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#1
Antwort vom 19. Januar 2023 | 15:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47424 Beiträge, 16790x hilfreich)
Hat Person B eine Nutzungsentschädigung an Person A dafür gezahlt, dass sie dessen Anteil nutzen durfte?
Musste noch ein Darlehen abgezahlt werden und wenn ja, wer hat die Raten gezahlt?
#2
Antwort vom 19. Januar 2023 | 16:53
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHat Person B eine Nutzungsentschädigung an Person A dafür gezahlt, dass sie dessen Anteil nutzen durfte? :
nein.
ZitatMusste noch ein Darlehen abgezahlt werden und wenn ja, wer hat die Raten gezahlt? :
Ja, die Immobilie wurde zu 100% finanziert. Person B hat die Raten dafür bezahlt.
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#3
Antwort vom 19. Januar 2023 | 19:15
Von
Status: Unbeschreiblich (38290 Beiträge, 13971x hilfreich)
Ich vermute mal, Ihr ward nicht verheiratet. So, dann hattet Ihr zwischen Euch eine Finanzierungsvereinbarung des gemeinsamen Lebens. Und dazu gehörte eben auch, dass Du die Wertsteigerung finanziert hast. Ich sehe da im Augenblick keinen Ansatzpunkt, von der 50% Regelung abzuweichen.
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