Heimliche Adoption herausfinden

13. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
lars1234123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Heimliche Adoption herausfinden

Wie kann ich sicher herausfinden, ob ein Junge inzwischen heimlich adoptiert wurde, sodass meine auch titulierten Unterhaltspflichten als bereits seit langem per Vaterschaftstest erwiesener Erzeuger, entfielen? Da ich die Vaterschaft als missbrauchter Erzeuger (vermutlich unter mehreren Kandidaten, immerhin dauerte es bis lange nach der Geburt, bis sich die Mutter erstmals anwaltlich bei mir meldete) nicht anerkennen möchte (Erbschaft etc.) und aufgrund hässlicher mutterseitiger Verleumdungen in der Vergangenheit auch keine schlafenden Hunde wecken möchte, frage ich mich, wie ich die Information beweisbar beschaffen könnte? Detektiv oder so?
Beste Grüße und danke im Voraus, Lars

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Einsicht in die Personenstandsbücher beim Standesamt verlangen ?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Beim Jugendamt der örtlichen Zuständigkeit anfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lars1234123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal sehr, bekomme ich die Auskünfte aber auch, obwohl ich dort nirgends als leiblicher Vater geführt werde? Der Unterhaltstitel stammt von meinem fremden Wohnort-JA und ging direkt an die Gegenseite...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Die Nachfragen kann man sich sparen.

Ohne Einwilligung des biologischen / rechtlichen Vaters, bzw. die Ersetzung der Einwilligung durch ein Urteil des Vormundschaftsgerichtes kann keine Adoption stattfinden.

Und eine Entscheidung des Vormundschaftsgerichts geht nicht am Vater unbemerkt vorüber.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Ich bin verwirrt. Haben Sie jemals die Vaterschaft gegenüber eine Behörde anerkannt? Wurde diese gerichtlich festgestellt? Formal gesehen ist das Voraussetzung für Ihre Unterhaltspflicht. Praktisch aber wohl nicht unbedingt.

Was meinen Sie für einen "Unterhaltstitel"? Haben Sie bei dem fremden Jugendamt eine Urkunde unterzeichnet?

Wenn die auch formal der Vater geworden sein sollten (siehe oben), dann ist eine "heimliche" Adoption tatsächlich ziemlich unwahrscheinlich. Wenn da nicht irgendetwas ganz seltsam abgelaufen sein sollte, dann wären Sie über eine beabsichtigte Adoption informiert und insbesondere nach Ihrer Zustimmung gefragt worden. Aber warum sollte überhaupt die Mutter an einer solchen Adoption solch ein Interesse haben? Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte für eine Adoption? Mir scheint das bisher nur eine wenig realistische Theorie (oder Hoffnung) zu sein.

Wenn Sie niemals der rechtliche Vater geworden sein sollten, dann ist eine Adoption schon aus technischen Gründen ganz einfach nicht möglich. Jedenfalls keine in Bezug auf die Vaterschaft. Denn das Kind hat dann (offiziell) keinen Vater. Dafür kann da so ziemlich jeder Mann (gemeinsam mit der Mutter) die Vaterschaftsanerkennung erklären und gilt von da an als Vater. Das ist sogar ganz ohne Adoption möglich.

Wenn das wirklich so sein sollte, dann hätten Sie interessanterweise damals eine Unterhaltsurkunde unterzeichnet, ohne der rechtliche Vater zu sein. Noch interessanter ist dann die Frage, welcher Unterschied sich dann ergibt, wenn es inzwischen einen (rechtlichen) Vater für das Kind gibt. Denn man könnte meinen, dass Sie die Unterhaltspflicht ganz unabhängig von der rechtlichen Vaterschaft eingegangen sind. Wohl weil Sie sich aufgrund Ihrer biologischen Vaterschaft entweder hierzu moralisch verpflichtet gefühlt haben (wohl nicht) oder weil Ihnen klar war, dass die Mutter ansonsten das "Komplettprogramm" durchzieht.

Zahlen Sie aktuell Unterhalt?

Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass ein anderer Mann die Vaterschaft anerkannt hat, dann sollten Sie sich bei einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Wie Sie das herausfinden können, ist aber eigentlich keine (familien-)rechtliche Frage.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ohne Einwilligung des biologischen / rechtlichen Vaters, bzw. die Ersetzung der Einwilligung durch ein Urteil des Vormundschaftsgerichtes kann keine Adoption stattfinden.
Doch, wenn das Kind bei der Adoption älter als 18 ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Doch, wenn das Kind bei der Adoption älter als 18 ist.


Aber auch das funktioniert nicht unbemerkt.
Der rechtliche Vater, die Mutter, oder eben beide leiblichen Elternteile, sind auch bei einer Erwachsenenadoption anzuhören.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Der rechtliche Vater, die Mutter, oder eben beide leiblichen Elternteile, sind auch bei einer Erwachsenenadoption anzuhören.
Wo im BGB ist das zu finden?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wo im BGB ist das zu finden?


Ergibt sich aus §1772 BGB, letzter Satz vor (2).

Es geht dabei um mögliche Unterhaltsansprüche der leiblichen Eltern gegenüber der Kinder.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Doch, wenn das Kind bei der Adoption älter als 18 ist.
Hier gehen wohl alle Beteiligten davon aus, dass das Kind noch lange nicht volljährig ist und damit allenfalls eine "klassische" Adoption in Betracht kommt.

Aber vermutlich wäre eine Adoption sowieso nicht das Mittel der Wahl der Mutter, wenn diese dem Kind einen Mann als rechtlichen Vater verschaffen will, der nicht der leibliche Vater ist. Denn dieser andere Mann wäre kein neuer rechtlicher Vater, sondern erstmalig rechtlicher Vater. Mittel der Wahl wäre daher eine Vaterschaftsanerkennung. Die ist völlig unproblematisch ohne jedes Zutun oder auch nur ein Anhörung des leiblichen (aber eben nicht rechtlichen) Vaters möglich, der mit dem Kind sowieso nichts zu tun haben möchte.

Treffender müsste die Frage des Threaderstellers also wohl lauten: Wie kann ein leiblicher (und offenbar Barunterhalt leistender) Vater herausfinden, ob für das unehelich geborene Kind eine wirksame Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist?

Um genau zu sein müsste die ein Mal erfolgte Vaterschaftsanerkennung dann auch immer noch (und auch zukünftig noch) bestehen, insbesondere nicht etwa wirksam angefochten worden sein. Denn jedenfalls dann würde auf lange Sicht alles wieder auf den leiblichen Vater zurückfallen (können).

Zitat:
Wo im BGB ist das zu finden?
Nirgendwo. Das macht aber nichts. Denn es gibt auch noch das FamFG. Und dieses schreibt vor, dass in Verfahren über die Annahme als Kind die Beteiligten Personen angehört werden sollen. Und jedenfalls dann, wenn das "Komplettprogramm" nach § 1772 BGB abgespielt werden soll, sind selbstverständlich auch die (noch) rechtlichen Eltern des volljährigen Kindes zu beteiligen.

Das leuchtet wohl auch ein. Denn die Eltern eines minderjährigen Kindes sollen nicht (nur) in Ihrer Rolle als Vertreter des minderjährigen Kindes (Sorgerecht) angehört werden. Vielmehr haben die Eltern des minderjährigen Kindes (die ggf. noch nichtmals dessen rechtliche Eltern sind) auch eigene Rechte und Interessen zu waren. Dazu gehört insbesondere das abstrakte und verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht selbst.

Dieses Elternrecht erlischt jedoch nicht mit der Volljährigkeit des Kindes.

Die pauschale Behauptung, dass ab Volljährigkeit des Kindes dessen Eltern keine Rolle mehr spielen und sie namentlich auch nicht angehört werden müssen, geht also an der Realität vorbei.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lars1234123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihr seid einfach spitze, hätte nie gedacht, dass ich hier so geholfen bekomme und erstmal merke, was ich eigentlich fragen will ;) Schon mal ganz herzlichen Dank dafür!!!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lars1234123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihr seid einfach spitze, hätte nie gedacht, dass ich hier so geholfen bekomme und erstmal merke, was ich eigentlich fragen will ;) Schon mal ganz herzlichen Dank dafür!!!

Zitat (von Zuckerberg):


Treffender müsste die Frage des Threaderstellers also wohl lauten: Wie kann ein leiblicher (und offenbar Barunterhalt leistender) Vater herausfinden, ob für das unehelich geborene Kind eine wirksame Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist?


Zuckerberg bringt es auf den Punkt, genau diese Frage ist meine. Kennt hier jemand die Antwort? Wird das Standesamt (München), das damals die Geburtsurkunde mit "Vater unbekannt" ausgefertigt hat, in jeden Fall von Vaterschaftsanerkennungen (Welche Behörden, Notare oder Gerichte dürften das machen?) informiert und unter welchen Voraussetzungen kann ich das mit meinem Status (natürlicher Vater, der als solcher nrgendwo erfasst ist) erfahren? Natürlich bin ich bereit, um mein Auskunftsinteresse nachzuweisen, den Zahlungstitel (JA-Urkunde meines Wohnort-Jugendamtes) vorzulegen, Zahlungen zu belegen, die Kopie der Geburtsurkunde und anwaltliche Aufforderungsschreiben im Auftrag der Mutter...

Wieder mal lieben Dank im Voraus in die Runde...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Nur dass die Frage anders gestellt wurde:

Zitat:
Wie kann ich sicher herausfinden, ob ein Junge inzwischen heimlich adoptiert wurde

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
unter welchen Voraussetzungen kann ich das mit meinem Status (natürlicher Vater, der als solcher nrgendwo erfasst ist) erfahren?
Ich vermute mal: gar nicht. Für die Behörden sind Sie in Bezug auf das Kind ein absolut Fremder (und das wollen Sie ja auch bleiben). Nur weil Sie dem jeden Monat etwas Geld "schenken" (und das tun Sie ganz gewollt ohne formalen Rechtsgrund), gibt Ihnen das nicht das Recht, solche privaten (und intimen) Informationen über das Kind und dessen Mutter in Erfahrung zu bringen.

Aber Sie können doch einfach mal nachfragen. Dann haben Sie die Antwort/Ablehnung offiziell.

Egal wo in Deutschland die Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist, diese Information wäre an das Standesamt weitergeleitet worden, das den Geburtseintrag des Kindes führt.

Aber selbst wenn Sie ganz offiziel die Auskunft erhalten, dass irgendein Mann die Vaterschaft (wirksam) anerkannt hat: Was bedeutet das dann für Ihre Unterhaltspflicht? Eigentlich besteht die dann nicht, wenn ein anderer der (rechtliche) Vater des Kindes ist. Eigentlich besteht sie formal gesehen aber jetzt schon nicht. Sie haben sich in der Unterhaltsurkunde insofern "freiwillig" zur Zahlung verpflichtet. Vielleicht kommen Sie aus dieser Nummer sowieso nicht mehr raus?

Da Ihr gesamtes Vorgehen überaus unüblich ist, können Sie nicht darauf hoffen, auf jemanden zu treffen, der mit solchen Problemen schon Erfahrungen gesammelt hat. Das Gesetz sieht eine klare Antwort auf Ihr Problem meines Erachtens nicht vor. Das Gesetz sieht Ihr gesamtes Vorgehen ja auch nicht so richtig vor.

Möglicherweise wären Sie am Ende billiger aus der Nummer herausgekommen, wenn Sie die Vaterschaft zunächst anerkannt und dann einer Sukzessivadoption (neuer Ehemann der Mutter) zugestimmt hätten.

Zitat:
Da ich die Vaterschaft als missbrauchter Erzeuger (vermutlich unter mehreren Kandidaten, immerhin dauerte es bis lange nach der Geburt, bis sich die Mutter erstmals anwaltlich bei mir meldete) nicht anerkennen möchte (Erbschaft etc.)
Dieser Plan steht auf wackeligen Beinen. Sowohl die Mutter als auch das Kind selbst können eine beliebige Zeit lang warten, bevor die doch durch das Familiengericht (ggf. nach DNA-Gutachten) Ihre Vaterschaft feststellen lassen. Unter Umständen geht das auch noch nach Ihrem Tod und damit pünktlich zur Erbschaft.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lars1234123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank wiederum, vor allem an Zuckerberg!!! Lasse das jetzt erstmal sacken und schaue mal in den alten Unterlagen, wahrscheinlich habe ich in den nächsten Tagen nochmal ne Frage dazu...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.940 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen