Heirat in Vegas --> Deutschland Scheidung

10. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
fb322190-68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 35x hilfreich)
Heirat in Vegas --> Deutschland Scheidung

Hallo liebe Freunde,

Ich habe eine etwas kompliziertere Frage. Es wäre klasse, wenn Ihr mir ggf. mit hilfreichen Antworten per PM zurückschreiben könntet:

Ich, in deutschland lebender Deutscher, habe meine deutsche, ebenfalls mit mir in deutschland lebende Frau vor 3 Jahren in Las Vegas geheiratet.

Dafür mussten wir VORHER zum Clark County Office in Downtown Las Vegas und unsere Geburtsurkunden und Pässe vorzeigen/einreichen und im Anschluss haben wir Unterlagen erhalten, die wir dann bei der Hochzeit in einer der vielen Chapels dem Minister/Beamten vorher abgegeben haben.

Nach der Zeremonie war die Hochzeit somit vollzogen und der Minister hat die Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben etc. an das Clark County Office zurück geschickt.

Diese haben uns dann 8 Wochen später dann die Unterlagen direkt nach Hause nach Deutschland geschickt. Wir mussten die Papiere anschliessend von einem deutschen Übersetzer ins Deutsche übersetzen und beglaubigen lassen.

Mit diesen Unterlagen sind wir dann in das Büro des örtlichen Standesamtes in unserem Wohnort gegangen, wo wir dann ein Stammbuch erhalten haben (gegen Gebühr) und gegen eine Verwaltungsgebühr i.H. von ca. 150 Euro auch in Deutschland nun rechtmässig verheiratet sind.

Nun die Frage:

Wie läuft nun eine Scheidung ab? - Wir wollen uns ohne Streitereien scheiden lassen.
Muss man in BEIDEN Ländern die Scheidung einreichen? Wie und Wo?
WANN kann man erneut heiraten?
Kann man z.B. in den USA schon wieder heiraten (z.B. eine US-Amerikanerin) wenn man hier noch im "Trennungsjahr" lebt?
Oder wie lange würde so etwas dauern, bis man erneut heiraten kann?
An welche Institutionen/Büros muss man sich dafür wenden?
Ist für BEIDE Länder ein Anwalt erforderlich?

Ich weiss: Fragen über Fragen, aber ich wäre über eine fachkundige Auskunft sehr dankbar.

WICHIG: Bitte keine Mutmaßungen oder Schätzungen. Vielleicht kennt ja jemanden einen ähnlichen Fall oder ist selbst "betroffen".

Danke und viele Liebe Grüsse aus Hamburg

Klaus Behrend

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41000 Beiträge, 14451x hilfreich)

Das ist eine ganz stinknormale deutsche Scheidung. Überhaupt kein Auslandsbezug. Beide haben die deutsche Staatsangehörigkeit, und das reicht aus. Nach ausländischem Recht wird in Deutschland nur unter den Voraussetzungen des Art. 17 EGBGB geschieden.

Heiratsrecht ist in den USA Landesrecht. Aber, solange Du in Deutschland nicht geschieden bist, ist es, soweit ich das überschaue, in allen amerikanischen Ländern nicht möglich, wirksam zu heiraten. Außerdem würdest Du in Deutschland riesen Probleme bekommen. Schaust Du z.B. mal in § 172 StGB .

Also, erst scheiden, dann neu heiraten.

Alles andere wäre töricht.

wirdwerden

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