Hilfe, Exfrau und neuer Freund drohen uns

15. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mohr12
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe, Exfrau und neuer Freund drohen uns

Hallo,

mein Mann zahlt für seine Kinder aus erster Ehe Unterhalt laut bestehendem Titel 79,9 %. Wir haben noch 2 gemeinsame Kinder, wovon eins schwerstbehindert ist. Wir haben all die letzten Jahre immer regelmäßig den Unterhalt von 231,- Euro für jedes Kind aus erster Ehe bezahlt. Nun hat die Tochter (18 Jahre) eine Ausbildung begonnen und hat netto 380,- Euro. Die ersten Monate ihrer Probezeit haben wir noch weiter den Unterhalt gezahlt, damit sie einen guten Start in die Ausbildung bekommt. Nun haben wir bei der Ex angefragt, wie es denn weiter geht. Wir haben hier im Forum gelesen, daß die Ausbildungsvergütung auf den Unterhalt voll angerechnet wird. Danach sind sie und ihr Lebensgefärte ziemlich wütend geworden. Wenn wir wirklich keinen Unterhalt mehr an die Tochter leisten müssten, würden sie die Tochter sofort auf die Straße setzen. Außerdem hat er uns gedroht, uns auf Unterhalt zu verklagen im Namen der Tochter meines Mannes. Eigentlich wollten wir das in Ruhe regeln, sind nun aber ganz durcheinander und wissen nicht, wie wir uns verhalten sollten. Da ja auch noch ein Titel besteht, und wir kein Geld haben mit einem Anwalt eine Abbänderungsklage zu machen. Außerdem hat der Lebensgefährte der Ex meinem Mann verboten mit seiner Tochter darüber zu reden. Sie versteckt sich jetzt immer, wenn er vorbei kommt. Wie sollen wir uns jetzt weiter verhalten?

Danke und liebe Grüße

Sabine

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Punkt 1: den Freund der Mutter geht die ganze Unterhaltsgeschichte gar nichts an.

Punkt 2: Die Mutter ist EBENFALLS barunterhaltspflichtig.

Punkt 3: Der Unterhalt ist direkt an die Tochter auszuzahlen.

Punkt 4: Die Ausbildungsvergütung (netto)ist nach Abzug von 90,- berufsbedingte Aufwendungen komplett vom zu leistenden Unterhalt abzuziehen.


Habt ihr Kontakt zur Tochter? Über die ließe sich vielleicht einiges einfacher regeln.

gruß azrael

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Sabine,

schließe mich Azrael vollinhaltlich an.

Wenn die Tochter sich weigert, mit ihrem Vater zu reden, muss er schriftlich mit ihr Kontakt aufnehmen. Per Einschreiben. Auf Herausgabe des Titels bestehen, Neuberechnung, ansonsten Abänderungsklage.

Grüßle

P.S. Na, Azrael, gut erholt? Gute Nerven? DIE wirst du hier mittlerweile wieder brauchen.:(


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Sollen die Ex und ihr Freund die Tochter doch auf die Straße setzen, kann für euch nur positiv sein. Dann hat die Tochter einen Gesamtanspruch von 640,-, davon wird das KOMPLETTE Einkommen der Tochter abgezogen sowie das komplette Kindergeld, das wären dann insgesamt 534,- Blieben also noch 106,-, die BEIDE Eltern zahlen müssten. :grins: Ich glaube kaum, dass Madame das weiß. Und dann wäre ja noch zu prüfen, ob überhaupt noch Geld zur Verfügung steht, da die drei anderen Kinder vorrangig sind.
Zahlt die Mutter zur Zeit eigentlich Unterhalt bzw. ist das bei eurer Berechnung berücksichtigt?


@ Loddar
Ooooh ja, habe gut erholte Nerven. Und habe heute festgestellt, dass es ja richtige Spaßvögel hier im Forum gibt... :grins:

liebe grüße azrael


-- Editiert von azrael am 15.12.2008 21:45

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#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Jepp Azrael,

... und es werden immer mehr... von diesen *Spaßvögeln*:)

Manchmal wünsche ich mir vergangene Zeiten zurück...

Liebe Grüße

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#5
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Mohr12
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo an Alle,

danke für die schnellen Antworten. Nein die Exfrau arbeitet nicht. Und ihr Freund sagt, er versorgt nicht Kinder, die nicht seine sind. Dafür ist mein Mann zuständig. Was ja auch richtig ist. Aber sie verdient doch jetzt Geld. Immerhin 380 Euro. Wenn wir ihr weiterhin 231 Euro Unterhalt zahlen, hat sie ja wesentlich mehr wie die anderen 3 Kinder. Außerdem kann sie doch sofort Lohnpfändung machen. Und was ist wenn die Tochter auf schriftliche Aufforderung den Titel nicht zurückgeben wird? Und kann jemand in Ihrem Namen meinen Mann verklagen?

Dankeschön für Eure Antworten

Sabine

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#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Ihr solltest schleunigst die oben genannten Schritte befolgen und euch um eine Abänderung des Titels bemühen Fragt doch mal beim Jugendamt nach, ob die euch weiterhelfen können. Fragen kostet nix, uns wurde damals weitergeholfen.

Und nein, der Freund der Mutter kann nicht klagen.
Ach ja, wenn die Mutter zahlungsunfähig ist, können von den 231,- sogar weitere 77,- Kindergeld abgezogen werden, da dem leistenden Unterhaltszahler das komplette Kindergeld angerechnet wird.


gruß azrael

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#8
 Von 
Mohr12
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo azrael,
danke für Deine schnelle Antwort. Beim Jugendamt können wir keine Hilfe erwarten. Die stellen sich immer hinter die Exfrauen. Diese Erfahrung mussten wir schon machen. Als der Unterhalt ausgerechnet wurde, wurde ich z.B. nicht mit eingerechnet. Begründet wurde das, dass bei Mangelfallrechnung die Ehefrau nicht mitzählt. Als wir uns darüber beschwerten, drohte man uns mit Klage. Wochen später wurde der Unterhalt für meinen Sohn aus erster Ehe berechnet. Dort wurde die neue Frau meines Exmannes miteingerechnet. Auf Fragen von mir, hieß es, daß die Kollegin wohl was falsch bei uns gemacht hätte. Das aber nicht mehr rückgängig zu machen wäre, außer mit einer Abänderungsklage. Wir kamen uns ganz schön vera..... vor. Ich dachte immer, es geht dort nach Recht und Gesetz.

Wir möchten den Unterhalt gerne einstellen. Jedoch befürchten wir, dass es dann eine Pfändung gibt aufgrund des Titels. Kann man auch gepfändet werden, wenn es ungerechterweise ist?

Uns bleibt wohl nur der Gang zum Anwalt. Traurig. Wir dachten eigentlich, daß es so zu regeln sei.

Danke Sabine

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

he sabine

jetzt vesuch doch erst einmal die vorschläge um zusetzen.

dein mann sollte nochmals das jugendamt fragen. auch wenn die mal was falschgemaht haben, heißt das ja nicht, dass sie das immer tun.

dann nehmt wirklich schriftlich kontakt mit der tochter auf. ich finde es ein bischen eigenartig, wenn sich eine 18 jährige grundlos vor dem vater versteckt.

die rechtslage ist eindeutig und bedarf nur einer klaren regelung. ihr könnt nicht erwarten dass das die gengpartei tut.
sollte die tochter sich dieser durch ignorieren verweigern, bleibt nur der klageweg. ein bestehender titel kann meiner meinung nach gepfändet werden.

gruß

uwe

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