Heirat und Ehevertrag

16. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
PauliM
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat und Ehevertrag

hallo,
habe eine kurze frage:
wann ist ein ehevertrag sinnvoll?

was soll mann bei diesem folgenden beispiel tun:
ehevertrag oder zugewinn, und warum??

ich möchte heiraten und hab ein haus und ein wenig bargeld.
meine künftige frau hat nichts.

desweiteren "erwarte" ich nach meiner heirat .... in ein paar jahren... noch ein erbe in form von einem weiteren haus und
vielleicht auch noch bargeld.

also was tun?

liebe grüße
PauliM

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest123-80
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo PauliM,

ich würde Dir in jedem Falle zu einem Ehevertrag raten, da hier tatsächlich größere materielle Werte eine Rolle spielen und es besser ist, dies von vornherein in beiderseitigem Einverständnis zu regeln.
In einem Ehevertrag lassen sich alle Einzelheiten genau festlegen auch Unterhaltsansprüche gegeneinander können ausgeschlossen werden, wenn Ihr das wollt.
Wird kein solcher Vertrag geschlossen, kann man zumindest Gütertrennung beschließen. Tut man das nicht, fällt man automatisch unter die Zugewinngemeinschaft - und das kann - kommen größere Werte, wie Häuser ins Spiel- ziemlich teuer werden, wenn es tatsächlich zur Scheidung kommt.
Beim Zugewinn wird nämlich ein Anfangs- und ein Endvermögen (bei Beginn bzw. Ende der Ehezeit) festgelegt. Es zählt alles dazu, was während der Ehe angeschafft wird. Das Haus, welches Du vor der Ehe bereits im alleinigen Eigentum hattest, gehört zwar Dir, aber der andere Partner würde beispielsweise von der Wertsteigerung, die sich im Laufe der Ehezeit u.U. ergibt hälftig profitieren. Auch eine Erbschaft gehört demjenigen, der erbt - aber: Gewinne aus Erbschaften, die während der Ehe erzielt werden, sind ausgleichspflichtig.
Der Zugewinn muß also folgendermaßen ausgeglichen werden:

Angenommen, Du hast am Beginn der Ehe ein Vermögen von 20 000 Euro, dein Endvermögen beträgt 50 000 Euro - dann ist Dein Zugewinn 30 000 Euro.

Deine Partnerin hat zu Beginn der Ehe 0 Euro.
Am Ende der Ehe hat Sie 10 000 Euro. Dann beträgt ihr Zugewinn 10 000 Euro.

Da Dein Zugewinn aber 30 000 Euro beträgt, mußt Du 10 000 Euro an Deine Partnerin zahlen, damit jeder am Ende 20 000 Euro Zugewinn hat.
Das ist der Hintergrund der Zugewinngemeinschaft. Bei Gütertrennung nimmt jeder mit, was er bezahlt hat und auf seinem eigenen Konto hat.

-----------------
"espoir"

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