Hausverkauf wird verhindert wegen Zwangshypothek vom Ehemann

23. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
gkhn996
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf wird verhindert wegen Zwangshypothek vom Ehemann

Hallo alle Zusammen, ich hätte da ein Wichtiges Thema über eine bekanntin von mir. Unswa besitzt das Ehepaar ein Haus, was auf die Frau geschrieben ist und ihr gehört, leider verfügt die Frau nicht über Ausreichende Deutsch kenntnisse und Ihr Mann hat hinter ihren Rücken eine zwangshypothek gemacht auf seinen Eigenen Namen vom Sich zur Sichern.
Die Frau wusste wohl nicht was sie da mal alles unterschrieben hat. Jetzt lebt das Ehepaar getrennt und die Frau möchte sich Scheiden, Anzeigen an die Polizei wurde auch schon gemacht wegen Häusliche Gewalt und sonstige ereignisse. Jetzt stand das Haus eine Zeitlang beim Markler zum Verkauf und einen Käufer gibt es jetzt auch . Aber das Problem ist das der Markler das Haus nicht verkaufen kann ohne den Grundschuldbrief oder irgendwelchen Nachweis von dem Ehemann zur haben das er auf das Geld verzichtet oder sonstiges. Der Betrag was der Ehemann beim zwangshypothek eingegeben hatte ist auch viel mehr als das ganze Verkaufspreis.

Was könnte die Ehefrau jetzt dagegen tuhn? Sie kann so das Gebäude nicht verkaufen, kriegt aber auch tag tägliche Heiz und Strom Rechnungen weil es ja Ihr Haus ist . ( Wird Aktuell nicht bewohnt )

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von gkhn996):
Hallo alle Zusammen, ich hätte da ein Wichtiges Thema über eine bekanntin von mir. Unswa besitzt das Ehepaar ein Haus, was auf die Frau geschrieben ist und ihr gehört, leider verfügt die Frau nicht über Ausreichende Deutsch kenntnisse und Ihr Mann hat hinter ihren Rücken eine zwangshypothek gemacht auf seinen Eigenen Namen vom Sich zur Sichern.

Die Eintragung einer Zwangshypothek erfolgt von Amts wegen, wenn der Ehemann einen Titel hat. Eine Mitwirkung der Frau ist nicht erforderlich.
Zitat:
Die Frau wusste wohl nicht was sie da mal alles unterschrieben hat.

Es sollte einem klar sein, dass es Folgen haben kann, wenn man etwas (beim Notar) unterschreibt!

Entweder gibt es eine Zwangshypothek (dann gibt es auch keinen Grundschuldbrief) oder die Ehefrau hat eine Grundschuld mit Brief für den Ehemann im Grundbuch eintragen lassen und dies beim Notar unterschrieben.
Zitat:
Was könnte die Ehefrau jetzt dagegen tuhn?

Da hat die Ehefrau aber schlechte Karten. :schock: Da offensichtlich ein Grundpfandrecht (unter Mitwirkung der Ehefrau) für den Ehemann im Grundbuch eingetragen wurde, muss dieser die Löschung des Rechts bewilligen und den Brief herausgeben, ansonsten kann das Recht nicht gelöscht und ein etwaiger Kauf nicht abgewickelt werden. Ggf. muss die Ehefrau anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Ggf. muss die Ehefrau anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Das dürfte hier sehr anzuraten sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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