Hilfe! Hohe Kindergeld Nachzahlung?

8. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Phillip
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe! Hohe Kindergeld Nachzahlung?

Hallo!

Ich bin 21 Jahre und lebe bei meiner alleinerziehenden Mutter. Seit dem 18. Lebensjahr erhält sie KEIN Kindergeld mehr, zuvor wurde dies von meinem Vater übernommen, mit dem ich keinerlei Kontakt habe. Jetzt erst nach der Bundeswehr hat meine Mutter Kindergeld beantragt, mir wurde jedoch am Telefon der Familienkasse gesagt, dass ich das Geld für jeden Monat in dem ich Anspruch gehabt habe, nachgezahlt bekommen könnte. In dem Merkblatt steht dazu nur, dass der Anspruch nach 4 Jahren verjährt.

Stimmt dies?

Meine Mutter war sich nicht im Klaren das sie die ganze Zeit kindergeldberechtigt war (sie verdient wenig), bekommen wir das Geld seitdem ich 18 bin nun nachgezahlt? Ich möchte jetzt anfangen zu studieren, falls dies relevant ist.

Da es sich dabei zweifelsohne um ein größere Summe handelt und wir das Geld gut gebrauchen können bitte ich um Antwort.

Vielen Dank!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Meines Wissens nach (wenn sich nichts geändert hat) wird das Kindergeld ab Antragstellung gezahlt, wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen.
Eine Nachzahlung werdet ihr nicht erhalten. Zum Bezug des Kindergeldes bedarf es eines Antrages. Habt ihr keinen gestellt, dann ist das euer Verschulden und kann nicht gegenüber der Familienkasse geltend gemacht werden. Unwissenheit wird hierbei auch nicht akzeptiert, da ihr euch jederzeit bei der Kasse erkündigen konntet.
Die Verjährungsfrist ist nur von Belang, wenn ein Verschulden seitens der Familienkasse vorliegt.

Während des Zivildienstes besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
Solltest du mit dem Studium (oder andere Aus-/ Schulbildung) beginnen, dann habt ihr wieder Anspruch auf Kindergeld, solange bestimmte Einkommens- und Altersgrenzen von dir nicht überschritten werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Phillip
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Auszug aus dem Kindergeld Merkblatt 2004:
( http://www.bff-online.de/kige/KGMB2004.pdf )

8 l Wann beginnt und wann endet Ihr Anspruch
auf Kindergeld?

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden
Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen
vorgelegen haben. Er verjährt vier Jahre nach dem
Jahr der Entstehung.

Bedeutet dies, dass eine Nachzahlung möglich ist? Schließlich lagen die Anspruchsvoraussetzungen seit meinem 18.Lebensjahr vor. Mir leuchtet die Begründung des Eigenverschulden ein, ich finde aber nichts im Merkblatt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Phillip
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe noch im Internet gestöbert und dies gefunden:

--------------------
Hinweis

Das Kindergeld wird generell für jeden Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorlagen, gezahlt. Es kann auch noch rückwirkend - höchstens für 4 Jahre - gezahlt werden.

http://www.steuernetz.de/content/ste2003/kinder/hoehe.html
--------------------

--------------------
Zu beantragen ist es bei der Kindergeldkasse im Arbeitsamt, von der es auch ausgezahlt wird. Eine rückwirkende Leistung kann noch für das gesamte Kalenderjahr, in bestimmten Fällen sogar vier Jahre rückwirkend, beantragt werden.

http://www.eltern.de/beruf_geld/recht_geld/kindergeld.html
--------------------

--------------------
Kann ich Kindergeld auch rückwirkend bei der Kindergeldkasse beantragen?

Ja, das Kindergeld 2001 erhalten Sie auch dann in voller Höhe nachgezahlt, wenn Sie den Antrag bei der Familienkasse erst im Laufe des Jahres 2002 stellen.

http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/custom/pub/content.cgi?lang=1&ticket=guest&oid=1258#goto_5
--------------------

Die Angaben auf anderen Seiten sind teilweise widerspüchlich! Ich bin am verzweifeln, da ich gerne etwas konkretes in der Hand hätte falls der Berater von der Familienkasse einfach Nein sagen sollte.

Die Frage bleibt : Kann Kindergeld rückwirkend gezahlt werden?
Vielen Dank für jede Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen