Heirate Mutter mit Kind

29. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
quadrado
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Heirate Mutter mit Kind

Mein Fall:
ich lebe in einem nicht europaeischen ausland und habe dort eine Frau geheiratet die ein uneheliches kind hat. Der vater ist italiener. Nun moechte wir nach deutschland uebersiedeln um dem kind ( 3 Jahre ) eine bessere ausbildung zu gewaehren als hier. Um mit dem kind nach deutschland zu gehen muss der vater seine einwilligung geben ( der lebt wieder in italien ). In der vergangenheit war es sehr schwer fuer meine frau unterhalt vom vater zu bekommen und leider ist die mentalitaet der menschen hier so ausgerichtet, das sie keinen stress haben wollen und auch keinen verursachen wollen. Auf mein draengen hat meine frau dann doch eine unterhaltsklage eingereicht und das gericht hat ihr auch den geforderten unterhalt zugestanden. Leider zahlt der vater nur was er will. Nun hat meine frau sich mit dem vater in verbindung gesetzt und um eine genehmigung zu bekommen mit ihrem sohn nach deutschland zu gehen. der vater verweigert diese genehmigung , hat jedoch jetzt einen vorschlag uebermittelt, der besagt, das meine frau gaenzlich fuer alle zeiten auf den unterhalt des kindes verzichten soll 2.) er das kind zweilmal im jahr fuer einige wochen nach italien bekommt wofuer meine frau die fahrtkosten und die verpflegung zahlen soll.
nun sind wir geneigt diese erpressung einzugehen um mit dem jungen nach deutschland gehen zu koennen.
meine frage: kann dieses arrangement in deutschland anfechten und habe ich echte chance den prozess zu gewinnen.
quadrado

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

wenn das kind unehelich ist hat die mutter dann nicht das alleinige sorgerecht ?

mfg Ostseeperle

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

In Deutschland ist der Verzicht auf Kindesunterhalt sittenwidrig. Entsprechende Verträge sind daher unwirksam.

Ob Dir das aber hilft, ist eine ganz andere Frage.

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#3
 Von 
quadrado
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

nein, weil der vater das kind anerkannt hat und als vater registriert ist.
wenn sie das alleinige sorgerecht haette , haette ich nicht diese frage und schon garkeine probleme....
Gruss und danke
:neck:

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#4
 Von 
quadrado
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

nein, hilft nicht......der unterhalt ist nicht das primaere problem....das problem ist die genehmigung, dass das kind das land wechseln darf.:)

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#5
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

Hi quadrado,

das Kind ist 3 Jahre alt, und ihr wollt dafür sorgen, dass es eine bessere Ausbildung bekommt :-). In welchem Land lebt ihr denn jetzt?

Was ich nicht so toll finde, ihr wollt mit dem leiblichen Vater einen Vertrag machen um dann sobald ihr auf der sicheren Seite seit, dem eins reinzudrücken?

Nach deutschem Gesetzt ist es z.B. so: das der Elternteil der die Entfernung schafft auch die Mehrkosten beim Umgang zu tragen hat (ob das in eurem speziellen Fall so sein wird weiß ich nicht).

Möchte der Vater das Kind denn nicht sehen? Was ist, wenn das Kind den Vater sehen möchte? Habt ihr darüber auch nachgedacht?

LG
Hmanu

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#6
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

ihr solltet das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen dann geht es

Bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht dürfen Kinder auch ins europäische Ausland umgesiedelt werden
Wechselt ein Elternteil, der das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat, seinen Wohnort und den des Kindes innerhalb der Staaten der europäischen Gemeinschaft gegen den Willen des im Übrigen mitsorgeberechtigten Elternteils, ist das nicht widerrechtlich im Sinne des Haager Kindesentführungsübereinkommens.

Diese Feststellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz im Falle eines geschiedenen Ehepaars. Nach der Scheidung hatte die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder alleine übertragen bekommen. Die sonstige elterliche Sorge hatten beide Eltern gemeinsam inne. Ohne den Kindesvater zu fragen, übersiedelte die Mutter mit den Kindern zu ihrem heutigen Ehemann nach England. Der Vater verlangte daraufhin bei Gericht die Feststellung, dass die Übersiedlung widerrechtlich war, um nach dem Haager Kindesentführungsabkommen eine Rückführung der Kinder nach Deutschland zu erreichen.

Diese gerichtliche Feststellung versagte nun das OLG. Nach Ansicht der Richter sei die Übersiedlung nach England nicht widerrechtlich gewesen. Die Mutter habe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder. Dieses Recht betreffe die Bestimmung des Wohnorts und der Wohnung der Kinder. Beides könne sie ohne vorherige Einigung mit dem Kindesvater festlegen. So unterliege es keinem Zweifel, dass sie mit dem Kind den Wohnsitz von Süddeutschland nach Norddeutschland verlegen dürfe. Dann aber sei ihr auch ein Umzug von Deutschland nach England mit den Kindern gestattet. Die Übersiedlung in ein anderes Land der europäischen Gemeinschaft könne keinen anderen Regelungen unterliegen. Der Kindesvater genieße dort Freizügigkeit. Die Rechtssysteme und die dortigen Lebensverhältnisse seien nicht gravierend unterschiedlich. Dem Kindesvater sei die Wahrnehmung der übrigen Teilbereiche der elterlichen Personensorge, die er zusammen mit der Mutter ausübe, nicht unzumutbar durch die Übersiedlung erschwert. Er könne seine Mitsorge auch von seinem Heimatland aus in ausreichendem Maße ausüben (OLG Koblenz, 9 UF 450/07

mfg Ostseeperle

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

@ostseeperle
Die Mutter lebt mit ihrem Kind im nichteuropäischen Ausland. Für die Übersiedlung des Kindes ist das dortige Recht maßgebend.

Urteile eines deutschen OLG helfen da nicht weiter.

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#9
 Von 
quadrado
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

das ist ja unser problem,
1.) wir leben in Brasilien
2.) mit dem umzug nach DE verkuerzen wir die Distanz zum vater
3.) wenn der vater in brasilien ist besucht er das kind taeglich fuer 20 oder 30 minuten, weil sonnenbaden wichter ist
4.) fakt ist, das auch hier in brasilien nicht auf unterhalt verzichtet werden darf ( aber hier gehen die uhren halt etwas anders)
mir ist schon klar, das die rechtslage sehr verworren ist. eune alleinige aufhaltsberechtig fuer das kind bekommt nur mit einwilligung des vaters, die dann juristisch und vom konsulat gegengezeichnet wird.
unsere idee ist halt diesen juritisch nicht haltbaren kontrakt mit dem vater zu machen, damit das kind und letztendlich auch meine frau mit mir nach DE gehen koennen.
In de wollen wir diesen vertrag als ungueltig erklaeren lassen nur stellt sich dann die frage ob der vater auch seine einwilligung zum uebersiedelung wiederufen kann und der deutsche staat dann das kind quasi ausweisst??
das ist meine eigentliche frage, wie wird der deutsche staat reagieren und haben wir eine chance dann zu dritt in deutschland zu leben, klar ist ja wohl, wenn das kind den aufenthalt verweigert bekommt wird auch die mutter nicht bleiben und so,it wuerden eine scheidung eingeleitet werden die keiner will ich nicht und auch meine frau nicht.
wenn man sich die situation ansieht, bestimmt der vater sowohl ueber das leben des kindes als auch ueber seine exfreundin....man versteht die welt nicht mehr
brauche dringend hilfe

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#10
 Von 
quadrado
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

lieber oder liebe Hmanu,
mir scheint du hast meinen beitrag nicht verstanden.
Der vater erpresst die mutter, sie soll auf alles verzichten, nur dann erteilt er sein einverstaendnis , das das kind nach DE uebersiedeln kann
also nichts mit reindruecken :fight:


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#11
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 65x hilfreich)

Tja, so einfach geht das aber nicht. Du sagst, daß der Vater euch mit seinen Forderungen erpresst. Und ich finde es auch mehr als schäbig, daß er sich um den KU drücken will. Andererseits hat er aber auch ein Recht auf sein Kind. Und das kann er nicht wahrnehmen wenn er in Brasilien ist und ihr in D seid. Der KV scheint aus dieser Situration zwar Kapital schlagen zu wollen, aber es seid IHR die es dem KV unmöglich machen sein Kind mehr als vielleicht zweimal im Jahr zu sehen. Außerdem hast DU was das Kind angeht mit Verlaub gesagt gar nichts zu melden!!

Warum bleibt Ihr nicht einfach an der sonnigen Copacabana? Hier in Deutschland ist doch sowieso alles Sch***e! Und eines muss dir bei der Sache auch klar sein: Sollte die KM eines Tages beschließen dir den Laufpass zu geben, dann weiß ich jetzt schon wen der Club der rechtlosen Väter und Unterhaltszahler Deutschland e.V. als neues Mitglied begrüßen darf........

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#12
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
quadrado
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo @python,
hallo @Warum,
also su python 1.) denke ich du solltest dich, wenn du denn antworten moechtest, genau informieren bzw. richtg lesen und 2.) hat dich keiner um deine meinung gebeten was denn waere wenn u.s.w
wenn eine partnerschaft eingeht ist bestimmt nicht der erste gedanke , was kommt danach.
jetzt zu Warum 1.) der vater moechte nicht das sein kind in brasilien bleibt. der vater hat hier in BR einige Jahre gelebt und weiss wie es um das Sozial - , Bildungswesen bestimmt ist. Darum ist auch zurueck nach Italien.
der vater ist eigentlich nichts weiter als ein ******* aber um das jetzt naeher zu erlaeutern bedarf viel zeit meiner seits und die preisgabe von sehr vielen familiaeren intimus die ich hier im Forum nicht breuttrten moechte aber meinem kunftigen Anwalt schwarz auf weiss beweisen kann

ja, natuerlich habe ich ueber das kind nicht zubestimmen, aber jeder der hier liest kann sich zu 100 % sicher sein, dass das kind von meiner seite ein milionen faches an aufmerksamkeit und LIEBE bekommt als von seinem leiblichen vater.

ganz zum schluss, ist hier denn keiner, der von aehnlichen faellen gehoert hat oder eine wirklich hilfreiche antwort geben kann??????????????????

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#14
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Ich würde in keinem Fall dem Erpressungsversuch des " Vaters " nachgeben und dieses Papier unterschreiben. Er wohnt in Europa, und Ihr wollt nach Europa , also würde ich mich an einen deutschen Anwalt wenden, der Euch ganz klar sagen kann, wie Ihr Euch verhalten sollt. Das Manöver des Vaters ist doch ganz klar, er will keinen Unterhalt mehr bezahlen. Das Kind ist hier doch nur Mittel zum Zweck, um seine Macht zu zeigen. Ich glaube nicht, dass Euch in diesem Forum jemand eine sichere Antwort geben kann, deshalb schaltet einen Anwalt ein.

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#15
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Das dürfte alles nicht einfach sein.
Die Brasilianerin müsste zuerst den A1-Sprachtest bestehen, um überhaupt hier ein Bleiberecht zu begründen. Da hilft auch die Heirat mit einem Deutschen nichts.
Die Durchfallquote des Sprachtests liegt bei über 90 Prozent.

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