Hilfe, der Ex will mir Sachen aufzwingen!

15. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
xmeliavr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe, der Ex will mir Sachen aufzwingen!

Hallo erstmal.

Ich bin Anfang 20, im 4. Monat schwanger und bin frisch getrennt von meinem Freund. Wir waren nie verheiratet, Kind ist auch nur durch einen ‘Unfall’ passiert aber von mir stark gewollt.

Jetzt hat mein Ex (ü40), sich einen Anwalt besorgt und will mir weiß machen, dass er genauso wie bei seinem anderen Kind, das Wochmodell möchte mit 50% Regelung und geteilten Sorgerecht. Er stimmt nicht zu, dass ich fast 1 Stunde weggezogen bin - zurück zu meiner Mutter, da hier mein Ausbildungsplatz und meine Führerscheinstelle ist. Er will jedoch, dass ich in die Nähe von ihm ziehe, damit er eine Bindung zu seinem Kind aufbauen kann (was ich verstehe!!) aber ich mir einfach nicht leisten kann und das auch gar nicht will.

Ich bin mittellos und in einer schulischen Ausbildung, habe hier alle Unterstützung und meine Freunde, die Ausbildung, einen Kindergarten etc. aber er will das Wochenmodell.

Ich nicht, durch den Fahrtweg und den Fakt, dass das Kind definitiv hier in einen Kindergarten geht.

Er will gemeinsames Sorgerecht, ich nicht. Da ich sehe was es mit seinem Kind macht und das einfach nicht funktioniert wie er sich das vorstellt.

Ich will ihm den Kontakt zum Kind nicht verbieten, auf gar keinen Fall. Aber er ist 0 Kompromissbereit, nur wenn ich in seine Nähe ziehe, Hartz 4 beantrage und mich selbst in den Ruin stürze.

Ich bin vollkommen verzweifelt. Was steht mir zu?

Mit was kann er durch kommen?

Die Ausbildung dauert 3 Jahre - sogar noch etwas länger, dadurch das ich nach der Geburt erst einmal nichts machen kann und ich bleibe zu 100% bei meiner Mutter.

Hilfe.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119588 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von xmeliavr ):
will mir weiß machen, dass er genauso wie bei seinem anderen Kind, das Wochmodell möchte mit 50% Regelung und geteilten Sorgerecht.

Ja und?
Wünsche darf doch jeder mitteilen.



Zitat (von xmeliavr ):
Er stimmt nicht zu, dass ich fast 1 Stunde weggezogen bin

Geht ihn aber rein gar nichts an.



An Deiner Stelle würde ich mir nicht nur einen guten Anwalt in Familensachen suchen, sondern auch Hilfe bei anderen Organisationen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

So, ich fang mal an.

Einen Anspruch auf gemeinsames Sorgerecht hat der Mann, aber das hat ja wirklich noch Zeit, bis das Kind da ist. Im übrigen ist derzeit gar nichts zu regeln. Wenn das Kind erst einmal auf der Welt ist, dann wird es auch zunächst ausschließlich von Dir versorgt werden. Selbstverständlich hat der Vater einen Anspruch darauf, das Kind regelmäßig zu sehen. Das geschieht in den ersten Monaten in der Regel bei der Mutter, stundenweise. Diese Möglichkeit sollte er von vornherein eingeräumt bekommen, alle paar Tage für eine kurze Zeit, je nach den Bedürfnissen des Kindes. Diese Kontakte sollten dann langsam ausgebaut werden, so mit Ziel, dass das Kind irgendwann auch mehrere Tage bei ihm verbringen kann, aber das ist alles Zukunftsmusik.

Du musst nicht in seine Nähe ziehen. Und wieso ALG II beantragen? Er ist der Vater des Kindes. Er schuldet dem Kind und auch Dir Unterhalt. Nur, wenn das nicht ausreicht, muss der Staat einspringen.

Ist doch alles gar nicht so schlimm. Einfach, damit Du Dich besser fühlst, würde ich empfehlen, Dich beraten zu lassen. Beim Jugendamt, oder aber einer anderen Beratungsstelle für Familienrecht. Und nie vergessen: zum unter Druck setzen, da gehören zwei dazu. Einer der drückt, und einer, der es zulässt. Lass es nicht zu!

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von xmeliavr ):
Jetzt hat mein Ex (ü40), sich einen Anwalt besorgt und will mir weiß machen,
Schreibt dieser Anwalt dir schon was? Was denn?

Zitat (von xmeliavr ):
Was steht mir zu?
Was meinst du? Du kannst jetzt dort wohnen bleiben, wo du wohnst, dich um deine Ausbildung kümmern, evtl. den Führerschein machen.
Das alles steht dir zu. Das ist jetzt wichtig.

Zitat (von xmeliavr ):
Mit was kann er durch kommen?
Evtl. mit dem gemeinsamen Sorgerecht und mit dem Umgangsrecht. Das kommt später.

...mal so grundsätzlich... nach deinen Infos...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

Du musst dir deswegen keine Sorgen machen.
Wie schon vorgeschlagen, würde auch ich dir zur Betreuung durch das Jugendamt raten.
Die können dir auch weiterhelfen, falls du anwaltliche Hilfe brauchst (im Moment nicht).

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Wieso soll das Kind überhaupt bei Ihnen aufwachsen? Wie wäre es, wenn es beim Vater aufwächst? Dann kann es mit seinem Geschwisterchen aufwachsen und Sie können sich auf Ihre Ausbildung konzentrieren. Außerdem scheint Geld bei Ihnen knapp zu sein.

Die Entfernung haben Sie nunmal geschaffen. Selbst wenn es nicht zum Wechselmodel kommt, dann hat der das Kind nicht betreuende Elternteil (das könnten auch Sie sein) doch Umgang mit dem Kind. Das Kind wird also so oder so regelmäßig die von Ihnen geschaffene Distanz zurücklegen müssen. Warum dann nicht jeweils eine ganze Woche bei dem einen, dann bei dem anderen

Er will das gemeinsame Sorgerecht. Sie wollen das alleinige Sorgerecht. Warum sollte Ihr Wille Vorrang haben? Ich verstehe Ihre Bedenken gegen das gemeinsame Sorgerecht noch nicht. Wenn Sie ihn schon jetzt wie einen Elternteil zweiter Klasse behandeln wollen, dann stellen Sie sich auch 20 Jahre lang regelmäßige Anwaltspost ein.

Das mit dem Kindergarten haben Sie ganz einfach nicht allein zu entscheiden. Aber wieso soll es denn überhaupt in dem Wohnort Ihrer Mutter in einen Kindergarten gehen? Der Kindergarten sollte nicht ausschlaggebend sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119588 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Wieso soll das Kind überhaupt bei Ihnen aufwachsen? Wie wäre es, wenn es beim Vater aufwächst?

Lesen hilft ...
Zitat (von xmeliavr ):
Da ich sehe was es mit seinem Kind macht und das einfach nicht funktioniert wie er sich das vorstellt.




Zitat (von Zuckerberg):
Warum sollte Ihr Wille Vorrang haben?

Weil der Gesetzgeber und die Rechtsprechung das so vorsehen?



Zitat (von Zuckerberg):
Das mit dem Kindergarten haben Sie ganz einfach nicht allein zu entscheiden.

Und das besagen welche Gesetze, welche Rechtsprechung genau?



Zitat (von Zuckerberg):
Aber wieso soll es denn überhaupt in dem Wohnort Ihrer Mutter in einen Kindergarten gehen?

Warum wohl? Ist doch logisch ...



Zitat (von Zuckerberg):
Der Kindergarten sollte nicht ausschlaggebend sein.

Nun, wenn der Kindergarten nicht ausschlaggebend sein sollte in welchen Kindergarten man das Kind gibt, was denn sonst?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na ja, wer hier wen als Elternteil zweiter Klasse behandelt ...... Es ist doch ein Unding, dass der Vater meint, die Bedingungen für die "Aufzucht der Brut" alleine setzen zu können. Er sollte doch wenigstens so viel Anstand im Bauch haben, dass er die junge werdende Mutter nicht massiv unter Druck setzt und sich grenzenlos selbst verwirklicht. Das geht doch gar nicht. Und ein Wechselmodell über 70 km Entfernung, das kann auch nicht funktionieren. Wenn er es denn irgendwann mal in der Ferne leben möchte, wieso zieht er dann nicht in die Nähe der jungen Mutter?

Die Fragestellerin scheint gut durchstrukturiert zu sein. Sie hat klare Vorstellungen von der Zukunft, ist fest eingebunden in soziale/familiäre Strukturen, was ja auch für das Kind wichtig ist. Es gibt absolut keinen Grund, das Neugeborene hier raus zu reißen. Ich traue zwar Männern durchaus auch zu, Kinder alleine groß zu ziehen. Aber mit der Stillerei in der Anfangszeit, was für den Säugling ja wichtig ist, da tue ich mich dann doch etwas schwer.

Ich glaube, die junge Mutter überschätzt die Funktion des gemeinsamen Sorgerechts. Es geht da darum, dass gewisse Entscheidungen eben gemeinsam getroffen werden. Aber 99% aller Entscheidungen sind doch Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens. Die trifft das Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält.

Ich grübele immer noch hinsichtlich der Motivation des Vaters, die werdende Mutter so sehr unter Druck zu setzen. Mit Kindeswohl hat das gar nichts zu tun. Geht es um die Durchsetzung eigener finanzieller Interessen? Oder was sonst? Jedenfalls ist es doch absolut verantwortungslos, zu versuchen, die Mutter und damit auch sein Kind aus einem funktionierenden sozialen Verbund raus zu reißen, in die Armut rein zu treiben. Was soll das?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Zuckerberg):
Warum sollte Ihr Wille Vorrang haben?

Weil der Gesetzgeber und die Rechtsprechung das so vorsehen?

Welches Gesetz und welches Gerichtsurteil sieht denn vor, daß der Wille der Mutter dem Willen des Vaters gegenüber Vorrang hat?

Gesetz und Rechtsprechung sehen vor, daß beide gleichrangig sind...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#9
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(933 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Welches Gesetz und welches Gerichtsurteil sieht denn vor, daß der Wille der Mutter dem Willen des Vaters gegenüber Vorrang hat?


Die Fokussierung auf das Kindeswohl sorgen dafür, dass die Mutter im Kleinkindalter das "sagen" hat.

In den ersten zwei bis drei Jahren sieht die stehende Rechtsprechung aktuell eine bis zu vierstündungen Besuch des Vaters beim Kleinkind vor. Erst danach kommen Übernachtungen beim Vater in Betracht.

Wobei das aktuell überhaupt keine Rolle spielt - es gibt noch keine Vaterschaft. Es mangelt derzeit für eine Vaterschaft an einem (geborenen) Kind.

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#10
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Spätestens seit der Sorgerechtsreform 2013 gibt es keine derartige gesetzliche Grundlage mehr. Es gibt auch keine aktive Kindeswohlprüfung, sondern eine Vermutung der Kindeswohldienlichkeit bei gemeinsamer elterlicher Sorge, was der Behauptung eines gesetzgeberischen Fokus auf die Mutter klar widerspricht. Dies spiegelt sich auch in den Änderungen des FamFG und der zugrundeliegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wieder. Wer immer noch das Gegenteil behauptet, der lebt in der Vergangenheit.

Zitat (von Tehlak):
n den ersten zwei bis drei Jahren sieht die stehende Rechtsprechung aktuell eine bis zu vierstündungen Besuch des Vaters beim Kleinkind vor. Erst danach kommen Übernachtungen beim Vater in Betracht.
Die Rechtsprechung zum Umgangsrecht ist für die Begründung des gemeinsamen Sorgerechts irrelevant.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich will es mal anders formulieren. Nach der Geburt lebt das Kind automatisch erst einmal bei der Mutter. Das ist die Regel. So, einigen sich die Eltern anders, dann ist das auch in Ordnung. Einigen sie sich nicht, dann ist das Gericht gefragt. Und dieses wird eine Abänderung des ständigen Aufenthalts des Kindes dann anordnen, wenn es dafür Gründe gibt. Aber sonst nicht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Dem stimme ich zu. Ein Antrag auf Umzug von Mutter und Kind in seine Nähe wäre völlig aussichtslos. Ein Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht und ggf. die Klärung und Verlegung des Aufenthaltes des Kindes in den Haushalt des Vaters ist jedoch Verhandlungssache. Und da stehen die Chancen auf Erfolg erst mal nach dem Gesetz zu 99% für das gemeinsame Sorgerecht und 50 zu 50 hinsichtlich des Aufenthaltes. Die entscheidungserheblichen Faktoren im individuellen Einzelfall hat das Gericht zu erheben und dann auf dieser Basis zu entscheiden. Das kann hier keiner vorhersagen.

Das OLG Frankfurt hat es 2016 auf den Punkt gebracht: Der gewöhnliche Aufenthalt des Kleinkindes bei der Mutter entspricht nicht grundsätzlich besser dem Kindeswohl als ein Aufenthalt beim Vater.

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