Hallo,
ich habe vor zu heiraten.
habe dazu eine Frage.
ich bin alleiniger Besitzer einer Eigentumswohnung, die ich abbezahle. Meine Freundin wohnt bei mir und zahlt an mich sozusagen Miete. Wenn jetzt angenommen die Ehe in die Brüche geht (Scheidung), hat dann meine Freundin Anspruch auf die Wohnung ?
Danke und Gruß
Mathias
Heirat Eigentumswohnung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Mathias,
... solange sie deine Freundin bleibt, nein.:)
Wenn du sie allerdings heiratest und es kommt zur Scheidung, hat sie Anspruch auf die hälftige Wertsteigerung deiner Wohnung.
Grüßle
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"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"
-- Editiert von Loddar am 28.07.2008 11:31:52
mal blöde Frage:
"Anspruch auf hälftige Wertsteigerung der Wohnung"
heisst das
wenn z.b. die Wohnung 200 000 Euro gekostet hat und in 5 Jahren ist sie 220 000 € wert
dann hat Sie, falle es zur Scheidung kommt, Anspruch auf 110 000 Euro, falls ich Ihn der Wohnung bleibe ? Kann das sein ??
Falls ja, kann man das vorher per Ehevertrag oder normaler Vertag ändern.
DANKE
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--- editiert vom Admin
http://www.123recht.net/Was-ist-eigentlich-Zugewinngemeinschaft__a18691.html
erklärt vieles.
Wenn alles so bleibt wie bisher, hätte sie , allenfalls einen Anspruch auf 10.000,-EURO.
DANKE AN ALLE FÜR DIE SCHNELLE HILFE.
-- Editiert von Mathias74 am 28.07.2008 13:05:38
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