Heirat - Schulden - Wird da was auf mich zurückfallen?

19. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
darkness-lani
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat - Schulden - Wird da was auf mich zurückfallen?

Hallo,

weiß nicht, ob Ihr mir helfen könnt bzw. ob Jemand Erfahrung diesbezüglich gemacht hat.....

Ich bin im Begriff zu heiraten u. mit meinem künftigen Mann zusammenzuziehen. Nun ist es so, dass er von früher, bevor ich ihn kannte, viele Schulden hat, er hat auch einen Offenbarungseid geleistet u. es laufen noch Inkassoverfahren gegen ihn. Er ist inzwischen berentet.

Nun meine Frage: welche Konsequenz hat es für mich, finanzell, wenn ich 1. mit ihm zusammenziehe und 2. ihn heirate? Wird da was auf mich zurfückfallen, was die Schulden betrifft?
Ich arbeite Vollzeit, aber verdiene auch nicht wirklich viel.


Gruß
darkness-lani

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Audio001
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Re darkness-lani

Lass es sein.- Warum willlst Du ihn heiraten.- Partnerschaft und Liebe braucht keine Heiraturkunde! Und in Deiner (sprich seiner!) Situation würde ich darauf verzichten; diese Situation ist nicht unbedingt für den Start einer Ehe geeignet! Also, warum willst Du ihn heiraten? (Im Übrigen; wieso haben sich bei ihm soviele Schulden aufgehäuft?) :sweat:

Beispiel Zwangsvollstreckung: Was ist sein und was ist Dein? Gemeinsames Konto (Kontovollmacht) ist nicht! Gemeinsames Eigentum ist nicht! Gemeinsamer Mietvertrag wäre nicht gut! Wenn verheiratet, würde man sicherlich die gemeinsame Haushaltsführung als Wohnvorteil bewerten (sprich er darf in der Privatinsolvenz noch mehr Schulden abtragen!). Dto. ggf. Änderung der Steuerklasse.- In dieser (seiner!) Sitauation könnten mit einer Ehe viele Nachteile verbunden sein; und wenn Du nicht aufpaßt erhebliche finanzielle Konsequenzen für Dich entstehen!

In jedem Fall einen Anwalt fragen; ansonsten beseteht die Gefahr das Du auch in das Schuldenkarussel gerätst! :augenroll:

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49355 Beiträge, 17359x hilfreich)

Schulden bleiben auch in der Ehe ein persönliches Problem jedes Ehegatten. Du musst also weder nach dem zusammenziehen noch nach einer Heirat für die Schulden Deines Mannes aufkommen.

Das gilt schon für den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Es empfiehlt sich jedoch in so einer Situation das Vermögen auch tatsächlich getrennt zu halten, d.h. z.B. getrennte Konten.

Die Schwarzmalerei von Audio001 teile in in der Form daher nicht. Z.B. kann ich nicht erkennen, was gegen einen gemeinsamen Mietvertrag in so einer Situation spricht.

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