Hallo!
Ich bin 21 Jahre und lebe bei meiner alleinerziehenden Mutter. Seit dem 18. Lebensjahr erhält sie KEIN Kindergeld mehr, zuvor wurde dies von meinem Vater übernommen, mit dem ich keinerlei Kontakt habe. Jetzt erst nach der Bundeswehr hat meine Mutter Kindergeld beantragt, mir wurde jedoch am Telefon der Familienkasse gesagt, dass ich das Geld für jeden Monat in dem ich Anspruch gehabt habe, nachgezahlt bekommen könnte. In dem Merkblatt steht dazu nur, dass der Anspruch nach 4 Jahren verjährt.
Stimmt dies?
Meine Mutter war sich nicht im Klaren das sie die ganze Zeit kindergeldberechtigt war (sie verdient wenig), bekommen wir das Geld seitdem ich 18 bin nun nachgezahlt? Ich möchte jetzt anfangen zu studieren, falls dies relevant ist.
Da es sich dabei zweifelsohne um ein größere Summe handelt und wir das Geld gut gebrauchen können bitte ich um Antwort.
Vielen Dank!
Hilfe! Hohe Kindergeld Nachzahlung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



--- Posting wurde vom Admin editiert
Meines Wissens nach (wenn sich nichts geändert hat) wird das Kindergeld ab Antragstellung gezahlt, wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen.
Eine Nachzahlung werdet ihr nicht erhalten. Zum Bezug des Kindergeldes bedarf es eines Antrages. Habt ihr keinen gestellt, dann ist das euer Verschulden und kann nicht gegenüber der Familienkasse geltend gemacht werden. Unwissenheit wird hierbei auch nicht akzeptiert, da ihr euch jederzeit bei der Kasse erkündigen konntet.
Die Verjährungsfrist ist nur von Belang, wenn ein Verschulden seitens der Familienkasse vorliegt.
Während des Zivildienstes besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
Solltest du mit dem Studium (oder andere Aus-/ Schulbildung) beginnen, dann habt ihr wieder Anspruch auf Kindergeld, solange bestimmte Einkommens- und Altersgrenzen von dir nicht überschritten werden.
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Auszug aus dem Kindergeld Merkblatt 2004:
( http://www.bff-online.de/kige/KGMB2004.pdf )
8 l Wann beginnt und wann endet Ihr Anspruch
auf Kindergeld?
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden
Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen
vorgelegen haben. Er verjährt vier Jahre nach dem
Jahr der Entstehung.
Bedeutet dies, dass eine Nachzahlung möglich ist? Schließlich lagen die Anspruchsvoraussetzungen seit meinem 18.Lebensjahr vor. Mir leuchtet die Begründung des Eigenverschulden ein, ich finde aber nichts im Merkblatt.
Habe noch im Internet gestöbert und dies gefunden:
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Hinweis
Das Kindergeld wird generell für jeden Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorlagen, gezahlt. Es kann auch noch rückwirkend - höchstens für 4 Jahre - gezahlt werden.
http://www.steuernetz.de/content/ste2003/kinder/hoehe.html
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Zu beantragen ist es bei der Kindergeldkasse im Arbeitsamt, von der es auch ausgezahlt wird. Eine rückwirkende Leistung kann noch für das gesamte Kalenderjahr, in bestimmten Fällen sogar vier Jahre rückwirkend, beantragt werden.
http://www.eltern.de/beruf_geld/recht_geld/kindergeld.html
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Kann ich Kindergeld auch rückwirkend bei der Kindergeldkasse beantragen?
Ja, das Kindergeld 2001 erhalten Sie auch dann in voller Höhe nachgezahlt, wenn Sie den Antrag bei der Familienkasse erst im Laufe des Jahres 2002 stellen.
http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/custom/pub/content.cgi?lang=1&ticket=guest&oid=1258#goto_5
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Die Angaben auf anderen Seiten sind teilweise widerspüchlich! Ich bin am verzweifeln, da ich gerne etwas konkretes in der Hand hätte falls der Berater von der Familienkasse einfach Nein sagen sollte.
Die Frage bleibt : Kann Kindergeld rückwirkend gezahlt werden?
Vielen Dank für jede Antwort!
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