Hilfe!!! Brauche dringend Hilfe !!!

30. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)
Hilfe!!! Brauche dringend Hilfe !!!

Hallo!
Habe eine ganz ganz dringende Frage.
Kann ich gegen einen Beschluß vom Familiengericht Berufung einlegen...wenn ja wie lange habe ich dafür Zeit?
Mein Anwalt behauptet es geht nicht... Beschluß ist Beschluß...aber Freunde und Bekannte sagen das man gegen jeden Beschluß in Berufung gehen kann.
Ich habe auch festgestellt das das Gericht völlig falsch gerechnet hat. Gerechnet mit dem was ich Jahresbrutto 2005 hatte. Das stimmt aber nicht mehr. Verdiene viel weniger.

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66 Antworten
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#1
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

was für ein Beschluss ist es denn ?

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#2
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)

Ein Beschluß über Trennungs- und kindesunterhalt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

und was für ein Beschluss ???? ;)


PKH, EA, Abweisung...????

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)

das ich soundso viel an Trennungs- und Kindesunterhalt bezahlen MUSS

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

und was für ein Beschluss... *wiederhol*

was steht denn oben drauf ?


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)

Amtsgericht.....
Familiengericht
Beschluß in der Familiensache

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)

Nehmen wir mal an:
Ich verdiene 2100 Eu.
Davon soll SIE 1300 Eu an Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt(3) bekommen.
Und ich davon boch 400 Eu an Ehelichen verpflichtungen(Versicherungen der Kinder,Kredit u.u.u.) zahlen.
Blieben dann noch 400 Eu.
Minus meine Miete(warm)300 eu.
Minus 135 Eu für PKB 135 Eu.(für Scheidung)
Sind es schon - 35 Eu.
Abzüglich 100 Eu an meinem Anwalt für laufendes Verfahren.
Sind - 135 Euro.
Hallo!!!!
Man rechnet das Gehalt was ich 2005 in Lohnsteuerklasse 3 hatte.
Dieses habe ich nicht mehr!!
Nun habe ich Lohnsteuerklasse 1.
Unter anderem habe ich dadurch(Scheidung) meine position verloren.
Also ab September ein gemindertes Gehalt besessen.
Mein Anwalt riet mir das ich das Überweisen soll was ich kann.
Ich kann den Kindesunterhalt in Höhe von 829 Euro Überweisen.
Er will es auf eine Verstreckung ankommen lassen!!
Helft mir bitte..

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)

WAS IST DIE HAUPTSACHE???
Wie gesagt:
Ich verdiene ca.2100 Eu.
SIE soll 1300 Eu an Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt(3Kinder) bekommen.
Zahle davon noch 400 Eu an Ehelichen Verpflichtungen(Versicherungen der Kinder,Kredit u.u.u.).
Blieben dann noch 400 Eu.
Meine Miete(warm)300 eu.
Minus 135 Eu für PKB.(für Scheidung)
Sind es schon minus - 35 Eu.
Abzüglich 100 Eu an meinem Anwalt für laufendes Verfahren.
Sind minus - 135 Euro.
Hallo!!!!
Man rechnet das Gehalt aus 2005 bei Lohnsteuerklasse 3.
Dieses habe ich nicht mehr!!
Habe Lohnsteuerklasse 1.
Unter anderem habe ich dadurch(Scheidung) meine Position verloren.
Also ab September ein gemindertes Gehalt besessen.
Mein Anwalt riet mir das ich das Überweisen soll was ich kann.
Ich kann den Kindesunterhalt in Höhe von 829 Euro Überweisen.
Er will es auf eine Verstreckung ankommen lassen!!
Helft mir bitte..weiter

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#10
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)

Soll ich das Überweisen was im Beschluss steht??
Das ich nicht habe!!
Soll ich mir Geld leihen umd dem nachzukommen?

Was soll ich tun?
Was ist der richtige weg??

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#11
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Shaki
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo tigger,
du kannst gegen den Beschluß eine Beschwerde einreichen, (innerhalb eines Monats) Dann läuft das Verfahren über das Ober-Landgericht.
Nach deiner Schilderung, solltest du dir aber Zukünftig einen neuen Anwalt nehmen, der auch wirklich DEINE Interessen vertritt.
Wenn die Berechnung auf einer falschen Grundlage erfolgte, denke ich, hast du gute Chancen.
Viel Erfolg und alles Gute
Gruß
Shaki

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#13
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

shaki, das ist Quatsch...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Shaki
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 13x hilfreich)

Träne
Warum Quatsch?
Ich habe hier ein Beschluß vom Familiengericht, gegen dem Beschwerde eingelegt wurden ist und die Sache dann weiter an das OLG ging.Das dann wiederum die Entscheidung gefällt hat.

Gruß
Shaki

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#15
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)

Es ist nicht im Eilverfahren entschieden worden..
Habe ein schreiben vom Gericht bekommen..Steht drauf Teilanerkenntnis.Drin steht das die anderen Dinge im Hauptverfahren entschieden werden muss.(aber was ist das Hauptverfahren?die Scheidung??).

Ja ich werde Anwaltlich vertreten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

shaki...weil wir immer noch nicht wissen, was für ein Beschluss...

ist es z. B. eine einstweilige Anordnung gibt es kein Rechtsmittel....

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

huch...na eben...da hat sich ja ein Beitrag dazwischen gemogelt...

Teilanerkenntnis oder Beschluss ?

tigger, wat denn nu ?


*schmatzeransreike*
ich bräuchte mal nen Tipp zu 775 (1) ZPO ;)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)

Einmal habe ich ein ca.25 seitiges Teilanerkenntnis vom Gericht bekommen..(ging umd die Verpflichtungen die monatlich anfallen..Versicherungen,Kredit.u.u.u.).In diesem schreiben ist alles klitzeklein aufgeführt..Einkommen.KIndergeld.Errechnet nach Düsseldorfer Tabelle.u.u.u.

1 Woche später habe ich erneut ein schreiben vom Gericht bekommen(2 seiten).
Darauf steht" Beschluss über Zahlung von Ehegattenunterhalt in höhe von.XXX Euro.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

mensch tigger...und was steht da noch...nach dem Wort Beschluss...


träne
die leicht verzweifelte

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)

1.Scheiben(25 Seiten).(verkündert am 07.08.06)
Amtsgericht xxxx
Im Namen des Volkes
Teilanerkenntnis- und Schlussurteil.

2.Scheiben (2 Seiten).(verkündet am 07.08.06)
Amtsgericht xxxx
Familiengericht
Beschluss
In der Familiensache
an der betteidigt sind:..............

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#22
 Von 
Shaki
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 13x hilfreich)

was sagt eigendlich dein Anwalt dazu?
Das die Berechnung auf einer falschen Grundlage beruht?
Irgendwas muß da ja falsch gelaufen sein....

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
sunny249
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 123x hilfreich)

@gröllheimer:

wenn er entweder (steht im ersten Post)
seinen Freunden und Bekannten mehr traut, als seinem Anwalt oder einen Anwalt hat, der etwas flasches erzählt, sollte er vielleicht wechseln. Ich kapier jedenfalls überhaupt nicht, was er eigentlich will.....

-- Editiert von sunny249 am 31.08.2006 17:54:22

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)

Für mich ist das,die Scheidung,meine erste.
Hatte noch nie mit Juristen zu tun.

So wie es aufgezählt wird,klingt es plausiebel(weil ich es mir durchgelesenhabe..und zwar gründlich)

Man geht aber von einem anderem Einkommen,das ich überhaupt nicht mehr bekomme aus.
Dies kommt dadurch das ich,durch die Scheidung,meinen Job den ich früher machte,nicht mehr ausübe und dafür eine Ausgleichszahlung erhalte.
Nun ja.Ausgleichszahlung hin oder her,unterm Strich bekomme ich viel weniger.Das Gericht rechnet aber mit mehr.Und das ist das was mich so stutzig macht.
Man sagte mir das ich, das man nach dem Realsplitting rechnen muss.
Nur,...keine Ahnung was das ist.
Muss ich meine Steuerkarte wieder ändern lassen?
Kommt da ein Vermerk rein damit ich im endeffekt mehr raus bekomme?

So wie es nun ist,kann es nicht richtig sein.
Ich habe,wenn ich alles bezahle ja knapp 200 Euro mehr die ich abgeben muss die ich überhaupt nicht habe.
Von 890 Euro..Mit denen ich wunderbar hin kommen würde,sind es nicht im endeffekt.

Sondern minus 200 Euro..

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)

Was ich noch vergass..Mein Anwalt,wo ich am Dienstag einen Ternmin habe.
Ich müsste am Sonntag spätestens überweisen.

Er sagt das der beschluss rechtskräftig ist und gezahlt werden muss.

Wenn ich dem nicht nach kommen würde könnte die Gegenseite eine Zwangsvollstreckung übers Gericht bewirken.

Und dann?

Er sagte mir,ich solle dann eben das überweisen was ich kann,mehr nicht.
Ich werde wohl(bei 3 Kindern)nur den Kindesunterhalt überweisen.Schon da sind es ca.100 Eu an Eigenbehalt,die mir weniger bleiben.

Wie sieht eine Zwangsvollstreckung dann aus?
Kontopfändung?
Lohnpfändung?
Pfändung,Pfändung,Pfändung?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
dam-ana
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hi, tigger
bei mir ist die situation gleich.sogenannter Mangelfall.mir hat der richter geraten,,befohlen" mir eine nebenbescheftigung zu suchen.tja,ich gehe um 5h raus und komme um 18.30 heim,das interesiert aber denn richter in keinster weise.denke das wird bei dir in änlicher gasse landen.wünsche dir glück,du wirst es brauchen.

-----------------
"Ich glaubte mal an die Wahrheit,ha,ha.Was für ein absurder Irrtum."

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)

Das sehe ich nicht ein.Gehe von morgens 5 Uhr bis nachmittags um 17:30 Uhr meinen Job nach.
Ich habe das ganze leben gearbeitet und für die Familie gesorgt.Jetzt soll ich mir damit ich ein wenig mehr Geld habe zusätzlich Jobben gehen??
Eher kündige ich meinen Job und werde arbeitslos.
Dann hat sie das was sie wollte..

Ich will auch nur ein wenig leben können.Mit ein bischen, was mir noch bleibt.
Hin und her rechnerei.Mir müssen 890 Euro bleiben.Falls dem,wie es errechnet wurde,bleiben mir diese aber nicht.
Noch lange nicht.
Ich habe ein höheres Bruttereinkommen aber unter dem Strich bei Netto verdiene ich viel weniger als vorher(klaro bei Steuerklasse 1).
So man geht, und so rechnet das Gericht, von dem Brutto aus und rechnet dann zurück.

Nur dies ist eine Milchmädchenrechnung.
Die Richterin sagte..Hach..was wollen Sie denn.Sie verdienen doch genauso viel wie vorheriges Jahr.
Sicher mag ja sein...Aber nicht im Netto.
Und das ist das übel.Man will nicht wissen was Netto raus kommt...Man rechnet vom Brutto aus.Ist ja auch logisch.Nur wenn ich rechne komme ich da auf ganz andere Zahlen.
Sie rechnete ein Nettoeinkommen von mehr als 500 Eu als ich jetzt habe.
Was ich will.Ist das ich von dem Geld leben kann das was ich verdiene.Wenn nicht muss ich konsequenzen ziehen.
1.Arbeitslosigkeit.
2.Sozialhilfeempfänger.
3.Unter die Brücke.
4.Im suff,weil man sonst die Welt micht ertragen kann,anfangen zu saufen.

Ich kann verstehen wenn sich andere deswegen das leben nehmen.

Man hat einen großen Berg vor sich den man nicht so einfach beiseite schieben kann.
Ich versuche ihn abzutragen.
Wenn ich es nicht schaffen sollte..
Wer weiss.....

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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