Hallo,
mich interessiert, wie es sich bei einer Heirat zwischen 2 Personen verhaelt, von der eine verschuldet ist.
Ich selber bin schuldenfrei und habe ein Kind von meinem Lebensgefaehrten. Ich habe vor der Beziehung einen gewisses Vermoegen angespart, ausserdem mein Erbe vorzeitig ausbezahlt bekommen.
Mein Lebensgefaehrte hat 2 Kinder aus einer frueheren Beziehung, fuer die er Unterhalt bezahlt und groessere Schulden aufgrund Unterhaltsvorschuss, die er momentan abbezahlt (voraussichtlich noch auf 10 Jahre).
Ferner liegen noch Bankschulden mit kleineren Betraegen vor, ausserdem hat er Moebel auf Raten gekauft, die er noch 2 Jahre lang abbezahlt.
Er hat auch einen negativen Schufa-Eintrag, bzw. mehrere Eintraege, weswegen er z.B. nicht mehr so einfach ein Girokonto kriegt. Dispo ist schon voellig ausgeschlossen. Ausserdem liegt ein Pfaendungsbeschluss vom Jugendamt (Unterhaltsvorschuss) vor, der aber momentan ruhend gestellt ist weil momentan alles in Raten abbezahlt wird.
Mein Lebensgefaehrte moechte nun gerne heiraten und beginnt, mich zu bedraengen. Aufgrund seiner finanziellen Lage moechte ich dies aber nicht.
Mit welchen Konsequenzen muesste ich rechnen, wenn er ploetzlich zahlungsunfaehig werden wuerde? Inwieweit koennte man mich bzw. mein Einkommen/Vermoegen fuer seine Schulden heranziehen?
Es sind schliesslich Schulden aus seiner Vergangenheit, mit denen ich nichts zu tun habe.
Laut BGB kann angeblich der Gerichtsvollzieher z.B. auch die beweglichen Vermoegensgegenstaende des Ehepartners, der nicht verschuldet ist, pfaenden. Ausserdem waere ich wohl auch - falls er arbeitslos wird - zu Unterhalt ihm gegenueber verpflichtet, den er u.a. zur Zahlung von KU verwenden muesste, so dass ich im Prinzip den KU fuer seine Kinder zahlen muesste.
Kann man dies durch einen Ehe-Vertrag umgehen?
Dann gilt es auch das Erbrecht zu beachten: wenn ich sterbe, erbt er einen Teil meines Vermoegens, bei seinem Tod wueder dieses Vermoegen zu einem Teil auch an seine 2 nichtehelichen Kinder gehen.
Was waere, wenn ich mein Vermoegen schon jetzt fast vollstaendig auf mein Kind uebertragen wuerde?
Welche negativen Kosequenzen koennten noch drohen? Koennte sich z.B. meine Schufa-Punkteskala verschlechtern?
Wuerde mich freuen, wenn mir jemand noch nuetzliche Infos geben kann, was es alles noch zu beachten gilt.
Heirat trotz Schulden??
9. Januar 2009
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Frage vom 9. Januar 2009 | 15:42
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 10x hilfreich)
Heirat trotz Schulden??
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#1
Antwort vom 9. Januar 2009 | 18:22
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo Sudoku,
Zitat:Mein Lebensgefaehrte moechte nun gerne heiraten und beginnt, mich zu bedraengen. Aufgrund seiner finanziellen Lage moechte ich dies aber nicht.
Dann tu es nicht! Zumal du dir selbst nicht sicher zu sein scheinst.
Natürlich bist du nicht für die Schulden deines LG verantwortlich.
Für seine KU-Verpflichtungen auch nicht direkt. Indirekt durchaus.
So kann z.B.der SB gekürzt werden.
Natürlich spielt auch das Erbrecht eine große Rolle.
Inwieweit das alles ausgeschlossen oder reduziert werden kann, könnte euch ein Notar vermitteln.
Grüßle
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert von Loddar am 09.01.2009 18:14
#2
Antwort vom 9. Januar 2009 | 18:53
Von
Status: Student (2477 Beiträge, 385x hilfreich)
Hallo Sudoku,
wie @Loddar schon schrieb, seine Schulden bleiben seine Schulden, dein Vermögen bleibt dein Vermögen.
Was deine anderen Fragen an geht, so halte auch ich eine eingehende Beratung bei einem Notar für sinnbringend.
Weshalb ist deinem Partner denn eine Heirat so bedeutsam?
Was (abgesehen von der Steuerklasse) würde sich dadurch für euch ändern gegenüber eurer jetzigen Situation?
Hat er bspw Sorgerecht für euer gemeinsames Kind?
Grüße
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