Hilfe, Tochter verlangt 740€ Unterhalt!

17. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
tabita
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)
Hilfe, Tochter verlangt 740€ Unterhalt!

Guten Tag,
meine Frage ist folgende: Die Tochter meines Mannes hat eine Ausbildung angenomen, bei der sie keine Ausbildungsvergütung erhält. Ist das rechtens, oder hätte sie sich um einen gleichwertigen Ausbildungsplatz bemühen müssen, an dem sie auch Vergütung erhält?. Wir wissen, dass sie aus Bequemlickeit keine Bewerbungen geschrieben hat, sondern dort nach einer Ausbildung gefragt hat wo sie auch ein Praktikum absoviert hat. Den monatlichen Unterhalt den sie benötigt(740 Euro!)soll jetzt mein Mann bezahlen.Wir haben aber noch die anderen 3 Kinder meines Mannes bei uns wohnen. Mutter angeblich nicht zahlungsfähig. Obwohl die Mutter verheiratet ist, Vollzeit arbeitet(Erzieherin) und vor 2 Jahren eine ziemlich große Abfindung für das gemeinsame Haus erhalten hat.

vielen Dank für Eure Antworten

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22 Antworten
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#1
 Von 
Vater Klaus
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Tabita,

ich glaube, ich habe dein Anliegen gerade auch bei frag-einen-Anwalt.de gelesen.

Die Antwort des Anwaltes ist wohl ganz zutreffend, wie ich meine. Allerdings wird es keinen Anspruch auf 740 € geben!

Der Bedarf eines Volljährigen mit eigener Wohnung in den alten Bundesländern liegt bei 640 €. Hiervon ab geht zunächst das Kindergeld, das der empfangende Elternteil weiterleiten muss.

Der Restbedarf von 486 € muss dann durch die Eltern im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit getragen werden.

Die Tochter sollte vom Vater aufgefordert werden, Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen und nach § 1605 BGB auch Auskunft zu geben über das Einkommen der Mutter (also die letzten 12 Einkommensnachweise, den Jahressteuerbescheid und Angaben/Belege über weitere Einkünfte, wie z.B. Kapitalerträge).

Erst dann kann ausgerechnet werden, wie die Haftungsquote von Vater und Mutter ist.

MfG
Vater Klaus

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#2
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Norddeutscher123
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 9x hilfreich)

Also, schließe mich meinen Vorgängern an. Mutter bei Vollzeitjob nicht Leistungsfähig dürfte schlichtweg gelogen sein. Selbst wenn dieses stimmen sollte, so ist der jetzige Ehemann ihr (Mutter, nicht Tochter) gegenüber Unterhaltspflichtig. Somit könnte evtl. das gesammte Einkommen der Mutter zum Unterhalt herangezogen werden. Jedenfalls war dies bei mir so. Hier ist der Ehemann meiner Ex zur Zahlung von Unterhalt an meine Ex verurteilt worden, so das ihre vollen 399,40 € (angebliche 400,- € Anstellung bei ihrer Freundin) zur Unterhaltszahlung berechnet worden sind.

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#4
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

ich würde nicht nur die letzten 12 Monatsabrechnungen, sondern auch den Steuerbescheid verlangen (siehe Vermögen --> Kapitalerträge ?)

Gruß

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wenn die Ausbildung nach dem Berufsbildungsgsetz erfolgt, MUSS eine Vergütung gezahlt werden. Was lernt die Tochter denn?

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#6
 Von 
Paps
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 6x hilfreich)

Stimmt so nicht, meine Nichte lernt auch in so einem Beruf, genaue Bezeichnung habe ich jetzt nicht, aber irgendwas mit medizinischer Laborantin, da gibt es auch kein Geld, allerdings erhält sie Bafög.

Paps

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#7
 Von 
Elbereth
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 8x hilfreich)

Die ganzen technischen Assistenten sind alles Schulische Ausbildungen, für die es kein Geld gibt.

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#8
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)

@ alter Schwede

das w�rde mich mal interessieren, denn unser Anwalt meinte, dass das nur m�glich sei, wenn das Kind gegen die Mutter klagt. Der Vater k�nne das nicht unterstellen. Wie war das denn bei euch? Hast du da ein Urteil?

Gru� littlesun

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#9
 Von 
tabita
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten. Natürlich läuft das Ganze über unseren Anwalt. Aber das dauert halt.:(
@Vater Klaus: Das mit der Berufsausbildungsbeihilfe ist mir neu, werde mich aber schlau machen. Müsste ihr Anwalt das nicht wissen?
@ Legende: Die Tochter lernt Heilerzieherin und hätte auch die Möglichkeit gehabt diese Ausbildung in einem Betrieb zu machen in dem sie eine Vergütung erhält. Aber dafür hätte man sich halt bewerben müssen.
Leider ist es halt auch so, das die Mutter und ihr Anwalt auf dem Rücken der Tochetr ihren Privatkrieg gegen meinen Mann führen. Wir haben schon überlegt, ob man den Anwalt ablehen kann. Geht sowas? Kann man einen
Anwalt wegen Befangenheit ablehnen?

740€ deshalb, weil Töchterlein verschiedene Bücher, Fahrkarten etc. braucht und diese natürlich extra finanziert werden müssen.

Wir haben eine detailliert Aufstellung aller Kosten einschließlich Zugfahrkarten, Unterkunft für den Blockunterricht etc.erhalten.:(

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#10
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Die Frage ist, ob ihr in der Lage wäret, nachzuweisen oder glaubhaft zu machen, dass die Tochter die Ausbildung auch in einem Betrieb hätte machen können (Zeugenaussage??).
Faulheit der Tochter (Bewerbungsschreiben) kann ja kein Unterhaltsgrund sein, und so könnte man versuchen, auf mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit plädieren.

Gruß

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#11
 Von 
Norddeutscher123
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 9x hilfreich)

@ littlesun

Hallo, bei mir war es die Tochter die geklagt hat. Nachdem ich damals keine Unterlagen von meiner Tochter erhielt und sie auch keine weiteren Angaben über ihr weiteres Vorhaben (Schule/Beruf) machte, habe ich alle Zahlungen (Titel war abgelaufen) eingestellt. Allerdings hatte ich auf eine Neuberechnung des Unterhalts ab dem 18. Lebensjahr bestanden. Damals hatte ich keine Unterlagen von meiner Ex bekommen, die meinte nur "ich zahle gar nichts". Mein Anwalt meinte damals das meine Ex und ihr jetziger Mann mir sehr wohl Auskunft geben müssen, siehe §1603, §1605 BGB . Da nichts kam gab mir mein Anwalt den Rat nichts mehr zu zahlen, was ich ja auch tat. Danach kam sehr schnell Bewegung ins Spiel - wen wunderts, das Zahl....... funktionierte ja auch plötzlich nicht mehr. Deine Situation kenne ich nicht, allerdings hast Du bei Unterhaltszahlungen - Volljährigen gegenüber - einen Anspruch gegenüber dem Ex-Ehepartner. Es gibt für diesen Anspruch einen Ausdruck, leider weiß ich den nicht mehr. Ich bin mir aber ziemlich sicher, das Du Auskunft erhalten musst. Ich habe dieses Spiel der Auskunftserteilung auch hinter mir. Ich musste Finanziell die Hosen runter lassen. Dies kam vom Jugendamt einer Stadt in der die 2 Kinder meiner Frau bei ihrem Vater leben. Dieses Schreiben kann ich Dir bei Interesse raussuchen und die wichtigen Paragraphen bzw. Passagen eben schnell abtippen.

Gruß

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#12
 Von 
Vater Klaus
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 2x hilfreich)

Was Alter Schwede im vorigen Beitrag mit "Anspruch auf Auskunft vom Expartner" meinte, ist wahrscheinlich begründet im Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB ).

MfG
Klaus

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#13
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo alter schwede

bei uns ist folgende Situation: Der Sohn meines Mannes ist 19, hat gerade sein Abitur gemacht und fängt am 01.08.2006 eine Ausbildung an. Mein Mann hat dann zunächst seinen Ausbildungsvertrag gefordert, da ein Titel besteht ging es nicht einfach mit Aussetzung der Zahlung. Daraufhin hat die KM auch Auskunft gefordert, da noch eine 15jährige Tochter da ist. Gleichzeitig hat sie ihre Einkommensnachweise vorgelegt von einer Teilzeitbeschäftigung. Mit dem Einkommen liegt sie bereinigt knapp über 1100 Euro, so dass sich hier eine Berücksichtigung nicht auswirken würde. Da sie aber wieder verheiratet ist, der neue Mann selbstständig ist und es ihnen scheinbar ganz gut geht (sie haben die Firma, ein Haus für sich und gerade noch ein zweites gebaut in dem jetzt ihre Eltern leben und wahrscheinlich Miete zahlen), zudem Sie die ganze Büroarbeit in der Firma macht, womit eine Bürokraft erspart bleibt, haben wir unseren Anwalt darauf aufmerksam gemacht, ob das nicht irgendwie angerechnet werden kann. Entweder durch fiktives Einkommen oder durch Minderung des Selbstbehaltes. Er meinte aber nur, dass ginge nicht, da das voraussetzten würde, dass der Sohn die Mutter verklage, mein Mann könne das ja nicht und so hätte das keinen Erfolg.

Ich habe ein ähnliches Problem auf der anderen Seite, da mein Ex Mann nun auch wieder mit einer Änderung gefordert wäre. Meine Tochter ist 19 und geht ab Oktober studieren. Wenn ich von unserem Anwalt ausgehe, kann dann ja bei mir auch nichts berücksichtigt werden, außer meinem Einkommen, was weit unter 1100 Euro liegt. Bisher bin ich meinem Ex entgegengekommen und habe meinen Selbstbehalt auf 0 gesetzt und somit mein Einkommen komplett angerechnet, aber wenn die Rechtslage wirklich so ist wie unser Anwalt meint, hätte ich das ja auch nicht nötig und könnte besser meine Tochter zusätzlich unterstützen, wenn sie demnächst u. U. wegziehen wird.

Daher interessieren mich natürlich entsprechende Urteile. Ich seh zum einen nicht ein, das die Kinder von meinem Mann mehr bekommen als ihnen rechtlich zusteht, möchte aber auch nicht, dass mein Ex mehr zahlen muss als rechtlich vorgesehen.

Also, wenn du da was hast, wo man das nachlesen kann, bitte zu mir :-)

Gruß littlesun

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#14
 Von 
guest123-634
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
tabita
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

@alter schwede: vielen Dank für die Hilfe. Für einige Paragrphaen wäre ich natürlich dankbar. Ein Anwalt kann ja schließlich auch nicht alles wissen.
@ level12: Der Anwalt der Tochter ist von 640€ Grundbedarf ausgegangen und rechnet halt noch fröhlich Schulmaterial, Schulfahrten etc. dazu, die der Vater zu zahlen hat. Vater verdient zwar nicht schlecht, hat aber noch drei weitere Kinder die minderjährig sind und bei uns wohnen. Im übrigen kann man diesen Beruf auch mit Vergütung lernen. Wir wissen aber das dies zum einen reine Bequemlichkeit zum anderen mal wieder ein Grund da war dem Vater zu schaden . Zwischen Vater und Tochter gibt es schlimme Differenzen und seit wir uns kennen hat sie keine Gelegenheit ausgelassen ihm zu schaden. Traurig aber wahr.:(

schöne Grüße tabita

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-634
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
Norddeutscher123
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo littlesun,

das ist ja ganz schön verquer bei Euch. Also, das Urteil habe ich leider nicht zur Hand, und ich habe es auch nie lesen dürfen, da ich nicht geklagt habe. Zu meiner Tochter besteht momentan leider ein gestörtes Verhältnis, da ich mich nicht ausnehmen lasse, und Töchterchen meint das sie mir gegenüber nur Ansprüche stellen kann, aber keinerlei Pflichten hat. Ich suche aber noch das andere vom Jugendamt (früherer Post) raus, hatte aber noch keine Zeit.
Schon mal über eine Abänderungsklage bezüglich des Titels nachgedacht? Warum hat die Mutter nur eine Teilzeitbeschäftigung, da die Tochter 15 Jahre als ist, ist ein Ganztagsjob zumutbar. Das mit dem Haus, dem Arbeiten der Ex beim jetzigen usw. müsst ihr nachweisen. Das dürfte ohne Detektiv sehr schwer sein. Der neue Ehemann der Ex ist also Selbständig. Das erschwert die Lage ungemein, wenn er einen guten Steuerberater hat, so sieht seine Gewinn-/Verlustrechnung entsprechend aus, und offiziell wird er mit Sicherheit - sehr wenig - verdienen. Das mit dem fiktiven Einkommen ist leider auch so eine Sache. Dies wäre meiner Ansicht nach erst möglich wenn die Ex aufgefordert wird einen Ganztagsjob aufzunehmen, dies verweigert, und dann erst kann ein Gericht ein fiktives Einkommen anordnen. Das macht ja richtig Spaß. Meine Ex und ihr Mann sind 3x im Jahr in Urlaub gefahren, jedes Frühjahr eine Karibikkreuzfahrt mit der AIDA. Aber Unterhalt zahlen an die Tochter das ging nicht(!), schließlich hatte man ja kein Geld. Ich habe voraussichtlich nächste Woche einen Anwaltstermin - Top Familienanwalt in Town - ich werde ihn mal fragen wie er die Sache sieht. Ich bin nachwievor der Meinung das hier Auskunftspflicht besteht. Warum setzt Du Deinen Selbstbehalt auf 0? Ich würde es nicht machen, und wenn Du ein gutes Verhältnis zu Deiner Tochter hast, und Dein Mann einverstanden ist, dann helfe Ihr doch besser so. Übrigens hast Du 890,- € Selbstbehalt - aber ich denke das wirst Du wissen :-) - Dein Mann übrigens 1100,- Selbstbehalt da Sohnemann in die Ausbildung geht. Bei dem Selbstbehalt und dem Einkommen des Sohnes, und wenn Dein Mann den Unterhalt auch noch alleine bezahlen soll steht ihm das ganze Kindergeld zu, dann kann doch so viel Unterhalt nicht mehr rauskommen. Schließlich scheint der Sohn noch zu Hause zu leben und dann bekommt der nach DDT.

Grüße

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#18
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo alter Schwede,

tja, das Leben könnte so einfach sein, wenn andere einen lassen würden.
Ja, mit Selbstbehalt und alles wissen wir. Meinen Selbstbehalt habe ich auf 0 gesetzt, weil mein Ex hier großen Terror gemacht hat genau zu der Zeit, als Töchterchen in den Abiturprüfungen war, da hat er sich sogar mit ihr angelegt, obwohl er sie ja so "unheimlich liebt". Mir war das alles zu blöd und um zunächst mal Ruhe zu haben, habe ich das eben so gemacht, ich habe ihm aber schon gesagt, dass das ab Oktober nicht mehr läuft, wenn sie studiert. Momentan hofft er noch darauf, dass ich ihm wieder entgegenkommen, aber ehrlich gesagt geht mir das gegen den Strich, ich habe damals auf Ehegattenunterhalt verzichtet und immer nur das bekommen, was den Kindern rechtlich zusteht. Die Kinder haben selbst zu Weihnachten o.ä. keine besonderen Dinge bekommen und bei Aktivitäten hat er sich immer mit Geldmangel rausgeredet (bei einem Verdienst von netto fast 3000 €), auch Wünsche meines Sohnes mehr Zeit mit ihm zu verbringen haben ihn nicht interessiert. Jetzt erwartet er Rücksichtnahme weil er eine Frau mit 2 Kindern geheiratet hat, die keinen Unterhalt vom Papa bekommen. Ja, ist das denn mein Problem oder das seiner Kinder? Nun denn, trotz allem bin ich ihm oft genug entgegengekommen um Ruhe zu haben und trotzdem muss ich mir dauernd Vorwürfe machen lassen. Immerhin habe ich ja trotz meines Einkommens (500 Euro) in den ganzen Jahren keinen Unterhalt geleistet (seine Worte), dass ich nebenbei die Kinder großgezogen habe und meine Karriere damit in den Wind geschossen habe ist ja unrelevant. Naja, ich will nicht klagen, ich bin stolz auf meine Kinder und auf das was mein neuer Mann und ich uns alleine (ohne Hilfe vom Staat) wieder aufgebaut haben.

Bei meinem Mann sieht es tatsächlich so aus, dass selbst bei einer Berücksichtigung einer Bahnkarte von 135 Euro kein Unterhalt mehr fällig wäre, aber die Gegenseite stellt auf stur und will Fahrtkosten in Höhe von 345 Euro angerechnet wissen, weil Sohnemann einen Ausbildungsplatz nicht in direkter Nähe seines Wohnortes hat. Aber die haben immer schon Wert darauf gelegt meinem Mann das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Nun denn, wenn du was findest wäre das klasse

vielen Dank erst mal

Gruß littlesun

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Norddeutscher123
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo littlesun,

Dich und Deine Beweggründe kann ich nur zugut verstehen. Es gibt leider sehr viele meiner Gattung (Mann) die meinen das mit Zahlung des Unterhaltes alle Ansprüche des Kindes gedeckt wären, und das die Mutter nichts zahlt. Da kann man nur sagen träumt weiter aber begreifen werden die es nie. Ich habe meiner Tochter immer Wünsche erfüllt, schließlich ist es mein Kind und trotz der momentanen Schwierigkeiten habe ich sie immer geliebt und es wird auch immer meine Tochter bleiben, trotz Scheidung. Es macht mich immer wieder sehr wütend wenn sich hier Väter oder Mütter mit der Scheidung versuchen sich aus der Verantwortung zu stehlen - mußte ich mal loswerden -. Trotzdem hatte aber auch ich immer wieder Probleme, weil die Ex den Hals nicht voll genug bekommen konnte.
Bei Deinem Mann bin ich nun wirklich überfragt. Verstehe ich das richtig, eigentlich braucht er keinen Unterhalt zu zahlen, soll aber Fahrtkosten für Sohnemann in Höhe von 345,- € zahlen. Ich weiß nicht ob das so gezahlt werden muss, aber wenn ja dann braucht er das doch wohl nicht alleine zahlen. Anteilsmässig sind dem Sohn und der Ex doch wohl ebenfalls Fahrtkosten zuzumuten. Außerdem wäre es nun wieder interessant nachzurechnen wieviel Dein Mann zahlen müsste wenn der Sohn in den entsprechenden Ort zieht. Normalerweise erhöht sich dann der Unterhalt auf 640,- €. Als Alleinzahlender müsste Dein Mann die vierte Stufe DDT zahlen und nicht mehr. Nun könnte er das Kindergeld, sein Selbstbehalt und den Kindesunterhalt für die Tochter in Abzug bringen. Wären das dann evtl. weniger als 345,- €? Hat die Gegenseite hier vielleicht schon gerechnet ;-)

Grüße von der Nordsee


0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo alter schwede,

also, bei meinem Mann sieht es so aus, dass er normal nach seinem Einkommen 570 Euro zahlen müsste (einfach nach seinem bereinigten Einkommen berechnet, laut Anwalt). Sohnemann verdient in Zukunft mit allem drum und dran etwa 535 Euro netto. Davon wollte die Gegenseite 345 Euro abrechnen, zuerst, später sind sind dann auf 210 (165 Fahrkarte Bahn + 45 1/2 Freibetrag) runtergegangen. Für uns stellt sich die Frage:
1. Warum muss er eine Stelle 30 km vom Wohnort entfernt annehmen (er hat sich erst sehr spät beworben, da muss man natürlich froh sein, wenn man was bekommt)
2. Wenn er dort wohnen würde ständen ihm 640 Euro zu . Sein Gehalt und das KG übersteigen bereits diesen Betrag, also wofür soll mein Mann zahlen?
Aber wie immer will die Gegenseite alles nur mögliche und der einzige Kommentar, wenn die Felle davon schwimmen, ist eine Mail von Sohnemann, in der er seinem Vater klar macht, wie Sch... er sein Verhalten bezüglich Unterhalt findet und dass ihm ja wohl von seinem Einkommen nicht mal mehr ein Taschengeld übrig bleibt(???). Er könne jetzt also nicht mit uns nach Köln ins Queen Musical fahren (war vorher so verabredet worden, natürlich auf unsere Kosten, wir hatten ihn und seine Schwester eingeladen) weil er sich das wohl nicht leisten könne und geschenkt wolle er nichts....
Man muss dazu sagen, dass unserem Kenntnisstand nach selbst der 19jährige nicht wirklich eine eigene Meinung hat sondern von Mutter und Großmutter extrem beeinflusst ist. Schade zwar, aber so ist es nun mal. Die Versuche meines Mannes trotzdem die ganzen Jahre ein halbwegs vernünftiges Verhältnis zu den Kindern zu halten wurden immer wieder mit vielen Steinen blockiert. Jetzt hat er mittlerweile auch keine Lust mehr und momentan läuft nun eine Klage gegen seinen Sohn, auch wenn so was sicher nicht erstrebenswert ist, wenn es nach ihm gegangen wäre, hätte eine Einigung gereicht, aber da die Gegenseite (wahrscheinlich Frau Mama) sofort die Keule rausholt...ist er jetzt auch nicht mehr bereit, dafür hat er in den letzten Jahren wohl auch zuviel den Mund gehalten.

Leider ist es so, selbst wenn man selber immer bestrebt ist, sich an das Rechtssystem zu halten und ggf. Zugeständnisse zu machen - wenn die andere Seite nicht will und querschlägt hast du keine Chance auf ein ruhiges Miteinander. Und sowas nennt sich dann Eltern!

Die Klage bleibt abzuwarten, das Verhältnis ist hinüber. Vielleicht irgendwann später mal, wenn die Kinder auf wirklich eigenen Füßen stehen, werden sie vielleicht fragen oder manche Dinge erkennen, vielleicht nicht zu spät!

Gruß littlesun

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Norddeutscher123
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo littlesun,

eigentlich kann ich mir mit Deinem Mann die Hand geben, es geht uns da ziemlich gleich.
Was die Stelle des Sohnes anbetrifft, denke ich ist es seine Sache wo er eine Ausbildung macht. Nur dann muß er auch sehen wie er das finanziert, aber mal ehrlich, man kann ja froh wenn die Kinder einen Ausbildungsplatz finden. Aus Deinen Angaben kann ich nicht Erkennen das Dein Mann auch nur noch einen Cent zahlen muß, zum Fahrgeld ist er nicht verpflichtet. Bei einem guten Verhältnis zum Sohn wäre das sicherlich anders. Die Schiene mit dem Beschimpfen und dem versuchten Weichkochen würde ich - so hart es ist - nicht drauf eingehen. Bei meiner Tochter kamen da übrigens bei jedem Telefonat noch die Tränen dazu, später kamen SMS mit Beschimpfungen, jetzt ist Funkstille. Glaube mir das ist nicht leicht, aber auch ich hoffe das sie es irgendwann einmal verstehen wird, genau wie bei Euch, nämlich dann wenn Sie nicht mehr die Meinung ihrer Mutter vertritt, sondern sich eine eigene gebildet hat.

Ich jedenfalls wünsche Euch viel Glück und eine glückliche Hand.


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo alter schwede,

vielen Dank für deine Unterstützung. Mein Mann hat jetzt auch vorläufig mit den Kindern abgeschlossen. So leid einem das auch tut.

Falls du noch was findest über die Berechnung bzw. das Urteil, wäre es schön, wenn du dich meldest. Ich bin mir nicht sicher, ob man hier Mailadressen einfach weitergeben darf, vielleicht kennst du dich da besser aus?

Gruß littlesun

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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