Hilfe, ich will das gemeinsame Sorgerecht

29. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
dr.frank
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)
Hilfe, ich will das gemeinsame Sorgerecht

Hallo, ich bräuchte wirklich dringend eure Hilfe, ihr könnt mir wirklich mein Leben retten, da ich sehr wichtige Tipps und Ratschläge benötige, wie man seine Ex dazu überreden kann, dem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen.

Folgende Situation: Meine Sohn 19 Monate alt, ist im Monat ca. 2 Wochen bei mir. Ich liebe ihn über alles, aber fühle mich ohne das gemeinsame Sorgerecht total ausgenutzt. Ich investiere momentan so viel Zeit für ihn und will es später mal nicht bereuen, falls sich die Einstellung meiner Ex ändern sollte. Als wir noch zusammen war, wollte sie mir das gemeinsame Sorgerecht von selbst anbieten, also wog ich mich in Sicherheit und ließ mir Zeit mit dem Termin beim Jugendamt. Leider zu viel Zeit, denn nach mehreren Monaten großer Streitereien mussten wir uns trennen. Dies ist nun 4 Monate her.
I
ch kann behaupten ein guter Vater zu sein, denn welche Mutter würde es sonst zulassen, dass der gemeinsame Sohn 19 Monate alt für einen langen Zeitraum zum Papa darf.

Ich bin meiner Ex auch wirklich dankbar dafür, dass sie meinem Sohn und mir hier keine Steine in den Weg legt, trotzdem fühle ich mich ohne das gemeinsame Sorgerecht einfach ausgegrenzt und fühle panische Zukunftsängste. Wieso muss es in Deutschland eine Ungleichbehandlung zwischen 2 Eltern geben?

Jetzt zum Punkt, ich würde mir wünschen, dass ihr mir so viele Ratschläge wie möglich gebt, welche Vorteile das gemeinsame Sorgerecht hätte und was es mit dem gemeinsamen Sorgerecht aus sich hat.

Ich würde das dann sehr gerne kopieren und meiner Ex zeigen, damit sie einsieht, dass am gemeinsamen Sorgerecht nichts schlechtes dran ist.
Ich bitte euch sehr mir zu helfen, es geht hier wirklich um meine Zukunft und selbstverständlich werde ich euch berichten, wie es dann weitergeht.

Vielen Dank jetzt schonmal und bis dann

P.s. Es tut mir leid das ich um diese Uhrzeit schreibe, aber ich konnte nicht schlafen und muss auch schon um 05.00 Uhr in der Arbeit sein.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Frank,

die Bedeutung des gemeinsamen Sorgerechts kann man ergoogeln, z. B. http://www.scheidung-aktuell.de/sorgerecht-gemeinsames.php:

"Was bedeutet "Gemeinsames Sorgerecht"?
Bei dem gemeinsamen Sorgerecht entscheiden beide Eltern gleichrangig. Sie müssen sich bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung einigen, es sei denn, es ist Gefahr im Verzuge (z.B. bei einer Notoperation).

Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sind z.B.:
Aufenthalt des Kindes
Kindesunterhalt
Kindergarten/ Schulwahl
Berufswahl/ Ausbildung
Operation


Bei Angelegenheiten des täglichen Lebens kann jeder einzeln entscheiden, ohne sich mit dem andern Elternteil überhaupt beraten zu haben oder sich einigen zu müssen.

Angelegenheiten des täglichen Lebens sind z.B.:
Organisation des täglichen Lebens des Kindes
Freizeitgestaltung
Kleidung
Hausaufgaben
normale Arztbesuche

Nur bei den wirklich wichtigen Entscheidungen, den Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung, müssen Sie zusammen entscheiden. "

Du musst jetzt selbst abwägen, was dir das gemeinsame Sorgerecht gegenüber der jetzigen Situation bringt. Wenn die Mutter dich ja schon sehr einbezieht, ist halt die Frage, ob es sich lohnt, deswegen einen Streit vom Zaun zu brechen. Sie! sitzt auf jeden Fall am längeren Hebel. Und für sie wäre es ein Nachteil, weil sie sich eben in den wichtigen Belangen mit dir abstimmen muss. Eigentlich zwar normal und deswegen überhaupt nicht schlimm, aber sie sieht das vielleicht anders.

Ansonsten kann ich dir aus eigenem Erleben noch erzählen, dass das gemeinsame Sorgerecht auch bei ehemals verheirateten Eltern nichts bringt, wenn ein Elternteil blockt. Kinder können auch nur mit einer elterlichen Unterschrift an einer Schule angemeldet werden. Gleiches gilt bei Ärzten, da erfährt man vieles erst über die Krankenkassen, wenn die Kinder beim Umgangselternteil mitversichert sind. Im Alltag wird i. d. R. eine Unterschrift akzeptiert. Lediglich bei der Anmeldung zur Konfirmation und bei Ausstellung eines Ausweises und bei einigen Bankangelegenheiten wurde auf beide Unterschriften bestanden.

Fazit: Man kann sich auch ohne offizielles gemeinsames Sorgerecht gemeinsam um die Belange des Kindes kümmern. Das gemeinsame Sorgerecht ist keine Garantie, in alle wichtigen Belange eingebunden zu werden.

Grüße

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