Heirat ohne alte Heiratsurkunde (Ghana)

30. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
thomaslehner
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat ohne alte Heiratsurkunde (Ghana)

Hallo zusammen,

meine Verlobte und ich haben Probleme die Heirat anzumelden.
Grund: Es fehlt die original Heiratsurkunde aus Ghana.

Hintergrund: Meine Verlobte hat vor 14 Jahren in Accra geheiratet und wurde 1 Jahr später hier in Deutschland von einem deutschen Amtsgericht geschieden.

Das deutsche Scheidungsurteil inkl. Kopie der Heiratsurkunde liegt vor. Dies reicht dem Bezirksamt aber angeblich nicht. Wir sollen die original Heiratsurkunde aus Ghana beschaffen. Dies gestaltet sich sehr schwierig und teuer. Von der deutschen Botschaft in Ghana wurden wir an dubiose Anwälte verwiesen, die für ein Honorar von mehr als 500 Euro die Urkunde besorgen würden.

Müssen wir wirklich soviel Geld bezahlen nur im heiraten zu dürfen? Oder sollte das deutsche Scheidungsurteil ausreichen?
Oder können wir uns auf §9 II. PStG berufen, da die Beschaffung mit hohem Aufwand und Kosten verbunden ist. Meine Verlobte würde auch eine eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß
Thomas

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

diese Frage ist besser in der Rubrik Ausländerrecht aufgehoben.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
thomaslehner
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hatte vergessen zu erwähnen, dass wir beide Deutsche sind und in Deutschland heiraten wollen.

-- Editiert von thomaslehner am 30.05.2019 10:59

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von thomaslehner):
Von der deutschen Botschaft in Ghana wurden wir an dubiose Anwälte verwiesen, die für ein Honorar von mehr als 500 Euro die Urkunde besorgen würden.
Das ist durchaus üblich. Sog. Vertrauensanwälte beschaffen im Auftrag der Auslandsvertretung derartige Dokumente. Nicht nur in Ghana wird das so gemacht.

Habt ihr über eine einfachere Eheschliessung in Dänemark nachgedacht?
einfach mal lesen:
https://www.rechtdaenisch.de/privatpersonen/eheschliessung/heiraten-daenemark/

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thomaslehner
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Da meine Verlobte meinen Namen annehmen will, brauchen wir angeblich wieder die original Heiratsurkunde. Auch wenn wir in Dänemark heiraten würden.

Kann ein deutscher Anwalt nicht den §9 für uns durchboxen? Übernimmt sowas die Rechtsschutzversicherung?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von thomaslehner):
Kann ein deutscher Anwalt nicht den §9 für uns durchboxen?
Das musst du bitte einen Anwalt fragen. Über *Anwaltssuche* (oben rechts in der grünen Menüleiste oder ganz unten unter Marktplatz und *Suche Anwalt für*... könntest du das erfahren. Kostet aber auch.
Zitat (von thomaslehner):
Übernimmt sowas die Rechtsschutzversicherung?
Welche hast du denn? Was deckt die ab? Das findest du in den AVB.

So richtig verstehe ich nicht, warum ihr diesen Antrag nach § 9 (2) PStG nicht selbst formulieren, sich genau darauf beziehen, den Sachverhalt darstellen und unterschreiben könnt. Gleiches mit der eidesstattlichen Versicherung.
Meine Meinung:
Erst, wenn dieser Antrag nicht erfolgreich ist, sollte man rechtlichen Beistand suchen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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